Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Tisch
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Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Beitrag von Tisch »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einem Gesetzestext bzgl. der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Dort heisst es, dass verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen steuerfrei sind "...soweit der Vorteil insgesamt 1 440 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt" (§ 3 Nr. 39 EStG).

Handelt es sich bei den 1440€ um einen Freibetrag? Sprich, wenn ich durch den vergünstigten Erwerb von Aktien meines Arbeitgebers einen Vorteil von z.B. 1600€ im Jahr 2022 hatte, werden dann lediglich 160€ versteuert? Oder muss ich dadurch, dass es mehr als 1440€ sind, den vollen Betrag versteuern?

Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzung!!!

Beste Grüsse,
Timo
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