Hallo zusammen.
Ich habe im Dezember letzten Jahres mein Einzelunternehmen angemeldet und bewusst auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, da ich vorhatte viel im B2B Bereich tätig zu sein. Das hat sich jetzt aber alles etwas anders entwickelt als ursprünglich geplant und ich würde nun sehr von der Kleinunternehmerregelung profitieren.
Ich habe gelesen, dass man auch im Nachhinein noch zur Kleinunternehmerregelung wechseln kann. Das hat mir das Finanzamt auch so bestätigt, ich müsste lediglich ein Schreiben einschicken, in welchem ich den Wechsel beantrage.
Jetzt ist es aber so, dass man beim Finanzamt ja gerne mal eine Weile wartet. Ich bin aber sehr günstig an Ware gekommen, welche ich auch möglichst schnell verkaufen wollen würde.
Kann ich als regelbesteuerter Unternehmer auch eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen? Quasi spekulierend darauf, dass ich es in naher Zukunft nicht mehr bin oder griege ich da Ärger?
Oder ist es möglich Umsatzsteuer auszuweisen, diese aber dann bei der nächsten Voranmeldung nicht zahlen zu müssen? Vorausgesetzt ich falle bis da hin unter die Kleinunternehmerregelung.
Vielleicht noch wichtig zu erwähnen, es wurde noch keine Rechnung ausgestellt und die Ware wurde bei einer Privatperson gekauft, bei welcher ich soweit ich weis auch keine Vorsteuer geltend machen kann.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen, gerne auch andere Vorschläge machen.
MfG Jakob
Kleinunternehmerregelung rückwirkend in Anspruch nehmen
Re: Kleinunternehmerregelung rückwirkend in Anspruch nehmen
In der Annahme, dass für 2023 noch keine bestandskräftige Umsatzsteuer-Jahreserklärung vorliegt, geht das.Ich habe gelesen, dass man auch im Nachhinein noch zur Kleinunternehmerregelung wechseln kann.
An Privatpersonen müssen Sie gar keine, an andere Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen. Was ordnungsgemäß ist, steht fest, nach dem Sie sich entschieden haben, auf § 19 zu verzichteten oder nicht.Kann ich als regelbesteuerter Unternehmer auch eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen?
Nein, unberechtigt ausgewiesene USt wird gem. § 14c geschuldet.Oder ist es möglich Umsatzsteuer auszuweisen, diese aber dann bei der nächsten Voranmeldung nicht zahlen zu müssen?
Ihr Ausgangsumsatz könnte dann unter § 25a fallen....und die Ware wurde bei einer Privatperson gekauft, bei welcher ich soweit ich weis auch keine Vorsteuer geltend machen kann.
Re: Kleinunternehmerregelung rückwirkend in Anspruch nehmen
Danke für die Antwort, hat mir sehr weitergeholfen!
Ich geb hier Bescheid sobald ich weis ob es funktioniert hat.
Ich geb hier Bescheid sobald ich weis ob es funktioniert hat.