AfA Eigentumswohnung, Arbeitslosigkeit, Abfindung - alles auf einmal
AfA Eigentumswohnung, Arbeitslosigkeit, Abfindung - alles auf einmal
Hi,
ich hoffe, hier Klarheit in einem Fall zu bekommen, der mir wirklich zu komplex ist.
Vor drei Jahren habe ich eine ETW gekauft, habe diese aber bis dato noch nicht in der Steuererklärung angegeben, weil ich die ganze Zeit keinen Zugriff darauf hatte, aufgrund eines Prozesses, den ich deswegen geführt habe. Die Wohnung läuft nur auf meinen Namen (Kaufvertrag), und ich bin verheiratet, meine Frau geht arbeiten, genauso wie ich. Seit November 2023 habe ich nun Zugriff auf die Wohnung, bin am Renovieren und möchte sie in spätestens zwei bis drei Monaten vermieten.
Nun habe ich erfahren, dass ich zum Ende des Jahres arbeitslos werde, aber wohl eine Abfindung im Januar 2025 erhalte. Nun habe ich folgende Idee:
Ich würde gerne die Wohnung inklusive Kaufnebenkosten bei der AfA auf meinen Namen angeben. Meine Ehefrau soll als Vermieterin auftreten, da ich im nächsten Jahr keine Einnahmen generieren möchte. Ich habe recherchiert, wenn ich die Abfindung 2025 ausgezahlt bekomme und in 2025 keine Einnahmen habe, dann ist die Abfindung indirekt fast steuerfrei - das, was ich an Steuern auf der Abfindung bezahle, kann ich theoretisch in 2026 dann über die Einkommensteuererklärung wieder fast komplett zurückholen.
Wenn ich nun 2025 keine Einnahmen habe, außer der besagten Abfindung, fällt die AfA nicht ins Gewicht, da ich in 2025 ja keine Lohnsteuer zahle. In 2026 würde ich dann Arbeitslosengeld 1 beantragen, und meine Frau würde weiterhin als Vermieterin auftreten. Eventuell würden wir dann 2027 umswitchen, sodass ich Vermieter werde.
Ist das rechtlich so legitim, kann man das so machen? Ehefrau vermietet, auf meinem Namen die AfA (zusammen veranlagt), nächstes Jahr ich die Abfindung, meine Frau Vermieterin (getrennt veranlagt)?
Und dann noch eine Frage zur ETW: Ich habe diese auf Rentenbasis gekauft. Bezahlt habe ich nun knapp 72.000 € in den drei Jahren. Das Finanzamt hat aber den Wert auf 171.250 € festgesetzt bzw. das ist der Wert, von dem ich Grunderwerbsteuer bezahlt habe. Wenn ich nun die ETW per AfA abschreibe/anlege, nehme ich dann den Wert, den das Finanzamt angenommen hat, oder nehme ich den Wert, den ich bis dahin gezahlt habe? Natürlich würde ich lieber bei der AfA 171.250 € ansetzen, als die 72.000 €, die ich bis jetzt dafür gezahlt habe.
Viele Grüße,
Peter
ich hoffe, hier Klarheit in einem Fall zu bekommen, der mir wirklich zu komplex ist.
Vor drei Jahren habe ich eine ETW gekauft, habe diese aber bis dato noch nicht in der Steuererklärung angegeben, weil ich die ganze Zeit keinen Zugriff darauf hatte, aufgrund eines Prozesses, den ich deswegen geführt habe. Die Wohnung läuft nur auf meinen Namen (Kaufvertrag), und ich bin verheiratet, meine Frau geht arbeiten, genauso wie ich. Seit November 2023 habe ich nun Zugriff auf die Wohnung, bin am Renovieren und möchte sie in spätestens zwei bis drei Monaten vermieten.
