Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2019 zu machen und hänge leider Gottes an der Entfernungspauschale.
Im Bereich "Hauptvordruck" habe ich meine AKTUELLE Adresse angegeben ( bin vor 4/5 Monaten Umgezogen ).
Rechnet das Finanzamt die Entfernung vom *im Hauptvordruck angegebenen Adresse* bis zur *in Anlage N angegebenen Adresse meiner 1. Tätigkeitsstätte* ?
Mein Problem an der Stelle ist, dass ich 2019 noch woanders Wohnhaft war, d.h. die Entfernung würde sich Unterscheiden zu der Aktuellen Adresse die ich im Hauptvordruck eingetragen habe.
Meine Frage ist jetzt: Rechnet das Finanzamt mit der im Hauptvordruck angegebenen Adresse ? Muss ich im Hauptvordruck die Adresse eintragen, die 2019 aktuell für mich Herrschte oder gibt es in der Anlage N irgendwo die Möglichkeit eine zu dem genauen Zeitpunkt herrschenden Adresse einzutragen ?
Denn wie soll das Finanzamt mit meiner alten Adresse von 2019 Rechnen, wenn die einzige die angegeben wurde, die Aktuelle im Hauptvordruck ist ?
Ich bedanke mich schonmal im Vorraus
