Zwei selbstständige Tätigkeiten

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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lena
Beiträge: 1
Registriert: 4. Okt 2023, 14:08

Zwei selbstständige Tätigkeiten

Beitrag von lena »

Hallo,

Ich bin seit einer Weile freiberuflich & selbstständig als Autorin tätig und habe dafür eine Steuernummer.

Eigentlich habe ich einen Master in Informatik, und ich habe durch verschiedene Bekannte das Angebot bekommen, mit Webdesign-Aufgaben bei Projekten auszuhelfen. Wenn ich das auch tun möchte, muss ich - soweit ich das verstehe - eine zweite freiberufliche selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und getrennt abrechnen. Dafür würde ich eine zweite Steuernummer bekommen.

Nun mein Problem: Für einen größeren Auftraggeber würde ich einige Aufgaben erledigen, die verschiedene Bereiche abdecken: Sachtexte verfassen, die Website einrichten und gestalten, eventuell auch Programmierung im Backend. Dazu kommen noch Koordinations- und Planungstätigkeiten, die bei einem solchen größeren Projekt anfallen.

Kann ich dafür eine Rechnung stellen? Oder muss ich für beide Tätigkeiten getrennte Rechnungen stellen, auf denen ich jeweils die entsprechende Steuernummer angebe? Was mache ich mit Aufgaben, die eher organisatorisch und konzeptionell sind?

Ich habe schon mit meinem Finanzamt telefoniert, aber die meinten nur "am besten Sie konzentrieren sich auf nur eine Tätigkeit, die Sie mehr machen". Nicht sehr hilfreich.

Vielen Dank für jeden Rat!
Hugo_A87
Beiträge: 6
Registriert: 21. Aug 2023, 13:08

Re: Zwei selbstständige Tätigkeiten

Beitrag von Hugo_A87 »

Hmm, interessante Frage. Es wäre interessant, die Meinungen der Teilnehmer zu hören. Ich werde versuchen, diese Frage von meinem Freund aus Bayern herauszufinden.
taxpert
Beiträge: 804
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Zwei selbstständige Tätigkeiten

Beitrag von taxpert »

Bei einem Einzelunternehmer mit zwei freiberuflichen Tätigkeiten im Sinne §18 EStG (wobei ich bei Web-Design da so meine Zweifel habe!) spielt das ertragsteuerlich nur dann eine Rolle, wenn es sich bei einem der beiden Tätigkeiten um eine Dauer-defizitäre Liebhaberei handeln würde.

Auch umsatzsteuerlich spielt es keine Rolle, da es für die USt ja sowieso nicht zwei Unternehmen sondern nur einen Unternehmer gibt! Von daher würde sich -solange die einheitliche Wirtschafts-Identifikationsnummer noch nicht eingeführt ist- es sich sowieso empfehlen, bei beiden Unternehmen die einheitliche USt-Nr auf den Rechnungen zu verwenden.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
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