Mein Kind wurde in Indien geboren, und da sich meine Frau während dieser Zeit ebenfalls in Indien aufhielt, lief ihre vorherige Aufenthaltsgenehmigung ab.
Daraufhin musste sie das Verfahren für das Visum zur Familienzusammenführung erneut durchlaufen, das auch das Verfahren zur Überprüfung der Dokumente umfasste.
Kann ich die Kosten für die erstmalige Reise nach Deutschland bei der Steuererklärung geltend machen?
Dazu gehören die folgenden Kosten.
1. Flugticketkosten nach Deutschland für meine Frau und mein Kind.
2. Kosten für die Überprüfung der Dokumente, die von der Botschaft angefordert wurden.
3. Visagebühr.
Danke
EinkommenSteuererklärung Kind Erste Reisen nach Deutschland
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Re: EinkommenSteuererklärung Kind Erste Reisen nach Deutschland
Kann ich die Kosten für die erstmalige Reise nach Deutschland bei der Steuererklärung geltend machen? Nein.