AfA Ferienhaus - wenn vorher schon bewohnt und 10f Estg

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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derthommy83
Beiträge: 2
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AfA Ferienhaus - wenn vorher schon bewohnt und 10f Estg

Beitrag von derthommy83 »

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage bzgl. der AFA für ein Ferienhaus. Normalerweise kann, soweit ich verstanden habe, der Kaufpreis des Hauses über 50 Jahre lang zu je 2% pro Jahr abgeschrieben werden. Bei uns ist der Fall aber nun wie folgt.

Das Ferienhaus wurde 2010 von uns selbst gebaut und anschließend bis 2023 selbst bewohnt. Wir haben 2022 auf dem selbem Grundstuck ein neues Einfamilienhaus gebaut und sind Ende 2022 in dieses eingezogen. Seit 2023 vermieten wir nun unser altes Haus als Ferienhaus über das ganze Jahr. Es ist auch entsprechend auf einschlägigen Buchungsplattformen inseriert.

Da der Kredit von dem alten Haus noch nicht komplett getilgt war, haben wir im Rahmen des neuen Projektes umgeschuldet. Die Restsumme des Hauses betrug noch ca. 140.000 EUR.

Wie wird dies nun entsprechend der AFA angegeben? Die ehemaligen Kosten aus 2010? oder wird die Restsumme aus der Umschuldung herangesetzt?

Weiterhin ist zu erwähnen, dass die damaligen Baukosten bereits gemäß 10f Estg über 9 Jahre abgeschrieben werden konnten. Da das Haus ist einem Sanierungsgebiet liegt.

Vielen Dank im voraus
Thomas
Severina
Beiträge: 1287
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: AfA Ferienhaus - wenn vorher schon bewohnt und 10f Estg

Beitrag von Severina »

"Wie wird dies nun entsprechend der AFA angegeben? Die ehemaligen Kosten aus 2010? oder wird die Restsumme aus der Umschuldung herangesetzt?"

Weder/noch - bzw., je nachdem, wie das gemeint war, die erste Variante:

Du hast bereits 90 % der Herstellungskosten geltend gemacht (je 9 % im Jahr der Fertigstellung und den 9 folgenden Jahren = insgesamt 10 Jahre). Nur die restlichen 10 % können also überhaupt noch geltend gemacht werden - verteilt auf die Nutzungsdauer. Diese beträgt 50 Jahre (§ 7 Abs. 4 Nr.2b EStG) d.h., die AfA für diese 10 % für den Zeitraum 2010 - Umnutzung (monatsgenau) ist "verloren", der Rest ist ab xMonatx/2023 bis xMonatx 2060 abziehbar. Abziehbar sind weiterhin die Zinsen, soweit sie auf das Ferienhaus entfallen.
derthommy83
Beiträge: 2
Registriert: 30. Dez 2023, 20:56

Re: AfA Ferienhaus - wenn vorher schon bewohnt und 10f Estg

Beitrag von derthommy83 »

Vielen Dank. Jetzt habe ich auch den entsprechenden Passus dazu gelesen.
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