Bin ich Freiberufler oder nicht?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Fleissiger
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Bin ich Freiberufler oder nicht?

Beitrag von Fleissiger »

Hallo, angenommen ich würde im IKM (Internet Kontaktmarkt) Bereich arbeiten. Das sind zB. Chat Moderatoren oder auch AGs mit mehreren Moderatoren die auf Flirt und Singlebörsen durch das Verfassen kreativer/erfundener Texte die sie an die Kunden der Seiten schicken ihr Geld verdienen durch eine kleine Vergütung pro Nachricht die sie verfassen.

Meine Frage ist, fällt das noch in den Freiberuflerbereich? Es ist ja eine kreative Tätigkeit und beinhaltet auch nur diese Tätigkeit das man Nachrichten mit erfundenen Texten versendet.
Der Verdienst ist dabei relativ gering, es wird nach Leistung bezahlt. Aber es ist für 90% der Chat Moderatoren unwarscheinlich das sie auf ein Gewinn über 1000€ kommen.
Ausser die arbeiten jeden Tag 12 Std + am Stück, was nur die wenigsten tun.
Mein Verdienst würde so bei 400€ im Monat liegen ca. also ca 4.800€ im Jahr. Was ja nicht viel ist und durch aus noch als Freiberufler möglich ist.

Gilt diese Tätigkeit als freiberuflich?

Dann meine zweite Frage.
Wenn ich jetzt aber selber Mitarbeit als Moderatoren einstellen würde die über mich für meinen Auftraggeber arbeiten in der selben Tätigkeit.
Wo bei der Gewinn am Ende nicht höher ist als vorher also ca 4.800€ im Jahr weil ich nicht direkt an den Mitarbeitern verdiene.
Könnte ich so eine AG als Freiberufler betreiben oder müsste ich dann auf ein Kleingewerbe umsteigen?

Danke schon mal für eure Gedanken dazu.

Grüsse der Fleissige :)
muemmel
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Re: Bin ich Freiberufler oder nicht?

Beitrag von muemmel »

Ich weiss nicht recht, was Sie sich von der Freiberuflichkeit versprechen - die befreit einen zwar von der Gewerbesteuer, aber mit einem so niedrigen Gewinn müsste ohnehin keine Gewerbesteuer gezahlt werden.
oder müsste ich dann auf ein Kleingewerbe umsteigen? Es gibt kein Kleingewerbe, es gibt nur eine Kleinunternehmerregelung. Diese gilt für Freiberufler UND Gewerbetreibende. Da ist also wieder die Frage, warum der Unterschied so wichtig sein soll... Im Übrigen dürfen Freiberufler selbstverständlich Angestellte haben - das kann man in jeder Arztpraxis sehen, wo der (freiberufliche) Arzt angestelltes Personal hat.
Mein Verdienst würde so bei 400€ im Monat liegen ca. also ca 4.800€ im Jahr. Was ja nicht viel ist und durch aus noch als Freiberufler möglich ist. Es gibt keine Höchstgrenze für den Gewinn eines Freiberuflers.
Fleissiger
Beiträge: 6
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Re: Bin ich Freiberufler oder nicht?

Beitrag von Fleissiger »

muemmel hat geschrieben: 29. Mai 2023, 18:53 Ich weiss nicht recht, was Sie sich von der Freiberuflichkeit versprechen..
Die Steuerabrechnung wäre dann umvieles erleichtert denke ich?
muemmel hat geschrieben: 29. Mai 2023, 18:53 die befreit einen zwar von der Gewerbesteuer, aber mit einem so niedrigen Gewinn müsste ohnehin keine Gewerbesteuer gezahlt werden
Aha okay. Ja wegen der Kleinunternehmer Reglung denke ich?
Severina
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Re: Bin ich Freiberufler oder nicht?

Beitrag von Severina »

Fleissiger hat geschrieben: 29. Mai 2023, 19:22
Die Steuerabrechnung wäre dann umvieles erleichtert denke ich?

Nein. Eine Gewinnermittlung müssen sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler machen, und bei der genannten Größenordnung dürfte das in beiden Fällen eine Einnahme-Überschuss-Rechnung sein.
muemmel hat geschrieben: 29. Mai 2023, 18:53 die befreit einen zwar von der Gewerbesteuer, aber mit einem so niedrigen Gewinn müsste ohnehin keine Gewerbesteuer gezahlt werden
Aha okay. Ja wegen der Kleinunternehmer Reglung denke ich?
Nein. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer, § 19 UStG.

Gewerbesteuer fällt bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500 € an, § 11 Abs.1 Nr.1 GewStG.
Fleissiger
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Re: Bin ich Freiberufler oder nicht?

