Einkommenssteuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
rroespel
Beiträge: 6
Registriert: 3. Feb 2024, 13:19

Einkommenssteuererklärung

Beitrag von rroespel »

Hallo zusammen,

ich schildere zunächst meine persönliche Situation und erläutere dann meine Fragen.

Ich (M, 19) habe im letzten Jahr 2023 von Mitte April bis Ende August in einem städtischen Kulturbetrieb gearbeitet, da ich nach einem absolvierten Bundesfreiwilligendienst in demselben Betrieb als befristet Beschäftigter übernommen wurde. Somit habe ich viereinhalb Monate Geld verdient. Ab Oktober 2023 habe ich ein Studium begonnen, dieses jedoch im Januar 2024 schon wieder abgebrochen. Da ich immer wieder hörte, dass es sich lohnen würde, eine Steuererklärung zu machen, wenn man kein volles Jahr gearbeitet hat, möchte ich nun langsam meine Steuererklärung für das letzte Jahr erstellen.

Nun zu meinen Fragen:
1. Inwiefern muss ich die verdienten Summen in der Steuererklärung aufführen? Hat das Finanzamt bereits alle Daten zu den Einkommen in den jeweiligen Monaten?
2. Kann ich die Aufwendungen für mein abgebrochenes Studium (IPad im Wert von knapp 900 €, Studiengebühren, Kilometerpauschale) als Sonderausgaben absetzen, wenn ich zuvor Geld mit der städtischen Beschäftigung verdient habe? Bzw. welche Vorgehensweise lohnt sich da am meisten?
3. Tatsächlich arbeite ich ab jetzt auch wieder in dem städtischen Betrieb und habe vor, zum Wintersemester ein anderes Studium zu beginnen. Muss dieser aktuelle Stand irgendwie aufgeführt werden oder zählt nur der Stand des letzten Jahres? Was gebe ich zum Beispiel als "Beruf" an? Student?
4. Ergibt es überhaupt Sinn, in meinem Fall eine Steuererklärung einzureichen? Ich habe in der Zeit meines BFDs tatsächlich schon einmal eine eingereicht, allerdings musste ich da bei den sonstigen Angaben nur die Energiepreispauschale, auf die als BFDler Anrecht hatte, beantragen.

Sollten Angaben meinerseits fehlen, weist mich gerne drauf hin, dann antworte ich so gut es mir möglich ist.

Zunächst aber erst einmal vielen Dank für alle Antworten! :)
Severina
Beiträge: 1287
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von Severina »

Das Wichtigste zuerst:

4. Sieh auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung nach, ob überhaupt Lohnsteuer abgeführt wurde - wenn nein, lohnt es sich nicht, denn negative Lohnsteuer gibt es nicht und zu einem Verlustvortrag kann es in der Erstausbildung nicht kommen.

1. Wenn Du Deine Erklärung über Elster.de oder eine andere Software machst, wird Dir die Steuer auch berechnet. Das geht aber logischerweise nur, wenn Du die Daten alle eingibst oder herunterlädst (dafür braucht es ein Zertifikat, das dauert ein paar Tage). Wenn Du keinen Wert auf eine Berechnung legst, kannst Du die Daten lt. Lohnsteuerbescheinigung weglassen, das sind aber nur wenige Zahlen, die nur abzutippen sind.

2. Das wird vermutlich keine Auswirkung haben, da Du in 4 1/2 Monaten kaum soviel verdient haben wirst, dass eine Steuerlast herauskommt.

3. Wir haben hier Abschnittsbesteuerung - es wird jedes Jahr einzeln betrachtet, was Du in 2024 machst, ist für die 23er Erklärung nicht von Belang. Beim Beruf musst Du gar nichts angeben.
rroespel
Beiträge: 6
Registriert: 3. Feb 2024, 13:19

Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von rroespel »

Hallo,

danke für die Antwort.

