Rückzahlung der Abschreibungen nach Kündigung wegen Eigenbedarf

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ohrlaf22
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Registriert: 16. Dez 2023, 20:53

Rückzahlung der Abschreibungen nach Kündigung wegen Eigenbedarf

Beitrag von Ohrlaf22 »

Hallo,

meine wesentliche Frage ist, wie lange ein gerechtfertigter Anspruch des Finanzamtes auf Rückzahlung meiner abgesetzten Werbungskosten besteht, wenn ich nach einer Eigenbedarfskündigung selbst einziehe.

Folgender Sachverhalt:
Ich habe im April 2019 eine ETW in Bamberg gekauft und in dieser bis Mai 2020 gewohnt.
Im Juni 2020 bin ich nach einem Jobwechsel zu meiner Lebensgefährtin nach Regensburg gezogen und habe die Wohnung unbefristet vermietet.

In den Jahren 2022 und 2023 habe ich die vermietete Wohnung modernisieren lassen (Fenster+ Fassadendämmung).
Selbst habe ich zu diesem Zeitpunkt bei meiner Lebensgefährtin gewohnt.
Die mir entstandenen Kosten habe ich und werde in der Steuererklärung 2022 und 2023 angeben.

Nun habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber ein Top-Jobangebot erhalten, das ich nicht ablehnen möchte und würde auch gerne mit meiner Lebensgefährtin nach Bamberg ziehen.

Der Mietwohnungsmarkt in Bamberg ist schlecht, sodass ich gerne zumindest mittelfristig Eigenbedarf anmelden und in meine eigene Wohnung ziehen möchte.

Meine Frage ist jetzt, ob mir das Finanzamt die abgesetzten Kosten der Jahre 2022+2023 ggf. aberkennen könnte, wenn ich z.B. in 2024 Eigenbedarf anmelden würde und in meine Wohnung ziehe.

Ich habe im Leitfaden des Bayrischen Landesamt für Steuern gelesen, dass bei einer zeitnahen Eigennutzung von 5 Jahren die Einkünfteerzielungsabsicht ggf. aberkannt werden kann.

Für mich stellt sich die Frage, ob diese 5 Jahre nach der Anschaffung im Jahr 2019 oder nach der Vermietung im Jahr 2020 gelten und hier monatsgenau oder nur das Jahr der Eigennutzung gemeint ist.

Oder spielt das bei einer ordentlichen Begründung, die ich ja liefern könnte, keine Rolle?

Schöne Grüße aus Regensburg
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