UST Erklärung nach Wechsel von Kleinunternehmer
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UST Erklärung nach Wechsel von Kleinunternehmer
Hey liebe Community!
Folgender Fall:
Ich war 2021 noch Kleinunternehmer. Seit 2022 regelbesteuert.
Ende 2021 habe ich eine Leistung erbracht und diese umsatzsteuerfrei noch in gleichen Jahr in Rechnung gestellt. Beglichen wurde diese erst 2022.
Meine Frage dazu:
Wo in der UST- Erklärung muss ich diese Einnahme nun eintragen?
Weil wir schon bei umsatzsteuerfreien Einnahmen sind, hier noch eine Extrafrage: Wo trage ich umsatzsteuerfreie Versicherungsentschädigungen als Einnahme in der UST- Erklärung ein?
Bin für jeden Tipp sehr dankbar.
Folgender Fall:
Ich war 2021 noch Kleinunternehmer. Seit 2022 regelbesteuert.
Ende 2021 habe ich eine Leistung erbracht und diese umsatzsteuerfrei noch in gleichen Jahr in Rechnung gestellt. Beglichen wurde diese erst 2022.
Meine Frage dazu:
Wo in der UST- Erklärung muss ich diese Einnahme nun eintragen?
Weil wir schon bei umsatzsteuerfreien Einnahmen sind, hier noch eine Extrafrage: Wo trage ich umsatzsteuerfreie Versicherungsentschädigungen als Einnahme in der UST- Erklärung ein?
Bin für jeden Tipp sehr dankbar.
Re: UST Erklärung nach Wechsel von Kleinunternehmer
Nirgends und nirgends.
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Re: UST Erklärung nach Wechsel von Kleinunternehmer
Da gibt es nichts einzutragen.
Re: UST Erklärung nach Wechsel von Kleinunternehmer
Nirgends, da das Leistungsdatum (2021) relevant ist und damit noch die Kleinunternehmerregelung anzuwenden ist.Ende 2021 habe ich eine Leistung erbracht und diese umsatzsteuerfrei noch in gleichen Jahr in Rechnung gestellt. Beglichen wurde diese erst 2022. Meine Frage dazu:
Wo in der UST- Erklärung muss ich diese Einnahme nun eintragen?
Nirgends. Die Entschädigung ist nicht steuerfrei, sondern nicht steuerbar. Eine Betriebseinnahme in der EÜR ist es natürlich trotzdem.Wo trage ich umsatzsteuerfreie Versicherungsentschädigungen als Einnahme in der UST- Erklärung ein?
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Re: UST Erklärung nach Wechsel von Kleinunternehmer
Danke dir für die Antworten!
Fühlt sich halt sehr merkwürdig an, nachdem man jahrelang als Kleinunternehmer immer Zeile 33 und 34 ausgefüllt hat, da ja trotz Befreiung immer eine UST-Erklärung fällig war. Und nun ist da dieser eine übrige Betrag der nirgends mehr eingetragen werden soll? Komisch.
Ich dachte, dass nach § 4 Nr. 10 UStG eine Entschädigung/Versicherungsleistung steuerfrei ist und nicht nicht steuerbar. Hätte das sonst in Zeile 74 eingetragen.
Re: UST Erklärung nach Wechsel von Kleinunternehmer
§ 4 Nr. 10 regelt die Steuerbefreiung der Verschaffung des Versicherungsschutzes gegen Entgelt (aus Sicht der Versicherungsgesellschaft).