Herstellungskosten aus der Vergangenheit geltend machen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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PascalTurbo
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Herstellungskosten aus der Vergangenheit geltend machen

Beitrag von PascalTurbo »

Hi Zusammen,

die Überschrift ist vermutlich nicht ganz aussagekräftig. Ich muss etwas ausholen: Mein Haus habe ich vor ca. 10 Jahren gekauft und dann nach und nach renoviert. Nun wohne ich seit diesem Jahr nicht mehr selbst darin, sondern vermiete es als Ferienwohnung.

Für die Abschreibung sind erstmal die Anschaffungsnahen Herstellungskosten 3 Jahre nach Erwerb relevant. Meine Steuersoftware bietet mir für weitere Herstellungskosten aber nur die Möglichkeit, diese aus dem Jahr 2023 geltend zu machen.

Meine Frage: Kann ich die Herstellungskosten (Renovierungskosten; bspw. Fenster austauschen Türen einbauen wo vorher keine gewesen sind) trotzdem noch abschreiben, oder ist alles was drei Jahre nach Anschaffung und 2023 passiert ist steuerlich nicht mehr relevant?

Beste Grüße und frohes Fest
Pascal

PS: Ist eine gewerbliche Frage, aber ich agiere als Privatperson (Kleingewerbe). Ich hoffe, ich bin im richtigen Forum gelandet.
Tom998
Beiträge: 587
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Herstellungskosten aus der Vergangenheit geltend machen

Beitrag von Tom998 »

Was vor zehn Jahren Herstellungskosten waren, sind auch heute noch Herstellungskosten. Was Erhaltungsaufwand war, ist wegen Selbstnutzung verloren.
PascalTurbo
Beiträge: 5
Registriert: 29. Apr 2017, 09:41

Re: Herstellungskosten aus der Vergangenheit geltend machen

Beitrag von PascalTurbo »

OK, klingt erstmal gut (Ja, die Fenster sind verloren, aber hab auch noch echte Herstellungskosten). Frage ist dann, wie ich das angebe. Ich nutze WISO Steuer 2024. Dort kann man nur welche aus 2023 oder eben Herstellungsnahe eingeben. Nicht aber für 2022.
Severina
Beiträge: 1305
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Herstellungskosten aus der Vergangenheit geltend machen

Beitrag von Severina »

Ich glaube, Du verstehst das falsch. Herstellungsaufwand wird - im Gegensatz zu Erhaltungsaufwand - zu den Anschaffungskosten gerechnet und abgeschrieben - die Abschreibungsdauer richtet sich nach dem Datum des Bauantrags für das Gebäude (§ 7 EStG).

Du rechnest also:

Kaufpreis + Kaufnebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer, Gebühr Verzicht Vorkaufsrecht, Grundbuchkosten) = Anschaffungskosten

Diese sind aufzuteilen auf den Anteil für den Grund und Boden (nicht abschreibbar) und den Anteil für das Gebäude (abschreibbar), maßgeblich sind die Werte im Jahr des Kaufes

Jetzt addierst Du die Herstellungskosten gemäß Baukostenaufstellung zum Anteil für das Gebäude, dann hast Du die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Die Abschreibung hat im Jahr der Anschaffung begonnen - Du wirst so gestellt, als hättest Du von Anfang an vermietet, die Abschreibung für die Jahre der Selbstnutzung ist "verloren".
Severina
Beiträge: 1305
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Herstellungskosten aus der Vergangenheit geltend machen

Beitrag von Severina »

Ich glaube, Du verstehst das falsch. Herstellungsaufwand wird - im Gegensatz zu Erhaltungsaufwand - zu den Anschaffungskosten gerechnet und abgeschrieben - die Abschreibungsdauer richtet sich nach dem Datum des Bauantrags für das Gebäude (§ 7 EStG).

Du musst erst mal feststellen, was genau tatsächlich Herstellungsaufwand war und was Erhaltungsaufwand - Herstellungsaufwand liegt z.B. immer vor, wenn ein neues Wirtschaftsgut entsteht (z.B., wenn man aus einem EFH ein ZFH macht oder umgekehrt) oder sich die Wohnfläche vergrößert (neue Dachgauben, Anbau).

Du rechnest also:

Kaufpreis + Kaufnebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer, Gebühr Verzicht Vorkaufsrecht, Grundbuchkosten) = Anschaffungskosten

Diese sind aufzuteilen auf den Anteil für den Grund und Boden (nicht abschreibbar) und den Anteil für das Gebäude (abschreibbar), maßgeblich sind die Werte im Jahr des Kaufes

Jetzt addierst Du die Herstellungskosten gemäß Baukostenaufstellung zum Anteil für das Gebäude, dann hast Du die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Die Abschreibung hat im Jahr der Anschaffung begonnen - Du wirst so gestellt, als hättest Du von Anfang an vermietet, die Abschreibung für die Jahre der Selbstnutzung ist "verloren".
PascalTurbo
Beiträge: 5
Registriert: 29. Apr 2017, 09:41

Re: Herstellungskosten aus der Vergangenheit geltend machen

Beitrag von PascalTurbo »

Vielleicht reden wir aneinander vorbei. Ich versuche es mit einem Beispiel:


- Gekauft wurde das Haus im Jahr 2010
- In 2022 wurde ein Fenster an einer Stelle eingebaut, an der bisher kein Fenster war. Das sind Nachträgliche Herstellungskosten.


Zumindet in meiner Software kann ich aber nur Nachträgliche Herstellungskosten aus dem Jahr 2023 eintragen, nicht aber aus 2022. Soweit ich dich @Severina verstanden habe, kann man die Nachträglichen Herstellungskosten sehrwohl noch abschreiben.
Tom998
Beiträge: 587
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Herstellungskosten aus der Vergangenheit geltend machen

Beitrag von Tom998 »

Soweit ich dich @Severina verstanden habe, kann man die Nachträglichen Herstellungskosten sehrwohl noch abschreiben.
Ja. Wenn die Software den Sachverhalt nicht abbilden kann, ist das eben so.
Severina
Beiträge: 1305
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Herstellungskosten aus der Vergangenheit geltend machen

Beitrag von Severina »

Soweit ich dich @Severina verstanden habe, kann man die Nachträglichen Herstellungskosten sehrwohl noch abschreiben.

Das erhöht die Abschreibung des Objekts - die muss ja eh ermittelt werden, da fügt man dann eine Erläuterung bei.
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