Steuerliche Behandlung Gehaltsnachzahlung Geschäftsführergehalt

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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geschäftsführer_agx
Beiträge: 2
Registriert: 26. Jan 2024, 19:11

Steuerliche Behandlung Gehaltsnachzahlung Geschäftsführergehalt

Beitrag von geschäftsführer_agx »

Hallo liebe Community,

ich bin neu hier und habe eine Frage.

Im Juli letzten Jahres gründete ich meine eigene GmbH und gewann direkt einen bedeutenden Kunden. Angesichts diesen genehmigte ich mir ein Jahresgehalt von 50.000 Euro. Die Zahlungsfristen dieses Kunden waren jedoch sehr lang, was für mich bedeutete, dass das Geld - ausreichend die Gehalts- und Kostendeckung - erst im Dezember letzten Jahres eintraf.

Aus Gründen der Liquidität habe ich mir das Gehalt daher bis Dezember nicht auszahlen können. Zwar habe ich Lohn- und Umsatzsteuer nachträglich (im Dezember) ordnungsgemäß abgeführt, jedoch habe ich es in den letzten zehn Tagen des Jahres versäumt, mir das Gehalt auszuzahlen, weshalb es auf dem Firmenkonto verblieb.

Nun habe ich einige Fragen:
(a) Ist es möglich, das Gehalt im folgenden Jahr nachträglich auszuzahlen? Könnte dies eventuell über ein Gesellschafter-Darlehen realisiert werden?
(b) Welche steuerlichen Auswirkungen hätte dies sowohl für mich persönlich als auch für meine GmbH?
(c) Wie würde sich das auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2023 niederschlagen? (Stichwort Zuflussprinzip)

Lieben Dank für Antworten auf meine Frage.

VG
Tom998
Beiträge: 583
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Steuerliche Behandlung Gehaltsnachzahlung Geschäftsführergehalt

Beitrag von Tom998 »

Ich würde eine steuerliche Beratung empfehlen. Die Gehaltszahlung nach Tageslaune und vermutlich auch ohne jede schriftliche Vereinbarung ist im Fremdvergleich unüblich und stellt die Anerkennung des gesamten Anstellungsvertrages in Frage.
geschäftsführer_agx
Beiträge: 2
Registriert: 26. Jan 2024, 19:11

Re: Steuerliche Behandlung Gehaltsnachzahlung Geschäftsführergehalt

Beitrag von geschäftsführer_agx »

Lieben Dank für die Antwort. Nun ja, eine schriftliche Vereinbarung existiert ja bereits zwischen mir als Gesellschafter und mir als Geschäftsführer. Die Lohnsteuer wurde ja auch korrekt abgeführt. Mir stellt sich nur die Frage nach den steuerlichen Implikationen auf privater Ebene.
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