Hallo,
ich durchsuche das Netz schon seit Tagen, finde aber keine konkreten Informationen.
Folgender Fall:
Arbeitnehmer hat einen Firmenwagen, der GwV (1%-Regelung) wird in der Lohnabrechnung abgeführt. Zusätzlich zahlt der Arbeitnehmer einen Eigenteil für die private Nutzung des Firmenwagens, welcher vom Bruttolohn abgezogen wird. Er unterstützt damit die Leasingkosten des Firmenwagens.
Kann dieser Eigenanteil dann in der Steuererklärung unter dem Punkt "Nutzungsentgelt / selbstgetragene Kosten bei Privatfahrten mit dem Dienstwagen" eingetragen werden?
Und was wäre, wenn der Eigenanteil den Betrag des GwV überschreitet und der Restbetrag dann vom Netto des Arbeitsnehmers abgezogen wird?
Ich hoffe Ihr könnt mir in dieser Frage weiterhelfen.
Vielen Dank.