UST Erklärung nach Wechsel von Kleinunternehmer

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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JuliusFoto
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UST Erklärung nach Wechsel von Kleinunternehmer

Beitrag von JuliusFoto »

Hey liebe Community!

Folgender Fall:
Ich war 2021 noch Kleinunternehmer. Seit 2022 regelbesteuert.
Ende 2021 habe ich eine Leistung erbracht und diese umsatzsteuerfrei noch in gleichen Jahr in Rechnung gestellt. Beglichen wurde diese erst 2022.

Meine Frage dazu:
Wo in der UST- Erklärung muss ich diese Einnahme nun eintragen?

Weil wir schon bei umsatzsteuerfreien Einnahmen sind, hier noch eine Extrafrage: Wo trage ich umsatzsteuerfreie Versicherungsentschädigungen als Einnahme in der UST- Erklärung ein?


Bin für jeden Tipp sehr dankbar. :)
Severina
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Re: UST Erklärung nach Wechsel von Kleinunternehmer

Beitrag von Severina »

Nirgends und nirgends.
JuliusFoto
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Re: UST Erklärung nach Wechsel von Kleinunternehmer

Beitrag von JuliusFoto »

Severina hat geschrieben: 27. Sep 2023, 13:26 Nirgends und nirgends.
Könntest du das bitte erläutern?
Severina
Beiträge: 1305
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: UST Erklärung nach Wechsel von Kleinunternehmer

Beitrag von Severina »

Da gibt es nichts einzutragen.
Tom998
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Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: UST Erklärung nach Wechsel von Kleinunternehmer

Beitrag von Tom998 »

Ende 2021 habe ich eine Leistung erbracht und diese umsatzsteuerfrei noch in gleichen Jahr in Rechnung gestellt. Beglichen wurde diese erst 2022. Meine Frage dazu:
Wo in der UST- Erklärung muss ich diese Einnahme nun eintragen?
Nirgends, da das Leistungsdatum (2021) relevant ist und damit noch die Kleinunternehmerregelung anzuwenden ist.
Wo trage ich umsatzsteuerfreie Versicherungsentschädigungen als Einnahme in der UST- Erklärung ein?
Nirgends. Die Entschädigung ist nicht steuerfrei, sondern nicht steuerbar. Eine Betriebseinnahme in der EÜR ist es natürlich trotzdem.
JuliusFoto
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Re: UST Erklärung nach Wechsel von Kleinunternehmer

Beitrag von JuliusFoto »

Danke dir für die Antworten!
Tom998 hat geschrieben: 28. Sep 2023, 09:05 Nirgends, da das Leistungsdatum (2021) relevant ist und damit noch die Kleinunternehmerregelung anzuwenden ist.
Fühlt sich halt sehr merkwürdig an, nachdem man jahrelang als Kleinunternehmer immer Zeile 33 und 34 ausgefüllt hat, da ja trotz Befreiung immer eine UST-Erklärung fällig war. Und nun ist da dieser eine übrige Betrag der nirgends mehr eingetragen werden soll? Komisch.
Tom998 hat geschrieben: 28. Sep 2023, 09:05 Nirgends. Die Entschädigung ist nicht steuerfrei, sondern nicht steuerbar. Eine Betriebseinnahme in der EÜR ist es natürlich trotzdem.
Ich dachte, dass nach § 4 Nr. 10 UStG eine Entschädigung/Versicherungsleistung steuerfrei ist und nicht nicht steuerbar. Hätte das sonst in Zeile 74 eingetragen.
Tom998
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Re: UST Erklärung nach Wechsel von Kleinunternehmer

Beitrag von Tom998 »

§ 4 Nr. 10 regelt die Steuerbefreiung der Verschaffung des Versicherungsschutzes gegen Entgelt (aus Sicht der Versicherungsgesellschaft).
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