Vermietung Instandhaltung Kosten Abschreibung
Vermietung Instandhaltung Kosten Abschreibung
Hallo liebes Forum,
ich find einfach nichts im Netz und bin für jeden hilfreichen Ratschlag dankbar.
Ich habe zuerst in meiner Eigebtumswohnung gewohnt und die Kosten für die Renovierung der denkmalgeschützte Fasade anhand 10f EstG bisher 6 Jahre von 10 Jahren abgeschrieben. Bin ich aber ausgezogen und vermiete die Wohnung. Was mache ich mit den noch vorhandenen 4 Jahren der Abschreibung, da 10f EstG nur für selbstgenutzte Objekte gilt.
Ich finde nichts, ob ich den Betrag jetzt als Werbungskosten (Instandhaltung) absetzten kann.
Wer weiß weiter?
ich find einfach nichts im Netz und bin für jeden hilfreichen Ratschlag dankbar.
Ich habe zuerst in meiner Eigebtumswohnung gewohnt und die Kosten für die Renovierung der denkmalgeschützte Fasade anhand 10f EstG bisher 6 Jahre von 10 Jahren abgeschrieben. Bin ich aber ausgezogen und vermiete die Wohnung. Was mache ich mit den noch vorhandenen 4 Jahren der Abschreibung, da 10f EstG nur für selbstgenutzte Objekte gilt.
Ich finde nichts, ob ich den Betrag jetzt als Werbungskosten (Instandhaltung) absetzten kann.
Wer weiß weiter?
Re: Vermietung Instandhaltung Kosten Abschreibung
Du wechselst in die Abschreibung nach § 7 i EStG.
Re: Vermietung Instandhaltung Kosten Abschreibung
Danke!
Einfach den Restwert nach 7 EstG? Und wie lange ist die Abschreibungsdauer oder den vollen Betrag einmalig?
Einfach den Restwert nach 7 EstG? Und wie lange ist die Abschreibungsdauer oder den vollen Betrag einmalig?
Re: Vermietung Instandhaltung Kosten Abschreibung
7 i.
Hast Du den gelesen?
Hast Du den gelesen?
Re: Vermietung Instandhaltung Kosten Abschreibung
Ja, empfinde den Paragrafen als ziemlich kryptisch.
Re: Vermietung Instandhaltung Kosten Abschreibung
Was genau verstehst Du denn nicht - der ist vom Inhalt her dem 10 f doch recht ähnlich?