Hallo,
ich brauche Ihre Hilfe.
Ich fühle den Fragebogen zu steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmer im Elster online aus und es gibt ein Problem. Ich habe Kleinunternehmerregelung für das letzte Jahr( bin Unternehmer seit 1.7.2022) angekreuzt, meine Umsätze betreffen 11147€ für 6 Monate und Elster rechnet es wahrscheinlich hoch und unterstreicht rot das Datum bei Beginn der Tätigkeit (73), egal ob ich 01.07.22 oder 01.01.22 angebe, Summe der Umsätze (130), wo ich 11147 eintrage, und Zahllast Überschuß (133) voraussichtliche Umsatzsteuer, wo ich nicht weiss, was ich schreiben soll. Ich habe schon gerechnet, dass ich in diesem Jahr nicht so viel verdient habe, wenn ich aber 0 als voraussichtliche Umsatzsteuer angebe, nimmt Elster es nicht an.
Wie soll ich diesen Fragebogen nun ausfühlen?
https://drive.google.com/file/d/1C91dwd4RnfnHkBNildbf-iiNxXmyu0pe/view?usp=sharing
https://drive.google.com/file/d/1k7CePCVJZUetzTUaY_0zxw9YkL1f--R1/view?usp=sharing
Erfassung für Einzelunternehmer im Elster - hänge
Re: Erfassung für Einzelunternehmer im Elster - hänge
Wenn Du die Kleinunternehmerregelung wählst, brauchst Du die anderen Felder ja nicht auszufüllen, deshalb werden die wohl am wahrscheinlichsten als Fehler angezeigt.
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An sich muss man den Fragebogen ja innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit übermitteln - dann schätzt man die erwarteten Umsätze ja. Du willst jetzt die tatsächlichen Umsätze eintragen, die aber über der Kleinunternehmergrenze lagen - das wäre eine weitere mögliche Fehlerquelle.
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An sich muss man den Fragebogen ja innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit übermitteln - dann schätzt man die erwarteten Umsätze ja. Du willst jetzt die tatsächlichen Umsätze eintragen, die aber über der Kleinunternehmergrenze lagen - das wäre eine weitere mögliche Fehlerquelle.
Re: Erfassung für Einzelunternehmer im Elster - hänge
verstehe , aber was soll ich dann in diesen Fall machen ? wie soll ich jetzt fuer Jahr 22 das ausfuehlen ?
Re: Erfassung für Einzelunternehmer im Elster - hänge
Ich dachte, ich hätte das geschrieben:
Wenn Du oben die Kleinunternehmerregelung wählst - die Du ja offenbar in 2022 angewendet hast - erübrigt sich das Ausfüllen der anderen genannten Felder, da beides zusammen unlogisch ist. Also lösch das weg. Ab 2023 kannst Du die Kleinunternehmerregelung ja eh nicht mehr anwenden und das weiß das Finanzamt doch sicher schon.
Wenn Du oben die Kleinunternehmerregelung wählst - die Du ja offenbar in 2022 angewendet hast - erübrigt sich das Ausfüllen der anderen genannten Felder, da beides zusammen unlogisch ist. Also lösch das weg. Ab 2023 kannst Du die Kleinunternehmerregelung ja eh nicht mehr anwenden und das weiß das Finanzamt doch sicher schon.