Hallo,
ich bin Teil einer Baugemeinschaft und lebe mit meiner Familie seit etwa zwei Jahren nun in unserer Eigentumswohnung. Im letzten Jahr haben wir die Wohnung während unserer Elternzeit für einen längeren Zeitraum vermietet, sodass wir über die Steuerfreigrenze 520 EUR gekommen sind.
Da wir daher die Einnahmen versteuern müssen, frage ich mich, ob wir auch Baukosten anteilig absetzen können. So wie es bei einer regulären Vermietung möglich wäre.
Google und auch Bekannte haben mir bisher leider nicht weiterhelfen können. Es würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand diese Frage beantworten könnte.
Sind Baukosten absetzbar bei anteiliger Vermietung auf Airbnb?
Re: Sind Baukosten absetzbar bei anteiliger Vermietung auf Airbnb?
Der R21.2 Abs.1 EStR bezieht sich auf die Einnahmen bis zu 520 €, nicht auf die Einkünfte, also den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Von daher ist eine ganz "normale" Anlage V zur Steuererklärung abzugeben. Und natürlich können dann alle entsprechenden Kosten wie zum Beispiel die Abschreibung oder auch die Zinsen entsprechend anteilig angegeben werden.
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Sind Baukosten absetzbar bei anteiliger Vermietung auf Airbnb?
Super, vielen Dank für die Antwort! Nun stehe ich vor der Frage, lohnt es sich dafür einen Steuerberater zu beauftragen - oder mach ich es doch einfach selbst.
Zum Hintergrund: Wir sind eine Baugruppe, das heißt auch, dass die Rechnungen von der Gruppe der GbR bezahlt wurden, intern haben wir diese anteilig nach Schlüssel verteilt. Sicher nicht alltäglich und Bedarf einiges an Aufwand wenn wir sämtliche Baurechnungen einreichen wollten. Natürlich wäre der Nutzen hier dann aber wohl auch am Größten. In diesem Fall würde ich versuchen einen Steuerberater zu finden der uns unterstützt.
Der Bau wurde im übrigen vor ca. zwei Jahren grundsätzlich abgeschlossen.
Sollten aber nur Teile der Kosten abgesetzt werden können, bspw. bis zu dem Punkt wo sie die steuerlichen Abgaben der Vermietung ausgleichen, würden ggf. schon die laufenden Kredite ausreichen in dem Fall würde es sich auch relativ schnell selbst abwickeln lassen.
Kannst du mir auch bei der Frage helfen? Also nach dem Umfang dessen was ich steuerlich geltend machen kann - und sollte?
Zum Hintergrund: Wir sind eine Baugruppe, das heißt auch, dass die Rechnungen von der Gruppe der GbR bezahlt wurden, intern haben wir diese anteilig nach Schlüssel verteilt. Sicher nicht alltäglich und Bedarf einiges an Aufwand wenn wir sämtliche Baurechnungen einreichen wollten. Natürlich wäre der Nutzen hier dann aber wohl auch am Größten. In diesem Fall würde ich versuchen einen Steuerberater zu finden der uns unterstützt.
Der Bau wurde im übrigen vor ca. zwei Jahren grundsätzlich abgeschlossen.
Sollten aber nur Teile der Kosten abgesetzt werden können, bspw. bis zu dem Punkt wo sie die steuerlichen Abgaben der Vermietung ausgleichen, würden ggf. schon die laufenden Kredite ausreichen in dem Fall würde es sich auch relativ schnell selbst abwickeln lassen.
Kannst du mir auch bei der Frage helfen? Also nach dem Umfang dessen was ich steuerlich geltend machen kann - und sollte?
Re: Sind Baukosten absetzbar bei anteiliger Vermietung auf Airbnb?
Hallo,
grundsätzlich rate ich bei der ersten Vermietung gerne zu einem Steuerberater, und zwar weil Fehler die man da macht (insbesondere bei der AfA) auch für die Zukunft bleiben.
In eurem Fall ist es aber vermutlich anders, denn ihr vermietet doch eigentlich gar nicht (ich verstehe auch nicht, warum das in der Elternzeit so war - aber egal). Daher würde ich es riskieren und einfach selber eine Aufstellung der Kosten anfertigen.
Was du brauchst sind die Anschaffungskosten/Baukosten der vermieteten Räume (ohne Grundstück). Und davon nimmst du dann 2% als AfA; bei nicht ganzjähriger Vermietung noch mit die Anzahl der Monate multipliziert und durch 12 geteilt. Dann noch die anteiligen Zinsen für den Zeitraum der Vermietung, und die laufenden Kosten (Strom, Wasser, Müllabfuhr etc.).
Stefan
grundsätzlich rate ich bei der ersten Vermietung gerne zu einem Steuerberater, und zwar weil Fehler die man da macht (insbesondere bei der AfA) auch für die Zukunft bleiben.
In eurem Fall ist es aber vermutlich anders, denn ihr vermietet doch eigentlich gar nicht (ich verstehe auch nicht, warum das in der Elternzeit so war - aber egal). Daher würde ich es riskieren und einfach selber eine Aufstellung der Kosten anfertigen.
Was du brauchst sind die Anschaffungskosten/Baukosten der vermieteten Räume (ohne Grundstück). Und davon nimmst du dann 2% als AfA; bei nicht ganzjähriger Vermietung noch mit die Anzahl der Monate multipliziert und durch 12 geteilt. Dann noch die anteiligen Zinsen für den Zeitraum der Vermietung, und die laufenden Kosten (Strom, Wasser, Müllabfuhr etc.).
Nee, das ist Standard, vermutlich eine WEG (oder wirklich eine GbR), und erfordert eigentlich auch nicht mehr Aufwand. Im Gegenteil hast du alle Rechnungen aus einer Hand, das ist ja noch einfacher zusammengerechnet als wenn es zig Handwerkerrechnungen in immer anderem Format wären.Wir sind eine Baugruppe, das heißt auch, dass die Rechnungen von der Gruppe der GbR bezahlt wurden, intern haben wir diese anteilig nach Schlüssel verteilt. Sicher nicht alltäglich und Bedarf einiges an Aufwand wenn wir sämtliche Baurechnungen einreichen wollten.
Stefan