Nun habe ich erfahren, dass ich zum Ende des Jahres arbeitslos werde, aber wohl eine Abfindung im Januar 2025 erhalte. Nun habe ich folgende Idee:
Ich würde gerne die Wohnung inklusive Kaufnebenkosten bei der AfA auf meinen Namen angeben. Meine Ehefrau soll als Vermieterin auftreten, da ich im nächsten Jahr keine Einnahmen generieren möchte. Ich habe recherchiert, wenn ich die Abfindung 2025 ausgezahlt bekomme und in 2025 keine Einnahmen habe, dann ist die Abfindung indirekt fast steuerfrei - das, was ich an Steuern auf der Abfindung bezahle, kann ich theoretisch in 2026 dann über die Einkommensteuererklärung wieder fast komplett zurückholen.
Wenn ich nun 2025 keine Einnahmen habe, außer der besagten Abfindung, fällt die AfA nicht ins Gewicht, da ich in 2025 ja keine Lohnsteuer zahle. In 2026 würde ich dann Arbeitslosengeld 1 beantragen, und meine Frau würde weiterhin als Vermieterin auftreten. Eventuell würden wir dann 2027 umswitchen, sodass ich Vermieter werde.
Ist das rechtlich so legitim, kann man das so machen? Ehefrau vermietet, auf meinem Namen die AfA (zusammen veranlagt), nächstes Jahr ich die Abfindung, meine Frau Vermieterin (getrennt veranlagt)?
Und dann noch eine Frage zur ETW: Ich habe diese auf Rentenbasis gekauft. Bezahlt habe ich nun knapp 72.000 € in den drei Jahren. Das Finanzamt hat aber den Wert auf 171.250 € festgesetzt bzw. das ist der Wert, von dem ich Grunderwerbsteuer bezahlt habe. Wenn ich nun die ETW per AfA abschreibe/anlege, nehme ich dann den Wert, den das Finanzamt angenommen hat, oder nehme ich den Wert, den ich bis dahin gezahlt habe? Natürlich würde ich lieber bei der AfA 171.250 € ansetzen, als die 72.000 €, die ich bis jetzt dafür gezahlt habe.
Viele Grüße,
Peter
Re: AfA Eigentumswohnung, Arbeitslosigkeit, Abfindung - alles auf einmal
Hallo,
Vermutlich geht es um die Fünftelungsregelung. Dabei wird bei der Ermittling des Steuersatzes die Abfindung nur zu einem Fünftel berücksichtigt. Beträgt sie beispielsweise 50.000 Euro, dann wären das 10.000 Euro, und damit ein Steuersatz von 0% (auf das gesamte Einkommen, incl. der vollen Abfindung).
Aber was ist mit weiterem Einkommen? Lohnersatzleistungen? Wirst du da gar nichts haben? [ok, du schreibst ja ALG ab 2026 - keine Ahnung ob das so geht]
Und ob eine getrennte Veranlagung besser ist müsste man sowieso im konkreten Einzelfall durchrechnen. Sobald Fünftelungsregelung oder Lohnersatzleistungen dabei sind verschätzen sich sogar Steuerberater, das Ergebnis ist da manchmal schon überraschend.
Du bist Eigentümer, also vereinahmst auch du die Miete und setzt die AfA ab.
Und ohne Mieteinnahmen natürlich auch keine AfA (ich meine nicht Leerstand oder so, sondern freiwillig keine Miete).
Wenn offiziell deine Frau als Vermieter(in) auftritt dann ist das imho irgendwo zwischen Gestaltungsmisbrauch und Schenkung, und gut ist das beides nicht (insbesondere weil nicht sicher planbar).
Stefan
Möglich, aber doch eher unwahrscheinlich.Ich habe recherchiert, wenn ich die Abfindung 2025 ausgezahlt bekomme und in 2025 keine Einnahmen habe, dann ist die Abfindung indirekt fast steuerfrei - das, was ich an Steuern auf der Abfindung bezahle, kann ich theoretisch in 2026 dann über die Einkommensteuererklärung wieder fast komplett zurückholen.
