Ich bin Kleinunternehmer und habe letztes Jahr mehrere Rechnungen mit USt.-Id. gestellt, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen würden. Allerdings sind für mich noch einige Fragen offen:
- Ist es überhaupt möglich, dass ich eine Reverse-Charge-Rechnung stelle, wenn ich als Kleinunternehmer sowieso keine Umsatzsteuer berechne?
- Wo trage ich meine Reverse-Charge-Umsätze in der Umsatzsteuererklärung ein?
- Muss ich eine Zusammenfassende Meldung machen, auch wenn ich als Kleinunternehmer dazu nicht verpflichtet bin?