Hallo zusammen,
ich agiere als Kleinunternehmer und beabsichtige in den nächsten Tagen, eine Druckerei zu beauftragen, für mich neue Druckwaren zu produzieren. Diese werden dann an Verbraucher weiterverkauft.
1. Muss ich bei der Auftrag-Erteilung eine besondere Rechnungsanschrift angeben? Genügt meine Privatadresse oder gehört insb. in das Feld "Firma" etwas? Muss der Begriff "Kleinunternehmer" in der Rechnung fallen, damit die Rechnung im Rahmen der "Anlage EÜR" vom Finanzamt anerkannt wird?
2. Zahle ich diese Rechnung Mwst.frei? So wie ich es verstehe, nicht! Den Sinn aus Zahlung / Nichtzahlung der Mwst.steuer habe ich aber leider noch gar nicht begriffen. Die Verkäufe erfolgen umsatzsteuerfrei, da ich die maßgeblichen Schwellen weit unterschreite.
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
Viele Grüße
Hellfish
"Einkauf" von Druckware als Kleinunternehmer
Re: "Einkauf" von Druckware als Kleinunternehmer
Warum setzt Du "Einkauf" in Anführungszeichen? Es IST ein Wareneinkauf, nichts anderes.
1. Wenn Du Dein Unternehmen an Deiner Privatadresse führst, dann diese Anschrift. Dass DU die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, ist für die Druckerei nicht relevant.
2. Nein, die Druckerei wird und muss Umsatzsteuer ausweisen, es sein denn, sie nähme auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch - was aber äußerst unwahrscheinlich ist.
Wenn Du die KUR in Anspruch nimmst, musst du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, hast aber auch keinen Vorsteuerabzug, Du musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und in der Umsatzsteuererklärung nur den Gesamtumsatz des Veranlagungsjahres und des Jahres davon erklären. Ob sich das lohnt oder nicht, hängt davon ab, was genau man in seinem Unternehmen macht und ob die Kunden regelbesteuerte Unternehmer sind (denen es egal ist, ob Du USt in Rechnung stellst oder nicht, da sie diese als Vorsteuer abziehen können) oder es sich um Privatkunden handelt (die als Endverbraucher die USt tragen und für die die Produkte daher real teurer werden.
Ob es eine gute Idee ist, sich ohne solch grundlegende Kenntnisse selbständig zu machen, darf bezweifelt werden. Es ist dringend anzuraten, ein Existenzgründerseminar zu besuchen, entsprechende Literatur zu lesen wie z.B. 'Existenzgründung für Dummies (kein Angriff, das Buch heißt nunmal so und es gibt etliche andere) und/oder WEbseiten wie z.B. www.kleinunternehmer.de durchzuarbeiten.
1. Wenn Du Dein Unternehmen an Deiner Privatadresse führst, dann diese Anschrift. Dass DU die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, ist für die Druckerei nicht relevant.
2. Nein, die Druckerei wird und muss Umsatzsteuer ausweisen, es sein denn, sie nähme auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch - was aber äußerst unwahrscheinlich ist.
Wenn Du die KUR in Anspruch nimmst, musst du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, hast aber auch keinen Vorsteuerabzug, Du musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und in der Umsatzsteuererklärung nur den Gesamtumsatz des Veranlagungsjahres und des Jahres davon erklären. Ob sich das lohnt oder nicht, hängt davon ab, was genau man in seinem Unternehmen macht und ob die Kunden regelbesteuerte Unternehmer sind (denen es egal ist, ob Du USt in Rechnung stellst oder nicht, da sie diese als Vorsteuer abziehen können) oder es sich um Privatkunden handelt (die als Endverbraucher die USt tragen und für die die Produkte daher real teurer werden.
Ob es eine gute Idee ist, sich ohne solch grundlegende Kenntnisse selbständig zu machen, darf bezweifelt werden. Es ist dringend anzuraten, ein Existenzgründerseminar zu besuchen, entsprechende Literatur zu lesen wie z.B. 'Existenzgründung für Dummies (kein Angriff, das Buch heißt nunmal so und es gibt etliche andere) und/oder WEbseiten wie z.B. www.kleinunternehmer.de durchzuarbeiten.
Re: "Einkauf" von Druckware als Kleinunternehmer
Hallo Severina,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das Buch habe ich mir direkt bestellt, ein bestimmt sehr guter Tip und die homepage schaue ich mir auch umfassend an.
Vielleicht kannst du mir bei einer Sache ad hoc helfen. Ich hatte im letzten Jahr bereits einen Verkauf eines Drucks an einen Verbraucher, die Betonung liegt auf einem (einzigen!) Verkauf, weitere Gewinne gab es nicht. Ich bin grad nicht über die konkrete Summe sicher, aber es reicht ein fiktives Beispiel. Angenommen der Käufer hatte 100 EUR gezahlt inkl. Versandkosten von 5,50 EUR. Es wurden also insgesamt 100 EUR überwiesen.
Gebe ich als Gewinn in der Steuererklärung 94,50 EUR an und führe in der Anlage EÜR die 100 EUR und 5,50 Versandkosten an? Wird hier etwas von mir falsch gemacht?
Vielen dank noch einmal für eine Rückmeldung.
Viele Grüße
Hellfish
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das Buch habe ich mir direkt bestellt, ein bestimmt sehr guter Tip und die homepage schaue ich mir auch umfassend an.
Vielleicht kannst du mir bei einer Sache ad hoc helfen. Ich hatte im letzten Jahr bereits einen Verkauf eines Drucks an einen Verbraucher, die Betonung liegt auf einem (einzigen!) Verkauf, weitere Gewinne gab es nicht. Ich bin grad nicht über die konkrete Summe sicher, aber es reicht ein fiktives Beispiel. Angenommen der Käufer hatte 100 EUR gezahlt inkl. Versandkosten von 5,50 EUR. Es wurden also insgesamt 100 EUR überwiesen.
Gebe ich als Gewinn in der Steuererklärung 94,50 EUR an und führe in der Anlage EÜR die 100 EUR und 5,50 Versandkosten an? Wird hier etwas von mir falsch gemacht?
Vielen dank noch einmal für eine Rückmeldung.
Viele Grüße
Hellfish