Vermutlich geht es um die Fünftelungsregelung. Dabei wird bei der Ermittling des Steuersatzes die Abfindung nur zu einem Fünftel berücksichtigt. Beträgt sie beispielsweise 50.000 Euro, dann wären das 10.000 Euro, und damit ein Steuersatz von 0% (auf das gesamte Einkommen, incl. der vollen Abfindung).
Aber was ist mit weiterem Einkommen? Lohnersatzleistungen? Wirst du da gar nichts haben? [ok, du schreibst ja ALG ab 2026 - keine Ahnung ob das so geht]
Und ob eine getrennte Veranlagung besser ist müsste man sowieso im konkreten Einzelfall durchrechnen. Sobald Fünftelungsregelung oder Lohnersatzleistungen dabei sind verschätzen sich sogar Steuerberater, das Ergebnis ist da manchmal schon überraschend.
Die Steuererklärung ist kein Wunschkonzert.Ist das rechtlich so legitim, kann man das so machen? Ehefrau vermietet, auf meinem Namen die AfA (zusammen veranlagt), nächstes Jahr ich die Abfindung, meine Frau Vermieterin (getrennt veranlagt)?
Du bist Eigentümer, also vereinahmst auch du die Miete und setzt die AfA ab.
Und ohne Mieteinnahmen natürlich auch keine AfA (ich meine nicht Leerstand oder so, sondern freiwillig keine Miete).
Wenn offiziell deine Frau als Vermieter(in) auftritt dann ist das imho irgendwo zwischen Gestaltungsmisbrauch und Schenkung, und gut ist das beides nicht (insbesondere weil nicht sicher planbar).
Den Wert der Immobilie, allerdings abzüglich Grundstück (das kann nicht abgeschrieben werden).Wenn ich nun die ETW per AfA abschreibe/anlege, nehme ich dann den Wert, den das Finanzamt angenommen hat, oder nehme ich den Wert, den ich bis dahin gezahlt habe?
Stefan
Re: AfA Eigentumswohnung, Arbeitslosigkeit, Abfindung - alles auf einmal
Hy,
Vielen Dank für das schnelle Feedback - so wie ich das verstehe, müssen rein rechtlich Eigentümer und Vermieter nicht identisch sein. Aber wenn ich dich richtig verstehe, geht die Afa nur, wenn ich auch vermiete.
Dazu dann die folgende Frage - meine Frau würde jetzt die Wohnung vermieten, wir machen nichts bei der AfA und erst ab 2026 würde ich die Wohnung abschreiben und auch als Vermieter auftreten - geht das ?
Gibt es vielleicht eine andere Option, die Wohnung zu vermieten, Afa Abschreibung zu machen und das ich 2025 keine Mieteinnahmen habe ? Ich würde halt schon gerne die Wohnung vermieten aber möchte eben keine Einnahmen auf meinen Namen für 2025 haben.
Thema Abfindung - ich habe das nun in diversen Abfindungsrechner überprüft und komme immer zu dem gleichen Ergebnis - wenn ich im Januar 2025 z.B. 80.000 Euro Abfindung erhalte, in diesem Jahr keine Einnahmen habe ( ALG1 verschiebe ich auf 2026, das sollte gehen und Mieteinnahmen hat meine Frau ) dann liegen die steuerlichen Abzüge für die Abfindung bei 0 Euro. In dem Jahr lebe ich dann von gesparten und der Abfindung.
Mir erscheint diese Konstellation als plausibel ?
Viele Grüße
Peter
Vielen Dank für das schnelle Feedback - so wie ich das verstehe, müssen rein rechtlich Eigentümer und Vermieter nicht identisch sein. Aber wenn ich dich richtig verstehe, geht die Afa nur, wenn ich auch vermiete.
Dazu dann die folgende Frage - meine Frau würde jetzt die Wohnung vermieten, wir machen nichts bei der AfA und erst ab 2026 würde ich die Wohnung abschreiben und auch als Vermieter auftreten - geht das ?
