Spekulationssteuer / Erbauseinandersetzung
Spekulationssteuer / Erbauseinandersetzung
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Nach dem Tod von Person XY gibt es zwei gesetzliche Erben. Vererbt wird eine Immobilie, in der der Erblasser mehr als 10 Jahre gewohnt.
Da ein Erbe die Erbauseinandersetzung blockiert, steht die Immobilie zunächst zwei Jahre leer.
Erbe A bietet schließlich dem blockierendem Erben B an, dessen Anteil an der Immobilie abzukaufen (auf Basis eines bereits erstellten Verkehrswertgutachtens). Erbe A möchte das Haus anschließend verkaufen.
Wie sieht es dann mit der Spekulationssteuer aus? Fällt diese an? Muss Erbe A zunächst 3 Jahre lang die Immobilie selbst bewohnen, um die Spekulationssteuer zu umgehen? Worüber man auch im Internet nichts finden konnte: bezieht sich die Berechnung der Spekulationssteuer dann nur auf den 50%igen Erbanteil? Also als Rechenbeispiel: angenommen die Immobilie ist 300 000€ wert. Erbe A kauft Erbe B die Immobilie für 150 000€ ab und verkauft die Immobilie anschließend für 350 000€ . Ist dann der eventuell zu versteuernde Gewinn 50 000€ oder 200 000€ ?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
ich habe folgende Frage:
Nach dem Tod von Person XY gibt es zwei gesetzliche Erben. Vererbt wird eine Immobilie, in der der Erblasser mehr als 10 Jahre gewohnt.
Da ein Erbe die Erbauseinandersetzung blockiert, steht die Immobilie zunächst zwei Jahre leer.
Erbe A bietet schließlich dem blockierendem Erben B an, dessen Anteil an der Immobilie abzukaufen (auf Basis eines bereits erstellten Verkehrswertgutachtens). Erbe A möchte das Haus anschließend verkaufen.
Wie sieht es dann mit der Spekulationssteuer aus? Fällt diese an? Muss Erbe A zunächst 3 Jahre lang die Immobilie selbst bewohnen, um die Spekulationssteuer zu umgehen? Worüber man auch im Internet nichts finden konnte: bezieht sich die Berechnung der Spekulationssteuer dann nur auf den 50%igen Erbanteil? Also als Rechenbeispiel: angenommen die Immobilie ist 300 000€ wert. Erbe A kauft Erbe B die Immobilie für 150 000€ ab und verkauft die Immobilie anschließend für 350 000€ . Ist dann der eventuell zu versteuernde Gewinn 50 000€ oder 200 000€ ?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Re: Spekulationssteuer / Erbauseinandersetzung
Für den von B erworbenen Anteil ja.Wie sieht es dann mit der Spekulationssteuer aus? Fällt diese an?
Ja, für den unentgeltlich durch Erbfall erworbenen Anteil werden Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten des Erblassers fortgeführt.Worüber man auch im Internet nichts finden konnte: bezieht sich die Berechnung der Spekulationssteuer dann nur auf den 50%igen Erbanteil?
Weder noch.Also als Rechenbeispiel: angenommen die Immobilie ist 300 000€ wert. Erbe A kauft Erbe B die Immobilie für 150 000€ ab und verkauft die Immobilie anschließend für 350 000€ . Ist dann der eventuell zu versteuernde Gewinn 50 000€ oder 200 000€ ?
Re: Spekulationssteuer / Erbauseinandersetzung
Vielen Dank für die Antwort.
Wie wäre denn in dem Rechenbeispiel dann der zu versteuernde Wert? Damit ich es verstehe....
Wie wäre denn in dem Rechenbeispiel dann der zu versteuernde Wert? Damit ich es verstehe....
Re: Spekulationssteuer / Erbauseinandersetzung
(350.000 / 2) - 150.000. Die Hälfte des Verkaufspreises entfällt auf den unentgeltlich erworbenen Anteil.
Re: Spekulationssteuer / Erbauseinandersetzung
ah ok... jetzt habe ich es verstanden. Danke.
Und die Spekulationssteuer ließe sich umgehen, wenn ich 3 Jahre (auch nur angefangene) dort einen Wohnsitz habe, wobei ein Zweitwohnsitz reicht?
Und die Spekulationssteuer ließe sich umgehen, wenn ich 3 Jahre (auch nur angefangene) dort einen Wohnsitz habe, wobei ein Zweitwohnsitz reicht?
Re: Spekulationssteuer / Erbauseinandersetzung
Ja, wobei es nicht auf die melderechtliche Anmeldung, sondern das tatsächliche Innehaben eines zweiten Wohnsitzes ankommt (was man im Zweifelsfall nachzuweisen hätte).
Re: Spekulationssteuer / Erbauseinandersetzung
Danke, hat mir sehr weitergeholfen.