Mitwirkungspflicht bei der Steuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mhdtvk
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Registriert: 20. Nov 2023, 09:50

Mitwirkungspflicht bei der Steuererklärung

Beitrag von Mhdtvk »

Hallo,
ich habe in 2021 und 2022 Kryptowährungen gehandelt. Am Anfang war es nur ein Mittel für Übertragung von Familienunterhalt nach Ausland, später habe ich mit Hoffnung auf Gewinn auch gehandelt, was eigentlich in Verlust geraten ist. Um den Verlust nachweisbar zu machen und einen Vorwurf der Steuerhinterziehung zu vermeiden, habe ich diese in der Steuererklärung angegeben. Alle Kontoauszüge der Krypto Plattformen und weitere Nachweise (z.B. Wechselkurse der Fremdwährungen) habe ich hinzugefügt und eine kurze Erklärung mit einer übersichtlichen Tabelle mitgeteilt.
5 Monaten Lang habe ich nichts davon gehört. Ich habe per E-Mail nachgefragt. Dann wurde ich angerufen. Der Zuständige Mitarbeiter der FA fand meine Angaben unverständlich. Er hat mir vorgeschlagen Kostenpflichtigen Online Dienste zu verwenden. Nach einer kurzen Recherche habe ich die Dienste zu Teuer, zu unpassend für mich und zu aufwändig gefunden. Ich habe dann erneut selber eine übersichtliche Aufstellung der Transaktionen nach dem Vorbild von Ausgaben der vorgeschlagenen Online-Diensten in Excel erstellt und mitgeteilt, was mir Wochen Arbeit gekostet hat, da es Tausende von kleinen Transaktionen waren. Ich habe eine kurze Übersicht mit nur einer Zeile Pro Kryptowährung/Plattform mit Zu-/Abgang, Anfangs-/Endbestand und Gewinn/Verlust erstellt und weiter unten einzelne Transaktionen tabellarisch und einfach dargestellt.
Seit zwei weitere Monaten habe ich wieder nichts mehr davon gehört. Offensichtlich ist es für FA zu aufwändig meine Angaben anhand der Nachweise zu überprüfen.
Gibt es Erfahrungen? Was mache ich falsch? was kann FA von mir als Mitwirkungspflicht erwarten? Kann FA von mir verlangen, dass ich kostenpflichtige Teure Online-Dienste benutze, während ich selber die selben Angaben erstellen kann, aber das FA vertraut mir nicht und will auch nicht meine Angaben selber überprüfen.
VG
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