Gibt es vielleicht eine andere Option, die Wohnung zu vermieten, Afa Abschreibung zu machen und das ich 2025 keine Mieteinnahmen habe ? Ich würde halt schon gerne die Wohnung vermieten aber möchte eben keine Einnahmen auf meinen Namen für 2025 haben.
Thema Abfindung - ich habe das nun in diversen Abfindungsrechner überprüft und komme immer zu dem gleichen Ergebnis - wenn ich im Januar 2025 z.B. 80.000 Euro Abfindung erhalte, in diesem Jahr keine Einnahmen habe ( ALG1 verschiebe ich auf 2026, das sollte gehen und Mieteinnahmen hat meine Frau ) dann liegen die steuerlichen Abzüge für die Abfindung bei 0 Euro. In dem Jahr lebe ich dann von gesparten und der Abfindung.
Mir erscheint diese Konstellation als plausibel ?
Viele Grüße
Peter
Re: AfA Eigentumswohnung, Arbeitslosigkeit, Abfindung - alles auf einmal
Mir erscheint diese Konstellation als plausibel ? Mir nicht - einzeln veranlagt würde das nicht funktionieren, da man mit 1/5 von 80.000 Euro immer noch deutlich über dem Grundfreibetrag liegt, und gemeinsam veranlagt kommen dann wieder die Mieteinnahmen Ihrer Frau in die Rechnung...
Re: AfA Eigentumswohnung, Arbeitslosigkeit, Abfindung - alles auf einmal
Hallo,
Es gibt da zwar ein paar Ausnahmen, aber das passt bei euch wohl nicht (etwa wenn jemand auf einem Grundstück des Ehepartners ein Haus errichtet, dann kann er u.U. auch ohne Eigentümer zu sein abschreiben).
Die neuen Fenster oder die neue Heizung kauft man dann eben gezielt in dem betreffenden Jahr, und schon sind die Mieteinnahmen ausgeglichen. In deinem Fall müsstest du aber auch noch prüfen, ob der Kauf bereits lange genug her ist (3 Jahre ist da die Frist, ich weiß spontan aber nicht genau, was als Anfang und was als Ende zählt, und ob es taggenau zählt). Was man bei einer Ölheizung immer machen kann ist gegen Jahresende volltanken, das ist ein Standardtrick um ein wenig zwischen einzelnen Jahren zu verschieben.
Der Grundfreibetrag liegt 2024 bei 11.600 Euro (2025 ist noch nicht bekannt). Gehen wir weiter mal von Familienversicherung aus, du hast also keine Vorsorgeaufwendungen. Und Werbungskosten vermutlich auch keine (nennenswerten).
Daher runde ich mal auf 12.500 Euro (lässt sich leichter rechnen), und erhalte eine maximale Abfindung von ca. 50.000 Euro die steuerfrei bleiben würde.
Zur Überprüfung hab ich diesen Rechner benutzt (da geht es noch ein paar 1.000 höher, keine Ahnung warum): https://www.kanzlei-hasselbach.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/abfindungsrechner/
Dazu kommt übrigens noch, dass die Fünftelungsregelung nur einen zu hohen Steuersatz vermeiden soll. Wird aber gar kein Einkommen erzielt dann kann das imho auch versagt werden.
Außerdem musst du noch bedenken, dass durch die getrennte Veranlagung deine Frau eventuell mehr Steuern zahlen muss. Damit will ich sagen, dass du dich nicht auf Null Steuern bei dir fokussieren darfst, sondern immer das Gesamte im Auge haben musst.
Wobei die Strategie bei einer Abfindung auf 0% zu kommen schon richtig ist. Auf deiner Seite bringt es nämlich mehr als auf der Seite deiner Frau, Stichwort Fünftelungsregelung.
Stefan
Ja, so würde ich es einschätzen.so wie ich das verstehe, müssen rein rechtlich Eigentümer und Vermieter nicht identisch sein. Aber wenn ich dich richtig verstehe, geht die Afa nur, wenn ich auch vermiete.
