Hallo in die Runde!
Ich habe folgende Frage:
die Ehefrau von Herrn Müller betreibt ein Kleingewerbe, welches sie nebenberuflich in einer separaten Einheit innerhalb des gemeinsamen Eigenheimes ausübt. Diese Einheit verfügt über einen eigenen Stromzähler. Der Vertrag mit dem Energieanbieter läuft allerdings auf den Namen von Herrn Müller. Die Einkommensteuererklärung erfolgt gemeinsam als Zusammenveranlagung.
Kann Frau Müller die Energiekosten als gewinnmindernde Ausgaben bei der Steuererklärung angeben, oder muss sie dazu Vertragspartner der Energieversorgers sein?
Herzlichen Dank für eure Hilfe!
Stromrechnung steuerlich absetzbar / anderer Vertragspartner
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Re: Stromrechnung steuerlich absetzbar / anderer Vertragspartner
Ja, das ist sog. Drittaufwand:
https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/drittaufwand-wer-kann-was-absetzen-wenn-ein-anderer-zahlt-f64783
Einen Vorsteuerabzug bekommt sie aber nicht.
PS.: es gibt kein "Kleingewerbe". Es gibt nur die Kleinunternehmerregelung, die man innerhalb bestimmter Umsatzgrenzen in Anspruch nehmen kann, aber nicht muss.
https://www.iww.de/mbp/steuern-und-bilanzierung-aktuell/drittaufwand-wer-kann-was-absetzen-wenn-ein-anderer-zahlt-f64783
Einen Vorsteuerabzug bekommt sie aber nicht.
PS.: es gibt kein "Kleingewerbe". Es gibt nur die Kleinunternehmerregelung, die man innerhalb bestimmter Umsatzgrenzen in Anspruch nehmen kann, aber nicht muss.