Fahrtkosten zum vermieteten Opjekt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Eloop
Beiträge: 5
Registriert: 7. Dez 2023, 14:12

Fahrtkosten zum vermieteten Opjekt

Beitrag von Eloop »

Hallo kann das Finanzamt einen vorschreiben wie oft man sein Objekt besucht? Bei uns wurde die Anzahl der Tage auf einmal im Monat gekürzt. Ist das so gerechtfertigt?
reckoner
Beiträge: 1048
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Fahrtkosten zum vermieteten Opjekt

Beitrag von reckoner »

Hallo,

wozu wird denn das Objekt besucht?

Wenn man beispielsweise Hausmeistertätigkeiten absolviert, dann ist ein vielfacher Besuch nachvollziehbar.
Bei nur einfach nach dem Rechten schauen aber eher nicht.

Und das man die Fahrtkosten ggf. aufteilen muss (wenn man beispielsweise gleichzeitig noch was anderes erledigt) sollte auch klar sein. Das nur mal, weil der ein oder andere denkt, nach dem Besuch bei der Oma auch kurz bei der Immobilie vorbeizufahren, dann kann man die Kosten ja absetzen; so ist das aber nicht.

Stefan
Eloop
Beiträge: 5
Registriert: 7. Dez 2023, 14:12

Re: Fahrtkosten zum vermieteten Opjekt

Beitrag von Eloop »

Da gibt es ganz viele Gründe. Bei Neuvermietung Wohnungsbesichtigungen, Wohnungsübergabe, Zustand der Gartenpflege, Treppenhausreinigung etc. Heißt ja auch Eigentum verpflichtet.
Außerdem ist die Entfernung unter 50 km und keine Weltreise.
Würde auch gerne andere Meinungen hören
Severina
Beiträge: 1287
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Fahrtkosten zum vermieteten Opjekt

Beitrag von Severina »

Mehr als einmal im Monat ist zumindest so ungewöhnlich, dass man dies in geeigneter Weise
glaubhaft machen muss.

Du schreibst nicht, wie viele Wohneinheiten das Objekt umfasst - Neuvermietungen und Wohnungs-
übergaben finden ggf. ja gar nicht jedes Jahr statt, und das man stetig prüft, ob die Mieter oder
beauftragten Firmen den Garten richtig pflegen und die Treppe richtig reinigen, ist auch eher
ungewöhnlich - die meisten Vermieter werden darauf warten, dass ihnen die Mieter das melden
und nicht 'ständig' selbst nachsehen.

Die Entfernung wurde mit 'unter 50 km' angegeben - daraus schließe ich dann mal, dass es nicht
nur 2 km sind. Das mag ja keine Weltreise sein, aber es dürfte dennoch mindestens 1 Stunde
Fahrt bei jedem Besuch bedeuten - der Normalfall wäre dann wohl, dass man bei einer Wohnungs-
übergabe auch gleich Garten und Treppenhaus kontrolliert und dafür nicht nochmal fährt.
reckoner
Beiträge: 1048
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Fahrtkosten zum vermieteten Opjekt

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Da gibt es ganz viele Gründe.
Dann gib diese Gründe beim Finanzamt an, am Besten mit Fahrtenbuch und logischer Begründung (warum denn an dem Mittwoch, wo du doch schon den Dienstag davor da warst). Und dann muss das auch anerkannt werden.
Bei Neuvermietung Wohnungsbesichtigungen, Wohnungsübergabe, Zustand der Gartenpflege, Treppenhausreinigung etc.
Das alles überzeugt nicht.
Ich hatte schon eine Andeutung gemacht wie es besser wäre (Hausmeistertätigkeiten), deine Beispiele kommen da aber nicht ran.
Hättest du gesagt, dass du selber die Gartenpflege übernimmst und dafür einmal die Woche dort hinfährst (Rasen mähen, Unkraut jähten, Bäume und Hecken schneiden, Laub haken u.s.w. - da kommt ganz schon was zusammen), dann wäre es imho glaubhaft.

Was hast du denn eigentlich angegeben? Wenn das eine Pauschale war (z.B. 1x die Woche) dann kann ich gut verstehen, dass das nicht akzeptiert wurde (mir ist sogar 1x im Monat zu viel, die meisten Vermieter besuchen ihre Objekte so gut wie nie). Bei einer konkreten Liste die dann auch noch plausibel ist (also z.B. Wohnungsübergabe natürlich nur, wenn auch neu vermietet wurde), dann sollte das auch absetzbar sein.

Auf die Eingangsfrage muss man übrigens klar mit NEIN antworten, dass Finanzamt kann das nicht vorschreiben.
Es kann aber anzweifeln, dass die Fahrten überhaupt stattgefunden haben, oder dass sie mit dem Einkommen in Zusammenhang stehen. Der Gegenbeweis steht dir offen, notfalls eben vor Gericht.

Stefan
taxpert
Beiträge: 804
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Fahrtkosten zum vermieteten Opjekt

Beitrag von taxpert »

Machtverlust Stpfl. einen Sachverhalt geltend, der vom normalen Lebenssachverhalt abweicht, kann das FA hierfür einen höheren Anspruch an den Nachweis stellen als bei einem normalen Sachverhalt.

Sobald man den Nachweis führen kann, dass man zum einen tatsächlich häufiger als einmal im Monat zum Objekt gefahren ist und zweitens, dass diese Fahrten tatsächlich ausschließlich durch das vermietete Objekt verursacht sind (also nicht rein zufällig noch Shopping oder Verwandten- Bekanntenbesuche!), wird das FA die Fahrten anerkennen.

Die Nachweispflicht liegt aber ausschließlich beim Stpfl.!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
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