Berechnung von meiner Abfindung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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sgn87
Beiträge: 2
Registriert: 19. Jan 2024, 14:22

Berechnung von meiner Abfindung

Beitrag von sgn87 »

Hallo liebe Fachleute,

Nach 10 Jahre wurde ich gekündigt und ich habe eine Abfindung über 75.000€ diesen Monat (Januar 2024) erhalten. Zudem habe Ich im Januar regulär Gehalt bekommen. Auf meiner Gehaltsabrechnung steht nicht, dass die Fünf-tel Regelung angewendet wurde. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht die Abfindung allerdings unter Zeile 10 "Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre". Ich habe in diesem Jahr nur ein Gehalt im Januar von 6000€ bekommen.
In allen Abfindungsrechner steht, dass Ich mein Jahreseinkommen für das aktuelle Steuerjahr eingeben muss. Das wäre bis heute nur mein Gehalt vom Januar dieses Jahr, also 6000€.
Kann es sein, dass mein Arbeitgeber entweder mein Einkommen von den letzten 12 Monate genommen hat oder die Abfindung in der falschen Zeile in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen hat?

Für die Abfindung wurden mir insgesamt 30505€ Lohnsteuer und 1677 Soli einbehalten. Laut Abfindungsrechner sollten es nur ca. 10000€ Steuer sein.

Vielen Dank im Voraus!
muemmel
Beiträge: 4852
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Berechnung von meiner Abfindung

Beitrag von muemmel »

Auf meiner Gehaltsabrechnung steht nicht, dass die Fünf-tel Regelung angewendet wurde. Das kann der AG auch gar nicht, denn dazu muss man wissen, was Sie 2024 verdient haben. Und das wissen alle erst am Jahresende - die Fünftelregelung wendet das Finanzamt an, wenn Sie die Steuererklärung für 2024 einreichen.
Laut Abfindungsrechner sollten es nur ca. 10000€ Steuer sein. Und da haben Sie welches Jahreseinkommen angegeben? Denn 6.000 Euro wären ja nur richtig, wenn Sie dieses Jahr gar nicht mehr arbeiten.
In allen Abfindungsrechner steht, dass Ich mein Jahreseinkommen für das aktuelle Steuerjahr eingeben muss. Das wäre bis heute nur mein Gehalt vom Januar dieses Jahr, also 6000€. Siehe oben - das Jahr ist ja nun noch lange nicht um... Übrigens fliesst auch das Arbeitslosengeld in die Berechnung ein.
sgn87
Beiträge: 2
Registriert: 19. Jan 2024, 14:22

Re: Berechnung von meiner Abfindung

Beitrag von sgn87 »

Besten Dank für die Rückmeldung. Ich hatte vor dieses Jahr ein Sabbatical Jahr zu machen und mich auf dem Geburt von meinem Tochter zu konzentrieren. Das Arbeitslosengeld kann Ich nächstes Jahr beantragen, falls das noch nötig sein sollte. Somit bleibt mein Jahreseinkommen bei 6000 €. Blöd nur das über 24000€ (Abgabe an Finanzamt) erstmal nicht verfügbar wären. Ich dachte der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet die Fünftel-Regelung anzuwenden, wenn das für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist.
muemmel
Beiträge: 4852
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Berechnung von meiner Abfindung

Beitrag von muemmel »

Falls Sie Elterngeld bekommen: Auch das geht über den Progressionsvorbehalt in die Berechnung ein, genau wie Arbeitslosengeld...
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