Hallo,
ich habe die Möglichkeit ein recht grosses, unbebautes Grundstück in einer deutschen Stadt zu erwerben. Mein Plan ist, dieses Grundstück mit einem Partner (die sich um die Ladeinfrastruktur kümmern) mit PKW Ladesäulen auszustatten. Entsprechend werde ich Ausgaben und hoffentlich viele Einnahmen haben. Meine Fragen sind.
Ist es sinnvoll, das Grundstück als Privatperson zu erwerben, sodass mein Name im Grundbuch steht? Kann ich als Privateigentümer die anfänglichen kosten (Kaufpreis, Steuern, Grundbuchgebühren, Beräumung des Grundstückes usw.) wie ein Unternehmer den späteren Einnahmen gegenrechnen?
Oder muss ich dafür ein klassisches Gewerbe gründen und als juristische Person auftreten? Ich bin ansonsten in nichtselbständiger Tätigkeit in Lohn und Brot.
Vielen Dank für Eure Tipps.
Tom
Grundstück für Ladestationen nutzen
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Re: Grundstück für Ladestationen nutzen
Unter "mit einem Partner" kann man sich alles oder nichts vorstellen. Der Betrieb von Ladestationen ist ein Gewerbebetrieb. Wer ein Gewerbe betreibt, ist eben keine Privatperson mehr.
Ich rate Ihnen zu einer professionellen Beratung.
Müssen müssen Sie nicht, können können Sie schon. Was Sinn macht, lässt sich dem Sachverhalt nicht entnehmen.Oder muss ich dafür ein klassisches Gewerbe gründen und als juristische Person auftreten?
Ich rate Ihnen zu einer professionellen Beratung.
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Re: Grundstück für Ladestationen nutzen
Hallo Tom998,
Danke erstmal für den Kommentar. Mit Partner meine ich Firmen wie EnBW, Wirelane (es gibt bestimmt noch einige weitere). Die mieten das Grundstück, stellen die Ladesäulen bereit, kümmern sich um Genehmigungen und zahlen eine entspr. Pacht. Diese Pacht wäre die Einnahme für mich.
Zunächst laufen natürlich Kosten wie Grundstückskauf (einige 10000€), Steuer, Gebühren, Beräumung des Grundstückes usw. auf.
Die Fragestellung für mich ist, ob ich es in meiner Steuererklärung der nichtselbständigen Einnahmen alles unter "Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung" erfasst werden kann? Jetzt habe ich im allwissenden Internet gelesen, dass der Grundstückskaufbetrag nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Wohl nur die Nebenkosten. Interpretiere ich das richtig?
Danke für Eure Hinweis schon mal.
Tom
Danke erstmal für den Kommentar. Mit Partner meine ich Firmen wie EnBW, Wirelane (es gibt bestimmt noch einige weitere). Die mieten das Grundstück, stellen die Ladesäulen bereit, kümmern sich um Genehmigungen und zahlen eine entspr. Pacht. Diese Pacht wäre die Einnahme für mich.
Zunächst laufen natürlich Kosten wie Grundstückskauf (einige 10000€), Steuer, Gebühren, Beräumung des Grundstückes usw. auf.
Die Fragestellung für mich ist, ob ich es in meiner Steuererklärung der nichtselbständigen Einnahmen alles unter "Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung" erfasst werden kann? Jetzt habe ich im allwissenden Internet gelesen, dass der Grundstückskaufbetrag nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Wohl nur die Nebenkosten. Interpretiere ich das richtig?
Danke für Eure Hinweis schon mal.
Tom
Re: Grundstück für Ladestationen nutzen
"Jetzt habe ich im allwissenden Internet gelesen, dass der Grundstückskaufbetrag nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Wohl nur die Nebenkosten. Interpretiere ich das richtig?"
Kommt drauf an. Da sich Grundstücke nicht abnutzen, können Sie auch nicht abgeschrieben werden, der Teil ist schon nal richtig. Bei den Nebenkosten kommt es drauf an, was Du darunter verstehst. Notarkosten, Maklerkosten, Grunderwerbsteuer, Gerichtskosten für Auflassung und Eintragung - das gehört alles zu den Anschaffungskosten, nicht abzugsfähig. Kosten für eine Grundschuldbestellung, Finanzierungszinsen, die Grundbesitzabgaben, ggf. Versicherung - das ist abzugsfähig
Kommt drauf an. Da sich Grundstücke nicht abnutzen, können Sie auch nicht abgeschrieben werden, der Teil ist schon nal richtig. Bei den Nebenkosten kommt es drauf an, was Du darunter verstehst. Notarkosten, Maklerkosten, Grunderwerbsteuer, Gerichtskosten für Auflassung und Eintragung - das gehört alles zu den Anschaffungskosten, nicht abzugsfähig. Kosten für eine Grundschuldbestellung, Finanzierungszinsen, die Grundbesitzabgaben, ggf. Versicherung - das ist abzugsfähig