Abfindung und Steuern

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Philipp292
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Registriert: 8. Feb 2024, 18:08

Abfindung und Steuern

Beitrag von Philipp292 »

Hallo,

Ich bin leider ziemlich unerfahren in dem Thema und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.

Erstmal zu mir ich bin 30 Jahre alt nicht verheiratet, keine Kinder also Steuerklasse 1
Ich arbeite jetzt 12 Jahre in einer Firma und da dort stellen abgebaut werden, haben wir ein freiwilliges Abfindung Programm laufen. Jetzt zu meiner Frage ich würde 200.000€ bekommen,
Wenn ich jetzt direkt in ein neues Arbeitsverhältnis gehen würde mit etwa dem gleichen brutto jahreslohn würd ich 90.000€ an Steuern bezahlen? Bei einem bruttojahreslohn von etwa 65.000€ und wenn ich aber daheim bleiben würde ein Jahr würd ich nur 40.000€ Steuern bezahlen kommt das wirklich hin oder hab ich mich da verrechnet ? Da ich bei dieser Rechnung auf einer anderen Seite auf andere Ergebnisse komme..

Danke schonmal vorraus für eure Hilfe

Lg
reckoner
Beiträge: 1048
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Abfindung und Steuern

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ohne die entscheidenden Daten (insbesondere der neue Lohn) kann man das nicht sagen.

Es ist aber nor logisch, dass beim Nichtarbeiten weniger Steuern anfallen, das nennt man Progression.

Bei der Abfindung musst du noch beachten, dass sie mit der sogenannten Fünftelungsregelung besteuert wird. Das bedeutet, dass von der Abfindung erstmal nur ein Fünftel genommen wird, und damit dann der Steuersatz berechnet wird. Wirklich versteuert wird dann aber doch wieder alles.

Anmerkung: Im Zusammenhang mit Abfindungen kann der Grenzsteuersatz* auch schon mal ziemlich hoch werden, da muss man verschiedene Szenarien durchrechnen.

*Grenzsteuersatz=der Prozentbetrag der von den nächsten zusätzlichen Euro abgeht (Lohnerhöhung, Überstunden, Nebenjob etc.)

Stefan
Philipp292
Beiträge: 4
Registriert: 8. Feb 2024, 18:08

Re: Abfindung und Steuern

Beitrag von Philipp292 »

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort erstmal, meine Frage wäre noch wird dann bei der Fünftelregelung, die zu zahlenden steuern dann nur im ersten Jahr ausgerechnet und mit fünf multipliziert oder jedes Jahr neu berechnet über fünf Jahre lang ?

Lg Philipp
reckoner
Beiträge: 1048
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Abfindung und Steuern

Beitrag von reckoner »

Hallo,

es läuft alles in einem Jahr. Und die Fünftelungsregelung wirkt nur auf die Ermittlung des Steuersatzes.

Beispiel (sehr vereinfacht, ohne Soli und Kirchensteuer, ohne Kinder, keine Zusammenveranlagung etc.)
---------
Abfindung 200.000
Lohn 100.000
Werbungskosten & Sonderausgaben 10.000

Nun wird der Lohn (100.000) und 1/5 der Abfindung (40.000) zusammengerechnet, die Ausgaben (10.000) davon abgezogen (ergibt 130.000), und mit dem Ergebnis wird der Steuersatz ermittelt (~36,22%). Mit diesem Steuersatz wird das gesamte Einkommen (200.000+100.000-10.000 = 290.000) multipliziert.

Zum Vergleich: Ohne Fünftelungsregelung würde der Steuersatz ~40,82% betragen, das Einkommen (290.000) wäre identisch, was gut 13.000 Euro mehr an Steuern bedeuten würde.

Stefan
Philipp292
Beiträge: 4
Registriert: 8. Feb 2024, 18:08

Re: Abfindung und Steuern

Beitrag von Philipp292 »

Alles klar das macht dann ja schon einiges aus und wie wäre es jetzt wenn ich in dem Jahr wo ich die Abfindung bekomme überhaupt nichts verdiene sondern daheim bleibe und nicht arbeiten gehe, müsste ich ja nur die 40.000€ versteuern und das dann x5 oder müsst ich dafür dann 5 Jahre nichts verdienen da es ja eigentlich über 5 Jahre abgesetzt wird?

Lg
reckoner
Beiträge: 1048
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Abfindung und Steuern

Beitrag von reckoner »

Hallo,

vergiss diese 5 Jahre, wie schon gesagt läuft die Fünftelungsregelung komplett in einem Jahr (genauer, im jahr der Zahlung der Abfindung). Es wird auch nicht nur ein Fünftel versteuert, sondern einzig der Steuersatz ist reduziert.

Ohne zusätzlichen Lohn würde sich dann bei 200.000 ein Steuersatz von ~19,57% ergeben, und damit eine Steuer von knapp 40.000 Euro; Sonderausgaben (Krankenversicherung etc.) noch nicht berücksichtigt.

Auch hier wieder der Vergleich: Ohne Fünftelungsregelung läge der Steuersatz bei ~39,05%, und damit kämen fast 80.000 Steuern heraus, ergo ein Nachteil von etwa 40.000 Euro.

Nicht sicher kann ich sagen, ob die Fünftelungsregelung auch in einem solchen Fall anwendbar ist. Denn eigentlich soll damit nur ein zu hoher Steuersatz vermieden werden. Unter 20% dürfte aber vermutlich sogar deutlich unter dem bisherigen Satz liegen.

Stefan
Philipp292
Beiträge: 4
Registriert: 8. Feb 2024, 18:08

Re: Abfindung und Steuern

Beitrag von Philipp292 »

Vielen Dank ich hab es jetzt verstanden
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