Beitragspflichtige Einnahmen Anlage AV Riester

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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TechnikTim
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Beitragspflichtige Einnahmen Anlage AV Riester

Beitrag von TechnikTim »

Ich habe eine hoffentlich einfache Frage:
In Anlage AV soll in Zeile 6 die beitragspflichtigen Einnahmen angegeben werden.
Laut Elster und anderen Websites: Diese können Sie aus der Meldung Ihres Arbeitgebers zur Sozialversicherung entnehmen.
Viele Seiten weisen darauf hin, dass es in der Regel der Betrag aus der Lohnsteuerbescheinigung ist.

Bei mir steht in der Lohnsteuerbescheinigung:
3. Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10.: 24964,13

Nachweis über gemeldete Tatbestände in der Sozialversicherung:
Entgelt EUR *18.102

Welchen dieser beiden Beträge muss ich denn jetzt nehmen und weiß jemand vielleicht sogar warum die unterschiedlich sind?
An der Ausbildung liegt es scheinbar nicht. Letztes Jahr sind die Beträge auch unterschiedlich (Aber nur 1210,81€ Unterschied) und da war ich schon fest eingestellt ohne Beförderung oder ähnliches.

Zeile 9 verstehe ich auch nicht ganz. Klärt sich aber vielleicht, wenn ich Zeile 6 verstanden habe.
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