Beitrag von Fleissiger »

Severina hat geschrieben: 29. Mai 2023, 20:15
Nein. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer, § 19 UStG.

Gewerbesteuer fällt bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500 € an, § 11 Abs.1 Nr.1 GewStG.
Dann besteht der Unterschied zwischein einer Freiberuflichen Anmeldung und einem Gewerbe nur darin das es in das Register eingetragen wird? :?:
Frage mich halt was ich für Nachteile hätte ein Gewerbe an zu melden oder welche Vorteile.
Severina
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Re: Bin ich Freiberufler oder nicht?

Beitrag von Severina »

Dann besteht der Unterschied zwischein einer Freiberuflichen Anmeldung und einem Gewerbe nur darin das es in das Register eingetragen wird?

Nein. Steuerrechtlich besteht der Unterschied darin, dass ein Gewerbetreibender Gewerbesteuer zahlen muss, wenn er über 24.500 € Gewinn macht. Er darf die Gewerbesteuer anteilig auf die Einkommensteuer anrechnen. Außerdem muss ein Gewerbetreibender bei Überschreiten gewisser Grenzen bilanzieren, ein Freiberufler muss das nicht.

Frage mich halt was ich für Nachteile hätte ein Gewerbe an zu melden oder welche Vorteile.

Das ist kein Wahlrecht - wie man eingestuft wird, hängt davon ab, was man tut. Es gibt Grauzonen - Google mal "Fotograf" und "gewerblich oder freiberuflich", dann bekommst Du einen Eindruck. Im Zweifel schildert man dem Finanzamt, was man macht, dann wird man eingestuft.
Fleissiger
Beiträge: 6
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Re: Bin ich Freiberufler oder nicht?

Beitrag von Fleissiger »

Dann ist es also wirklich nur eine Frage des Gewinns. Wenn ich mir zB ganz sicher bin das ich keine 24.500 Gewinn machen werde wäre ein Gewerbe noch nicht nötig.
Wenn ich aber nicht sicher bin, sollte ich das Gewerbe nehmen, da es ja sein kann und ich dann mehr Raum nach Oben habe.
Wo bei der Gewinn ja das bedeutet was ich wirklich Verdiene also Minus die Gehält der Mitarbeiter, dieser darf nicht über die 24.500 gehen.

Oder wie würde ein Steuerberater oder das Finanzamt das festlegen?

Wichtigstes Kriterium ist ja die Art der Tätigkeit, Schriftstellerischetätigkeit zB.
Das zweite ist dann also die Höhe des Gewinns.

Wenn ich jetzt wüsste das ich unter diesem jährlichen EInkommen bleibe. Wäre ich als Freiberufler also gut aufgehoben?
Severina
Beiträge: 1245
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Re: Bin ich Freiberufler oder nicht?

Beitrag von Severina »

"Wenn ich mir zB ganz sicher bin das ich keine 24.500 Gewinn machen werde wäre ein Gewerbe noch nicht nötig.
Wenn ich aber nicht sicher bin, sollte ich das Gewerbe nehmen, da es ja sein kann und ich dann mehr Raum nach Oben habe."

?? - ein Gewerbe 'noch nicht nötig'? Und was für einen 'Raum nach oben' meinst Du?

Ich sage es gern nochmal: Du kannst nicht frei wählen, ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht. Es kommt drauf an, was
genau du TUST. Eröffnest Du ein Kiosk, das nur einmal im Monat für 3 Stunden auf hat, dann wirst Du auch keine
24.500 € Gewinn machen - ein Gewerbebetrieb ist das selbstverständlich trotzdem.

Bist Du Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt - dann bist Du auch dann Freiberufler, wenn Du 700.000 € Gewinn machst, einfach weil
das Katalogberufe sind - bitte § 18 EStG lesen.

Und bei Berufen wie z. B. Fotografen wird eben genauer hingesehen. Ein Fotograf, der Passbilder und Porträts macht und Hochzeiten
fotografiert, ist Gewerbetreibender. Ein Fotograf, der Kunst produziert, ist Freiberufler. Ein Fotojournalist ist auch Freiberufler, weil
Journalisten Freiberufler sind - auch ein Katalogberuf.

"Das zweite ist dann also die Höhe des Gewinns."

Für die Einstufung als Gewebe oder Freiberuf - nein, nicht im Mindesten, und das stand da auch nirgendwo. Die Höhe des
Gewinns ist bei Gewerbetreibenden maßgeblich dafür, ob Gewerbesteuer zu zahlen ist oder nicht (und wenn ja, wie viel).
Fleissiger
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Re: Bin ich Freiberufler oder nicht?

