Frage zum Thema Steuererklärung und Kleinunternehmer

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Edare_wow
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Frage zum Thema Steuererklärung und Kleinunternehmer

Beitrag von Edare_wow »

Guten Morgen zusammen,

meine Frau hat ein Einzelunternehmen als Kleinunternehmer. Sie ist aktuell in Elternzeit und hatte kein normales Einkommen.
Ich mache für uns die Steuererklärung als Privatperson, wo sie, da sie keine Lohnsteuer gezahlt hat eine Nullrunde hat.

Jetzt kam von ihr aber die Frage auf, warum Sie den obwohl Sie Steuern an Lieferanten wie z.B. Metro zahlt, sie aber keine Rückerstattung durch die Steuer erhält.
Wir machen die Voranmeldung mit dem geschätzten Jahresumsatz bzw. dem Umsatz der letzten 2 Jahre und dann eine Einnahmen/Ausgaben Rechnung, diese hängen wir auch an die private Steuererklärung.

Vielleicht ist die Frage auch total unnötig, trotzdem wollte ich jetzt mir Schwarmwissen einholen von Personen die damit Erfahrung haben.

Danke und Viele Grüße

Boris
Tom998
Beiträge: 570
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Frage zum Thema Steuererklärung und Kleinunternehmer

Beitrag von Tom998 »

Jetzt kam von ihr aber die Frage auf, warum Sie den obwohl Sie Steuern an Lieferanten wie z.B. Metro zahlt, sie aber keine Rückerstattung durch die Steuer erhält.
Weil Sie Kleinunternehmerin im umsatzsteuerlichen Sinne ist und daher keinen Vorsteuerabzug hat...?
...meine Frau hat ein Einzelunternehmen als Kleinunternehmer.
Wir machen die Voranmeldung mit dem geschätzten Jahresumsatz bzw. dem Umsatz der letzten 2 Jahre...
Mal abgesehen davon, dass es keine über zwei Jahre lautende Voranmeldung gibt, müssen Sie gar keine Voranmeldung abgeben. Und von der Schätzung des Umsatzes würde ich abraten, da Sie hoffentlich über ordnungsgemäße Aufzeichnungen der Umsätze verfügen. Das ist kein Quiz.
...und dann eine Einnahmen/Ausgaben Rechnung, diese hängen wir auch an die private Steuererklärung.
Sowohl EÜR wie auch die ESt-Erklärung sind elektronisch zu übermitteln, wie Sie bestimmt wissen.
Severina
Beiträge: 1287
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Frage zum Thema Steuererklärung und Kleinunternehmer

Beitrag von Severina »

Edare_wow hat geschrieben: 10. Jan 2024, 08:14 Guten Morgen zusammen,

meine Frau hat ein Einzelunternehmen als Kleinunternehmer. Sie ist aktuell in Elternzeit und hatte kein normales Einkommen.

Als Kleinunternehmer - das bedeutet, sie nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch? Was meinst Du denn mit 'normales Einkommen'?


Ich mache für uns die Steuererklärung als Privatperson, wo sie, da sie keine Lohnsteuer gezahlt hat eine Nullrunde hat.

Damit ist offenbar die Einkommensteuererklärung gemeint - was meinst Du hier wiederum mit 'Nullrunde'? Wenn Deine Frau selbständig ist, was soll sie dann mit Lohnsteuer zu tun haben?

Jetzt kam von ihr aber die Frage auf, warum Sie den obwohl Sie Steuern an Lieferanten wie z.B. Metro zahlt, sie aber keine Rückerstattung durch die Steuer erhält.

Steuern an Lieferanten - das ist dann wohl Umsatzsteuer. Der Unterschied zwischen Einkommen- und Umsatzsteuer ist bekannt? Wieso hat sie denn überhaupt irgendwas an Lieferanten bezahlt, wenn sie in Elternzeit das Einzelunternehmen hat ruhen lassen? (Hat sie das?)

Rückerstattung durch die Steuer - welche Steuerart ist denn nun hier gemeint? Auf eine Umsatzsteuer-Rückerstattung hat sie doch durch die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung aktiv verzichtet. Und wenn mit 'Nullrunde' gemeint ist, dass das Einzelunternehmen ruhte und es weder Eingangs- noch Ausgangsumsätze gab und sich somit ein Gewinn von 0 € ergab- wo soll da eine Erstattung herkommen? Wurden Einkommensteuervorauszahlungen geleistet?

Wir machen die Voranmeldung

welche Voranmeldung? Jemand, der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, gibt doch keine Voranmeldungen ab?

mit dem geschätzten Jahresumsatz bzw. dem Umsatz der letzten 2 Jahre

mit dem geschätzten Jahresumsatz?? WENN eine Voranmeldung abzugeben ist, gehört da der tatsächliche Umsatz rein - und zwar der des Voranmeldungszeitraums, nicht der des Jahres und schon gar nicht der der letzten 2 Jahre??

und dann eine Einnahmen/Ausgaben Rechnung, diese hängen wir auch an die private Steuererklärung.

Was meinst Du mit 'dranhängen' - die EÜR ist elektronisch abzugeben?


Vielleicht ist die Frage auch total unnötig, trotzdem wollte ich jetzt mir Schwarmwissen einholen von Personen die damit Erfahrung haben.

Unnötig weniger, sie ergibt allerdings sehr wenig Sinn - hat keiner von euch ein Existenzgründerseminar besucht oder sich mit Existenzgründungsliteratur beschäftigt? Kein Steuerberater?

Danke und Viele Grüße

Boris
Bitte nenne mal Daten, dann wird die Schilderung vielleicht etwas klarer. Wann wurde das Unternehmen gegründet, ab wann wurde es wegen des Kindes ruhend gestellt, um welches Jahr geht es überhaupt, was wurde im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben...
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