Hallo,
ich habe die Möglichkeit, von einem Geschäftspartner im Ausland Ware unentgeltlich zu importieren, d.h. es gibt vorerst keine monetäre Gegenleistung. Im Zuge des Imports fallen Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühr an (Verbrauchssteuer ist nicht fällig). Diese Ware möchte ich nun in Deutschland verkaufen. Kann ich hierbei die EUSt als Vorsteuer geltend machen, obwohl keine Kaufrechnung existiert? Und gibt es weitere Steuern, die ich speziell bei einem solchen unentgeltlichen Import zu berücksichtigen habe?
Viele Grüße
unentgeltlich importierte Ware versteuern
Re: unentgeltlich importierte Ware versteuern
Wenn Sie als Einführer der Ware auftreten, haben Sie doch einen Beleg über die EUSt. Wenn der Geschäftspartner als Einführer auftritt, können Sie dessen EUSt nicht als Vorsteuer abziehen.