Einrichtungsgegenstände Zweitwohnsitz

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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muellerschneider
Beiträge: 1
Registriert: 8. Jul 2023, 07:31

Einrichtungsgegenstände Zweitwohnsitz

Beitrag von muellerschneider »

Hallo,
Ich habe eine Frage. Meine Einrichtungsgegenstände darf ich ja bis 800 euro netto, also 879 euro brutto auf einmal ansetzen. Übersteigt der Gegenstand diesen Wert, muss ich das über die Jahre abschreiben. Bei Möbel 13 jahre.

Jetzt die Frage.

Kann ich weniger angeben, als das Möbelstück gekostet hat (anstatt 1050 die 879) um die Abschreibung auf einmal zu vollziehen?

Grüsse
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einrichtungsgegenstände Zweitwohnsitz

Beitrag von muemmel »

Sie meinen, ob Sie durch falsche Angaben Steuern hinterziehen dürfen? Die Frage können Sie sich doch wohl selbst beantworten... Im Übrigen könnte das Finanzamt durchaus nach einer Rechnung für das Möbelstück fragen.
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einrichtungsgegenstände Zweitwohnsitz

Beitrag von muemmel »

Es bestünde hier übrigens die Möglichkeit der Poolabschreibung, so dass sich die Dauer der Abschreibung zumindest auf 5 Jahre verkürzen würde. Allerdings müssen dann alle Gegenstände, die ohne Umsatzsteuer zwischen 250 und 1.000 Euro gekostet haben, in den "Pool" aufgenommen und über 5 Jahre abgeschrieben werden.
taxpert
Beiträge: 804
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Einrichtungsgegenstände Zweitwohnsitz

Beitrag von taxpert »

Hallo @muemmel,

gehst Du wirklich davon aus, dass es sich bei @muellerschneider um Gewinneinkünfte handelt, §9 Abs.1 Nr.7 EStG?

taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einrichtungsgegenstände Zweitwohnsitz

Beitrag von muemmel »

Oder einfacher formuliert: Arbeitnehmer können von der Poolabschreibung keinen Gebrauch machen. Und ja, das war mir bisher nicht bekannt, sonst hätte ich es nicht vorgeschlagen...
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