Es gibt da zwar ein paar Ausnahmen, aber das passt bei euch wohl nicht (etwa wenn jemand auf einem Grundstück des Ehepartners ein Haus errichtet, dann kann er u.U. auch ohne Eigentümer zu sein abschreiben).
Ja, das könnte wirklich ok sein. Du stellst deiner Frau die Wohnung unentgeltlich zur Verfügung, und sie generiert damit Mieteinkünfte. Selbst wenn das als Schenkung gewertet würde reichen da die Freibeträge bei weitem.Dazu dann die folgende Frage - meine Frau würde jetzt die Wohnung vermieten, wir machen nichts bei der AfA und erst ab 2026 würde ich die Wohnung abschreiben und auch als Vermieter auftreten - geht das ?
Normalerweise würde ich da sagen: Einkommen reduzieren, etwa durch Instandhaltungen (wobei man das bei einer Wohnung in einer WEG, wovon ich hier ausgehe, gar nicht groß beeinflussen kann).Gibt es vielleicht eine andere Option, die Wohnung zu vermieten, Afa Abschreibung zu machen und das ich 2025 keine Mieteinnahmen habe ?
Die neuen Fenster oder die neue Heizung kauft man dann eben gezielt in dem betreffenden Jahr, und schon sind die Mieteinnahmen ausgeglichen. In deinem Fall müsstest du aber auch noch prüfen, ob der Kauf bereits lange genug her ist (3 Jahre ist da die Frist, ich weiß spontan aber nicht genau, was als Anfang und was als Ende zählt, und ob es taggenau zählt). Was man bei einer Ölheizung immer machen kann ist gegen Jahresende volltanken, das ist ein Standardtrick um ein wenig zwischen einzelnen Jahren zu verschieben.
80.000 erscheinen mir ein bisschen zu hoch.ich habe das nun in diversen Abfindungsrechner überprüft und komme immer zu dem gleichen Ergebnis - wenn ich im Januar 2025 z.B. 80.000 Euro Abfindung erhalte, in diesem Jahr keine Einnahmen habe ( ALG1 verschiebe ich auf 2026, das sollte gehen und Mieteinnahmen hat meine Frau ) dann liegen die steuerlichen Abzüge für die Abfindung bei 0 Euro.
Der Grundfreibetrag liegt 2024 bei 11.600 Euro (2025 ist noch nicht bekannt). Gehen wir weiter mal von Familienversicherung aus, du hast also keine Vorsorgeaufwendungen. Und Werbungskosten vermutlich auch keine (nennenswerten).
Daher runde ich mal auf 12.500 Euro (lässt sich leichter rechnen), und erhalte eine maximale Abfindung von ca. 50.000 Euro die steuerfrei bleiben würde.
Zur Überprüfung hab ich diesen Rechner benutzt (da geht es noch ein paar 1.000 höher, keine Ahnung warum): https://www.kanzlei-hasselbach.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/abfindungsrechner/
Dazu kommt übrigens noch, dass die Fünftelungsregelung nur einen zu hohen Steuersatz vermeiden soll. Wird aber gar kein Einkommen erzielt dann kann das imho auch versagt werden.
Außerdem musst du noch bedenken, dass durch die getrennte Veranlagung deine Frau eventuell mehr Steuern zahlen muss. Damit will ich sagen, dass du dich nicht auf Null Steuern bei dir fokussieren darfst, sondern immer das Gesamte im Auge haben musst.
Wobei die Strategie bei einer Abfindung auf 0% zu kommen schon richtig ist. Auf deiner Seite bringt es nämlich mehr als auf der Seite deiner Frau, Stichwort Fünftelungsregelung.
Und ihr Lohn auch noch.und gemeinsam veranlagt kommen dann wieder die Mieteinnahmen Ihrer Frau in die Rechnung...
Stefan
Re: AfA Eigentumswohnung, Arbeitslosigkeit, Abfindung - alles auf einmal
Hy,
Super, danke euch - das hilft mir schon einmal weiter.
Aktuell kommt da echt ziemlich viel auf einmal - Wohnung, bald arbeitslos, Steuern, usw.
