Schenkungssteuer

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Koni
Beiträge: 2
Registriert: 25. Feb 2023, 15:48

Schenkungssteuer

Beitrag von Koni »

Hallo,
Frau B möchte möchte ihrer Schwester, ihrem Schwager und ihren vier Neffen eine Immobilie im Wert von 200000 Euro schenken. Wird die Schenkungssteuer dann getrennt berechnet, oder vom Gesamtwert (200000 minus 120000 Freibetrag) berechnet? Laut Schenkungssteuerrechner fällt die Steuer bei getrennter Berechnung günstiger aus , als bei Gesamtberechnung.
Vielen Dank für eine Antwort!
Fred24
Beiträge: 2
Registriert: 6. Feb 2024, 11:39

Re: Schenkungssteuer

Beitrag von Fred24 »

Hallo liebes Mitglied :D ,

die Schenkungssteuer wird normalerweise getrennt für jeden einzelnen Empfänger berechnet. In Ihrem Fall würde Frau B die Immobilie im Wert von insgesamt 200.000 Euro auf ihre Schwester, ihren Schwager und ihre vier Neffen aufteilen. Jeder Empfänger würde dann seinen eigenen Freibetrag von 20.000 Euro (für Kinder, Enkelkinder, Geschwister etc.) oder 40.000 Euro (für Eltern, Großeltern etc.) abziehen.

Die Schenkungssteuer würde dann für jeden Empfänger separat berechnet werden, basierend auf dem Wert des erhaltenen Anteils und unter Berücksichtigung des jeweiligen Freibetrags. Dies kann unter Umständen zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen, da jeder Empfänger seinen eigenen Freibetrag nutzen kann.

Bei der Komplexität 8-) :
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Berechnung der Schenkungssteuer von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Schenkendem und Empfänger sowie des jeweiligen Freibetrags. Es ist ratsam, die genauen Details mit einem Steuerberater zu besprechen, um sicherzustellen, dass die Schenkung steueroptimiert erfolgt :!: .
Severina
Beiträge: 1286
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Schenkungssteuer

Beitrag von Severina »

Der Schenkungsteuerfreibetrag bei Schenkung von Kindern an Eltern beträgt ebenfalls 20.000 €, nicht 40.000 - das ist hier aber irrelevant, weil gar keine Schenkung an Eltern geplant ist.

Wenn die Nichten und Neffen noch minderjährig sein sollten, sind die gesetzlichen Zustimmungs- und Vertretungsregelungen zu beachten.

Wenn alle Empfänger - die alle in Steuerklasse II einzuordnen sind -zu gleichen Anteilen beschenkt werden, beläuft sich die Schenkungsteuer auf je 15 %.
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