Doppelte Haushaltsführung

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bali1300
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Registriert: 8. Jan 2024, 10:37

Doppelte Haushaltsführung

Beitrag von bali1300 »

Hallo zusammen!

Ich habe hier eine Frage zum Thema doppelte Haushaltsführung.

Ich wohne in Ort A (angemeldeter Hauptwohnsitz). In Ort B lebe ich seit März 2023 aufgrund der Arbeitsstelle. Entfernung von Ort A und Ort B liegt ca. bei 280km.

Nun ist es so, dass ich in Ort B Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss (nicht gerade wenig). Absetzen könnte ich 1000€ Nettokaltmiete im Monat, was ja grundsätzlich super ist.

Die Frage ist --> Kann ich Ort B als Erstwohnsitz beantragen (Hier halte ich mich wie sich herausgestellt hat tatsächlich öfter auf), sodass ich die Zweitwohnungssteuer umgehen kann? --> Frage wäre dann auch, kann man die 1000€ Nettokaltmiete Pro Monat dann trotzdem absetzen, da das Finanzamt meine Meldeverhältnisse nicht interessiert? Kennt sich hiermit jemand aus?

VIelen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung!

Gruß, bali1300 :mrgreen:
muemmel
Beiträge: 4846
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Doppelte Haushaltsführung

Beitrag von muemmel »

Kann ich Ort B als Erstwohnsitz beantragen (Hier halte ich mich wie sich herausgestellt hat tatsächlich öfter auf), sodass ich die Zweitwohnungssteuer umgehen kann? --> Ja.
Frage wäre dann auch, kann man die 1000€ Nettokaltmiete Pro Monat dann trotzdem absetzen, da das Finanzamt meine Meldeverhältnisse nicht interessiert? Ja. Freilich ist die entscheidende Frage, ob Ort A Ihr Lebensmittelpunkt ist, zu dem Sie jedes WE zurückkehren.
Kennt sich hiermit jemand aus? Womit jetzt? Zumindest Frage Nr. 1 ist im Bundesmeldegesetz klar geregelt - HWS ist die "vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners" (§ 21(2) BMG).
Nun ist es so, dass ich in Ort B Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss (nicht gerade wenig). Die Kosten für die ZWS-Steuer können Sie übrigens absetzen, da die nicht unter die 1000-Euro-Grenze fallen.
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