Ich werde diesbezüglich auch mal einen Lohnsteuerverein bemühen, weil ich wirklich 0,0 das ganze Thema durchschaue.
Noch einmal zur der Abfindung - wenn ich in den Steuerrechner mal die Eckdaten eingebe und würde dann z.B. das Jahr 2024 einfach als Beispiel nehmen, als ob das jetzt schon alles passiert wäre…ich bin jetzt arbeitslos, beziehe ALG1 und habe keine weitern Einkünfte, zahle keine Kirchensteuer und hätten eine getrennte Veranlagung, dann müsste ich z.B. von den 85.000 Euro Abfindung + 24.000 Euro ALG1 in Summe 7.815,00 Euro Steuern zahlen. Wenn ich die Entgeltersatzleistungen auf 0 setze, steht bei netto Abfindung = 85.000 Euro.
Berechnung :
Steuerjahr 2024
Abfindung 85000
Jahresbrutto 0
Entgeldersatzleistungen 0
Kirchensteuer Nein
Ehegattensplitting Ja
Habe ich da irgendwie einen Denkfehler ? Das würde dann doch heissen, das ich keine Steuer zahle ?
Viele Grüße
Peter
Super, danke euch - das hilft mir schon einmal weiter.
Aktuell kommt da echt ziemlich viel auf einmal - Wohnung, bald arbeitslos, Steuern, usw.
Ich werde diesbezüglich auch mal einen Lohnsteuerverein bemühen, weil ich wirklich 0,0 das ganze Thema durchschaue.
Noch einmal zur der Abfindung - wenn ich in den Steuerrechner mal die Eckdaten eingebe und würde dann z.B. das Jahr 2024 einfach als Beispiel nehmen, als ob das jetzt schon alles passiert wäre…ich bin jetzt arbeitslos, beziehe ALG1 und habe keine weitern Einkünfte, zahle keine Kirchensteuer und hätten eine getrennte Veranlagung, dann müsste ich z.B. von den 85.000 Euro Abfindung + 24.000 Euro ALG1 in Summe 7.815,00 Euro Steuern zahlen. Wenn ich die Entgeltersatzleistungen auf 0 setze, steht bei netto Abfindung = 85.000 Euro.
Berechnung :
Steuerjahr 2024
Abfindung 85000
Jahresbrutto 0
Entgeldersatzleistungen 0
Kirchensteuer Nein
Ehegattensplitting Ja
Habe ich da irgendwie einen Denkfehler ? Das würde dann doch heissen, das ich keine Steuer zahle ?
Viele Grüße
Peter
Re: AfA Eigentumswohnung, Arbeitslosigkeit, Abfindung - alles auf einmal
Hallo,
Einerseits sagst du "getrennte Veranalgung", in dem Rechner hast du bei Ehegattensplittig aber "Ja" gewählt.
Stefan
Natürlich.Habe ich da irgendwie einen Denkfehler ?
Einerseits sagst du "getrennte Veranalgung", in dem Rechner hast du bei Ehegattensplittig aber "Ja" gewählt.
Stefan
Re: AfA Eigentumswohnung, Arbeitslosigkeit, Abfindung - alles auf einmal
Guten Morgen,
oh - das ist mein Denkfehler bzw. Fehler im Terminus - wir sind zusammenveranlagt, würden dann aber den Splittingtarif wählen. So hätte ich in dem Jahr 2025 nur die Abfindung als Einkommen und meine Frau würde dann halt ihr Einkommen und die evtl. Mieteinnahmen haben.
Grundsätzlich stelle ich mir sogar die Frage, ob das alles irgendwie Sinn macht, mit dem vermieten. Vielleicht ist es alles viel einfacher, wenn ich die Wohnung erst Ende nächsten Jahres vermiete. Ich hatte zwar auch geplant, Fenster und Heizkörper zu wechseln aber das kann ich auch verschieben. In meinem Kopf schwirren nun unzählige Steuermodelle herum, dann das Thema Arbeitslosigkeit und darüber die Frage/Sorge - zahle ich am Ende durch einen Denkfehler / Vorgehensfehler noch zu viel Steuern oder verschwende Geld - also das, was in naher Zukunft eher knapp wird.