Zu 4.: Laut der Lohnsteuerbescheinigung wurden für die viereinhalb Monate etwas über 1.200 Euro Lohnsteuer einbehalten. Und wie gesagt: Das Geld habe ich in keiner Erstausbildung verdient, ich habe quasi "nur" gejobbt und dann ein Studium angefangen und abgebrochen ohne Nebeneinkünfte.

Zu 1.: Ich hätte die Erklärung jetzt über Elster gemacht. Wie nennt sich dieses "Daten herunterladen" von dem Du sprichst bei Elster? Ich hatte vorhin eine Option gesehen, bei der man bestimmte Daten beantragen konnte, was wohl auch etwas dauern würde. Sind das eben diese Daten wie viel Steuer ich jeweils geleistet habe? Könntest Du mir das mit der Berechnung einmal erklären? Warum sollte man auf diese keinen Wert legen bzw. wie würde denn dann berechnet werden, ob ich möglicherweise Steuern zurückbekomme?

Danke :)
muemmel
Beiträge: 4848
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von muemmel »

Die Datenabfrage nennt sich "vorausgefüllte Steuererklärung". Was das Steuern zurückbekommen anbelangt: Grundfreibetrag plus Werbungskostenpauschale lagen 2023 bei ca. 12.100 Euro. Haben Sie mehr verdient? Wenn nein, kriegen Sie alle gezahlten Steuern wieder.
Severina
Beiträge: 1287
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von Severina »

1. Dann lohnt sich die Erklärung.
2. Die Daten die Du vom AG in Form der Lohnsteuerbescheinigung bekommst, meldet dieser an die Finanzverwaltung. Du kannst diese mit der beschriebenen Funktion in Deine Erklärung einlaufen lassen oder selbst abtippen oder ganz weglassen - dann werden sie finanzamtsseitig hinzugefügt .
Die Betechnung der Steuer wird immer vom Finanzamt erstellt, Elster oder andere Software nimmt das mur vorweg. Wenn man eine Berechnung hat, kann man die mit der Berechnung im Steuerbescheid vergleichen und bei Abweichungen herausfinden, woran es liegt.
Ein Schema zur Berechnung der Steuer findest Du z B. Hier

https://www.nhp.de/de/steuerberatung/schema-versteuerndes-einkommen.html
rroespel
Beiträge: 6
Registriert: 3. Feb 2024, 13:19

Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von rroespel »

muemmel hat geschrieben: 3. Feb 2024, 16:24 Die Datenabfrage nennt sich "vorausgefüllte Steuererklärung". Was das Steuern zurückbekommen anbelangt: Grundfreibetrag plus Werbungskostenpauschale lagen 2023 bei ca. 12.100 Euro. Haben Sie mehr verdient? Wenn nein, kriegen Sie alle gezahlten Steuern wieder.
Guten Abend, danke für die Antwort.

Ich habe gerade noch einmal in die Lohnsteuerbescheinigung geschaut. Dieser zufolge habe ich in den viereinhalb Monaten 12.164,97 € brutto verdient und davon 1.224,82 € Lohnsteuer gezahlt. Werden dann nur die etwas mehr als 100 Euro versteuert, die über den ca. 12.100 € Freibetrag liegen? Wie bekomme ich denn die Werbungskostenpauschale? Muss ich für diese bestimmte Ausgaben anrechnen lassen oder ist diese pauschal enthalten?
rroespel
Beiträge: 6
Registriert: 3. Feb 2024, 13:19

Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von rroespel »

Severina hat geschrieben: 3. Feb 2024, 16:29 1. Dann lohnt sich die Erklärung.
2. Die Daten die Du vom AG in Form der Lohnsteuerbescheinigung bekommst, meldet dieser an die Finanzverwaltung. Du kannst diese mit der beschriebenen Funktion in Deine Erklärung einlaufen lassen oder selbst abtippen oder ganz weglassen - dann werden sie finanzamtsseitig hinzugefügt .
Die Betechnung der Steuer wird immer vom Finanzamt erstellt, Elster oder andere Software nimmt das mur vorweg. Wenn man eine Berechnung hat, kann man die mit der Berechnung im Steuerbescheid vergleichen und bei Abweichungen herausfinden, woran es liegt.
Ein Schema zur Berechnung der Steuer findest Du z B. Hier

https://www.nhp.de/de/steuerberatung/schema-versteuerndes-einkommen.html
Guten Abend, danke für die Antwort.

