Einkommensteuer Arbeitgeber + Gewerbe

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Robin.Wis001
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Registriert: 8. Feb 2024, 10:17

Einkommensteuer Arbeitgeber + Gewerbe

Beitrag von Robin.Wis001 »

Hallo, ich bin relativ neu im Steuerthema und hab eine Frage.

Man nehme an ich hab ein Arbeitnehmer Bruttogehalt von 50000€ und verdiene mir nebenbei mit meinerm eigenen Kleingewerbe 9000€ dazu.

Wird dann mein Gesamteinkommen (Summe der Einkünfte) auf 59000€ gesetzt (- Sonderausgaben) und wird dann von dem Betrag die Steuerlast berechnet?

Ich frage nach da ich einen ähnlichen Fall habe und mir eine sehr hoche Nachzahlung (23% von meinem Gewinn als Kleinunternehmer) abgezogen wird, da ebend die beiden Einkommen
zusammengerechnet wurden.

Vielen Dank schonmal :)
Severina
Beiträge: 1287
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Einkommensteuer Arbeitgeber + Gewerbe

Beitrag von Severina »

"Wird dann mein Gesamteinkommen (Summe der Einkünfte) auf 59000€ gesetzt (- Sonderausgaben) und wird dann von dem Betrag die Steuerlast berechnet?"


Jein.
Es wird schon zusammengerechnet, aber das Bruttogehalt entspricht nicht den Einkünften, da geht mindestens der Werbungskostenpauschbetrag noch runter.

"mir eine sehr hoche Nachzahlung (23% von meinem Gewinn als Kleinunternehmer) abgezogen wird"

Die Nachzahlung bezieht sich nicht nur auf den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Durch diese bist Du höher in der Progression und es ist zu wenig Lohnsteuer abgeführt worden, es ist alsodie Einkommensteuer auf die nichtselbständigen Einkünfte nachzuzahlen. Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, nichts sonst.
reckoner
Beiträge: 1048
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Einkommensteuer Arbeitgeber + Gewerbe

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Wird dann mein Gesamteinkommen (Summe der Einkünfte) auf 59000€ gesetzt (- Sonderausgaben) und wird dann von dem Betrag die Steuerlast berechnet?
Ja.

Zur Orientierung kann man mit dem Grenzsteuersatz rechnen ( https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml ). Damit wird das zusätzliche Einkommen in etwa belastet (bei hohen Beträgen aber durchaus auch mehr, der Grenzsteuersatz passt mehr zu kleinen Lohnerhöhungen, Überstunden u.s.w.).
Ich frage nach da ich einen ähnlichen Fall habe und mir eine sehr hoche Nachzahlung (23% von meinem Gewinn als Kleinunternehmer) abgezogen wird, ...
"Sehr hoch" ist das aber nun nicht - eher am unteren Ende. Bereits der Eingangssteuersatz beträgt 14%, und das obere Ende liegt bei 42% (die sogenannte Reichensteuer sogar bei 45%).

Stefan
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