Was ich auch noch gar nicht auf dem Schirm habe - wenn ich dann nur Einnahmen durch Vermietung haben sollte, dann muss ich ja auch Krankenkassenbeiträge zahlen. Und da ist es dann vielleicht auf Dauer besser, auf die Afa zu verzichten, meine Frau tritt als Vermieterin auf und ich gehe in die Krankenkasse meiner Frau ( Familientarif ) - was ich an dem ganzen Thema auch noch aufkommt - ich weiß nicht im geringsten, ob meine ganzen Denkansätze überhaupt erlaubt sind. Ich denke mir nachher „Das ist die Lösung“ und am Ende übertrete ich damit irgendeins der unzähligen Gesetze, von denen ich noch nie gehört habe.
Viele Grüße
Peter
oh - das ist mein Denkfehler bzw. Fehler im Terminus - wir sind zusammenveranlagt, würden dann aber den Splittingtarif wählen. So hätte ich in dem Jahr 2025 nur die Abfindung als Einkommen und meine Frau würde dann halt ihr Einkommen und die evtl. Mieteinnahmen haben.
Grundsätzlich stelle ich mir sogar die Frage, ob das alles irgendwie Sinn macht, mit dem vermieten. Vielleicht ist es alles viel einfacher, wenn ich die Wohnung erst Ende nächsten Jahres vermiete. Ich hatte zwar auch geplant, Fenster und Heizkörper zu wechseln aber das kann ich auch verschieben. In meinem Kopf schwirren nun unzählige Steuermodelle herum, dann das Thema Arbeitslosigkeit und darüber die Frage/Sorge - zahle ich am Ende durch einen Denkfehler / Vorgehensfehler noch zu viel Steuern oder verschwende Geld - also das, was in naher Zukunft eher knapp wird.
Was ich auch noch gar nicht auf dem Schirm habe - wenn ich dann nur Einnahmen durch Vermietung haben sollte, dann muss ich ja auch Krankenkassenbeiträge zahlen. Und da ist es dann vielleicht auf Dauer besser, auf die Afa zu verzichten, meine Frau tritt als Vermieterin auf und ich gehe in die Krankenkasse meiner Frau ( Familientarif ) - was ich an dem ganzen Thema auch noch aufkommt - ich weiß nicht im geringsten, ob meine ganzen Denkansätze überhaupt erlaubt sind. Ich denke mir nachher „Das ist die Lösung“ und am Ende übertrete ich damit irgendeins der unzähligen Gesetze, von denen ich noch nie gehört habe.
Viele Grüße
Peter
Re: AfA Eigentumswohnung, Arbeitslosigkeit, Abfindung - alles auf einmal
Da gibt es nichts zu wählen. Bei Zusammenveranlagung wird die Splittingtabelle angewendet, bei Einzelveranlagung die Grundtabelle
Re: AfA Eigentumswohnung, Arbeitslosigkeit, Abfindung - alles auf einmal
wir sind zusammenveranlagt, würden dann aber den Splittingtarif wählen. Irgendwie verstehen Sie "Splitting" falsch - beim Splitting werden beide Einkommen zusammen versteuert, nicht etwa "gesplittet".
So hätte ich in dem Jahr 2025 nur die Abfindung als Einkommen und meine Frau würde dann halt ihr Einkommen und die evtl. Mieteinnahmen haben. Nö - Sie haben dann ein gemeinsames Einkommen aus Ihrer Abfindung und den Einnahmen Ihrer Frau.
So hätte ich in dem Jahr 2025 nur die Abfindung als Einkommen und meine Frau würde dann halt ihr Einkommen und die evtl. Mieteinnahmen haben. Nö - Sie haben dann ein gemeinsames Einkommen aus Ihrer Abfindung und den Einnahmen Ihrer Frau.