1. Lohnt es sich dann auch die Kosten des Studiums als Sonderausgaben abzusetzen/anzugeben?
2. Dieses Beantragen und Einfügen der Daten lohnt sich also vor allem für mich, da es quasi eine zweite Berechnung zu der im finalen Bescheid darstellt und man durch diese dann Vergleiche ziehen kann?
muemmel
Beiträge: 4848
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von muemmel »

Werden dann nur die etwas mehr als 100 Euro versteuert, die über den ca. 12.100 € Freibetrag liegen? Nicht mal die - es ist auch noch der größte Teil der Vorsorgeaufwendungen abzuziehen, also Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung: Da bleibt nichts mehr zum Versteuern übrig.
Wie bekomme ich denn die Werbungskostenpauschale? Durch Einreichen der Steuererklärung - dass die Ihnen, wie jedem Arbeitnehmer, zusteht, weiss das Finanzamt dann schon selbst....
Muss ich für diese bestimmte Ausgaben anrechnen lassen oder ist diese pauschal enthalten? Raten Sie mal, warum die Pauschale "Pauschale" heißt.
Lohnt es sich dann auch die Kosten des Studiums als Sonderausgaben abzusetzen/anzugeben? Nö - Sie kriegen ohnehin alles wieder: Mehr gibt es nicht.
rroespel
Beiträge: 6
Registriert: 3. Feb 2024, 13:19

Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von rroespel »

Guten Abend,

ich habe doch noch einige weitere Fragen:

Ich habe die Daten nun beantragt und eingefügt. Diese wurden bis auf die Rentenversicherung soweit auch korrekt übernommen.

Bei der Rentenversicherung beträgt der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung laut ELSTER angeblich 1132 €, das bestätigt mir meine Lohnsteuerbescheinigung.
Allerdings liegt der Arbeitgeberanteil laut ELSTER angeblich bei 1266 €, laut meiner Lohnsteuerbescheinigung liegt dieser allerdings genauso bei 1132 €. Wie kann dieser Unterschied kommen und wie gehe ich damit um? Ändere ich die automatisch eingefügte Zahl an dieser Stelle händisch?

Außerdem wurden Beiträge zu einer Zusatzversorgung (VBL) geleistet. Diese betragen laut Lohnsteuerbescheinigung 220,18 €. Ich finde diese Beiträge allerdings nicht bei ELSTER. Wurden diese nicht automatisch eingefügt bzw. sollte man diese überhaupt angeben? Und eine generelle Frage: Warum werden die Vorsorgeaufwendungen (Rente, Pflege, Arbeitslosen) überhaupt bei der Lohnsteuererklärung relevant? "Nur" zur Senkung des zu versteuernden Einkommens?

Danke für alle Antworten :)
rroespel
Beiträge: 6
Registriert: 3. Feb 2024, 13:19

Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von rroespel »

Die Frage zur Rentenversicherung hat sich geklärt.

Mein Arbeitgeber hat während der Zeit meines BFDs etwas über 135 Euro Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Daher kommt ELSTER auf 1266 €.

Die anderen Fragen bleiben aber für mich offen.
muemmel
Beiträge: 4848
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einkommenssteuererklärung

Beitrag von muemmel »

Ja, natürlich sind die Vorsorgeaufwendungen nur zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens relevant. Und die VBL-Beiträge sind hier völlig schnuppe, da Sie ohnehin alle gezahlten Steuern wiederbekommen.
Antworten