Hallo zusammen!
Ich wüsste gerne, ob sich der Status als in Deutschland
unbeschränkt steuerpflichtig, automatisch ändert wenn
sich eine Person in einem anderen europäischen Land
steuerlich anmeldet? Anders gefragt: in der Zeit in der
das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen
anderen europäischen Land greift, ist die Person
'in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig?
Erst mit der Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland
und der Niederlegung des gewöhnlichen Aufenthalts
würde sich dann der Status von unbeschränkt steuerpflichtig
zu erweitert beschränkt steuerpflichtig oder zu nicht
steuerpflichtig ändern?
Es geht hier um den Beginn des Veranlagungszeitraumes
zur Bewertung des Status der erweitert beschränkten
Steuerpflicht.
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße!