Besteuerung Rentenversicherung

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
Antworten
Hanomax
Beiträge: 12
Registriert: 1. Jul 2018, 09:39

Besteuerung Rentenversicherung

Beitrag von Hanomax »

Hallo,

die Erträge aus einer privaten Rentenversicherung müssen ja versteuert werden. Bei Verträgen, die nach 2005 abgesclossen wurden und mindestens 12 Jahre alt sind (VN muss mindestens 62 Jahre alt sein) ist nur die Hälfte des Gewinns steuerpflichtig.Man findet nun allerdings verschiedene Aussagen zur Besteuerung:

1. Für den steuerpflichtigen Teil wird der "persönliche Steuersatz" zugrunde gelegt. Meiner Meinung nach falsch, da der wesentliche höhere Grenzsteuersatz zum Ansatz kommen müsste.
2. Man kann für den steuerpflichtigen Teil zwischen "Abgeltungssteuer" und "persönlichem Steuersatz" (auch hier ist sicherlich der Grenzsteuersatz gemeint) wählen.

Gibt es diese Wahlmöglichkeit?

Wie gestaltet sich das ganze praktisch? Bekommt man die Erträge voll ausgezahlt und gibt sie dann in der Steuererklärungan? Woher weiss das Finanzamt das nur die Hälfte versteuert wird?

Wer kann hier Licht ins Dunkel bringen?

Hano
reckoner
Beiträge: 1048
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Besteuerung Rentenversicherung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
1. Für den steuerpflichtigen Teil wird der "persönliche Steuersatz" zugrunde gelegt. Meiner Meinung nach falsch, da der wesentliche höhere Grenzsteuersatz zum Ansatz kommen müsste.
Richtig. Und wenn es eine relativ hohe Summe war dann sogar noch mehr.
2. Man kann für den steuerpflichtigen Teil zwischen "Abgeltungssteuer" und "persönlichem Steuersatz" (auch hier ist sicherlich der Grenzsteuersatz gemeint) wählen.
Da dürfte die Günstigerprüfung gemeint sein. Wenn man die beantragt (KAP Zeile 4) dann wird das Finanzamt die Erträge entweder mit Abgeltungsteuer abrechnen, oder aber in das normale Einkommen einbauen (so wie es bis 2008 war); je nach dem was günstiger für den Steuerzahler ist.
Wie gestaltet sich das ganze praktisch? Bekommt man die Erträge voll ausgezahlt und gibt sie dann in der Steuererklärungan?
Ohne Gewähr: Ich denke, dass der Anbieter das bereits korrekt abrechnet und bescheinigt (mit 25% auf den steuerpflichtigen Teil); die Parameter (Alter, Abschlussdatum) kennt er ja.

Stefan
Antworten