EÜR Verlustvortrag/Verlustrücktrag

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Razorblade
Beiträge: 1
Registriert: 11. Jul 2023, 21:11

EÜR Verlustvortrag/Verlustrücktrag

Beitrag von Razorblade »

Schönen guten Tag zusammen,

Ich benötige bitte Hilfe bezüglich Verlustvortrag/Verlustrücktrag.

Anhand der Bescheide von 2020 sowie 2021 geht jeweils ein Rücktrag sowie ein Vortrag vor.

Für das Steuerjahr 2022 würde ich einen Vortrag gerne geltend machen.

Meine Frage wäre wie ich dies genau machen kann sowie wie man dies aufteilt.

Ein Profi kann anhand der Bescheide mir mit Sicherheit in nicht mal 5-10 Minuten helfen.

Die Bescheide möchte ich allerdings nicht öffentlich posten sondern per PM dann.

Laut Google kann man dies bei der EÜR im ELSTER Formular angeben.

Meine Frage wäre aber wie genau und wie kann ich dies korrekt aufteilen.

Schwer zu formulieren ohne die Bescheide zu zeigen.

Ich würde mich sehr freuen.

Dankeschön
Liebe Grüße
Tom998
Beiträge: 576
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: EÜR Verlustvortrag/Verlustrücktrag

Beitrag von Tom998 »

Laut Google kann man dies bei der EÜR im ELSTER Formular angeben.
Da hat sich Professor Google geirrt. Die Anlage EÜR hat mit Verlustvortrag bzw. Rücktrag nichts zu tun. Relevant sind nur die Einkommensteuerbescheide. Ergibt sich dort ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte, kann man sich weitere Gedanken machen.
Ein Profi kann anhand der Bescheide mir mit Sicherheit in nicht mal 5-10 Minuten helfen.
Vermutlich...die finden sich in den Gelben Seiten unter "S" wie Steuerberater.

Ansonsten bitte mal selbst ins Thema einlesen:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/verlusteverlustabzug-43-verlustruecktrag_idesk_PI20354_HI2530937.html
Meine Frage wäre aber wie genau und wie kann ich dies korrekt aufteilen.
Wenn man weiß, was man will und was gesetzlich zulässig ist, stellt man beim FA entsprechende Anträge.
taxpert
Beiträge: 807
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: EÜR Verlustvortrag/Verlustrücktrag

Beitrag von taxpert »

Ein Verlust wird Kraft Gesetzes vollständig auf das Vorjahr zurück getragen. Auf Antrag in der ESt-Erklärung wird der Rücktrag bis auf null reduziert. Der Verlustvortrag wird von Amts wegen berücksichtigt. Da wird nichts in der ESt-Erklärung angegeben.

taxpert
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