Gesonderte und einheitliche Feststellung

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Matty2015
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Registriert: 31. Mai 2015, 09:00

Gesonderte und einheitliche Feststellung

Beitrag von Matty2015 »

Guten Morgen,

in 2015 haben mein Mann und mein Sohn zusammen eine Eigentumswohnung gekauft, die vermietet wurde. Seither machen wir die gesonderte und einheitliche Feststellung beim FA. Nun möchte unser Sohn nächste Jahr in diese Wohnung einziehen. Der Plan ist, dass unser Sohn an uns die Hälfte der Miete bezahlt und wir dies auch so an das FA weiterleiten möchten. Nun meine Frage: Ist dies überhaupt möglich, Vermietung an Angehörige ist ja generell möglich, aber in diesem Fall fragen wir uns, wie die steuerliche Berücksichtigung aussehen kann und ob die gesonderte und einheitliche Feststellung überhaupt möglich ist und falls "nein" welche Form der Geltendmachung könnte zum Tragen kommen.

Schon mal vielen Dank im Voraus!
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