Beitrag von Fleissiger »

Severina hat geschrieben: 30. Mai 2023, 13:36 "Wenn ich mir zB ganz sicher bin das ich keine 24.500 Gewinn machen werde wäre ein Gewerbe noch nicht nötig.
Wenn ich aber nicht sicher bin, sollte ich das Gewerbe nehmen, da es ja sein kann und ich dann mehr Raum nach Oben habe."

?? - ein Gewerbe 'noch nicht nötig'? Und was für einen 'Raum nach oben' meinst Du?

Ich sage es gern nochmal: Du kannst nicht frei wählen, ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht. Es kommt drauf an, was
genau du TUST. Eröffnest Du ein Kiosk, das nur einmal im Monat für 3 Stunden auf hat, dann wirst Du auch keine
24.500 € Gewinn machen - ein Gewerbebetrieb ist das selbstverständlich trotzdem.

Bist Du Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt - dann bist Du auch dann Freiberufler, wenn Du 700.000 € Gewinn machst, einfach weil
das Katalogberufe sind - bitte § 18 EStG lesen.

Und bei Berufen wie z. B. Fotografen wird eben genauer hingesehen. Ein Fotograf, der Passbilder und Porträts macht und Hochzeiten
fotografiert, ist Gewerbetreibender. Ein Fotograf, der Kunst produziert, ist Freiberufler. Ein Fotojournalist ist auch Freiberufler, weil
Journalisten Freiberufler sind - auch ein Katalogberuf.

"Das zweite ist dann also die Höhe des Gewinns."

Für die Einstufung als Gewebe oder Freiberuf - nein, nicht im Mindesten, und das stand da auch nirgendwo. Die Höhe des
Gewinns ist bei Gewerbetreibenden maßgeblich dafür, ob Gewerbesteuer zu zahlen ist oder nicht (und wenn ja, wie viel).
Ja so habe ich das auch verstanden.
Wenn das Finanzamt sagt, die Tätigkeit fällt unter freiberuflich, weil es eine schriftstellerische, kreative Tätigkeit ist, dann habe ich es als freiberufliche Tätigkeit anzumelden.
Sagt das Finanzamt aber nein, ist es ein normales Gewerbe.

Ich hab das Problem das Vertragpartner von mir ein Gewerbe verlangen ich aber zZ. unter freiberuflich laufe.
Daher meine Fragen, da ich jetzt nicht unbedingt noch extra ein Gewerbe anmelden möchte, wenn ich doch schon freiberuflich arbeite.

Ich habe einen neuen Auftraggeber mit dem ich zusammenarbeiten möchte und dieser besteht auf das Gewerbe. Und meint das ginge nicht freiberuflich.
Ich denke aber schon. Da es eine schriftstellerische Tätigkeit ist. Und ich durch die kleinunternehmer Reglung so wie so keine sonderliche Grösse erreichen werde vom Gewinn her.

Das ist halt meine Frage, ob das alles die Freiebruflichkeit rechtfertigt? :?
Severina
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Re: Bin ich Freiberufler oder nicht?

Beitrag von Severina »

Für eine künstlerische Tätigkeit - also auch die eines 'Schriftstellers' - gilt:

"Das Wesen einer künstlerischen Tätigkeit liegt in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Die Rechtsprechung verlangt eine eigenschöpferische Tätigkeit mit einer gewissen Gestaltungshöhe, d. h. eine Leistung, in der die individuelle Anschauungsweise und die besondere Gestaltungskraft des Steuerpflichtigen zum Ausdruck kommen."

Quelle: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/freier-beruf-22-kuenstlerische-taetigkeit_idesk_PI20354_HI1634482.html

Und sorry, aber ich sehe bei Fake-Chats mit Menschen auf Partnersuche ganz sicher keine kreative Tätigkeit mit einer künstlerischen Gestaltungshöhe - oder schreibst Du da Gedichte auf der Höhe eines Hoffmann von Fallersleben ;) ? Ich bin daher ganz beim Auftraggeber.


PS: "Und ich durch die kleinunternehmer Reglung so wie so keine sonderliche Grösse erreichen werde vom Gewinn her."
Du vermengst immer noch Dinge, die nicht zusammengehören.
Fleissiger
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Re: Bin ich Freiberufler oder nicht?

Beitrag von Fleissiger »

Severina hat geschrieben: 30. Mai 2023, 14:57 Für eine künstlerische Tätigkeit - also auch die eines 'Schriftstellers' - gilt:

"Das Wesen einer künstlerischen Tätigkeit liegt in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Die Rechtsprechung verlangt eine eigenschöpferische Tätigkeit mit einer gewissen Gestaltungshöhe, d. h. eine Leistung, in der die individuelle Anschauungsweise und die besondere Gestaltungskraft des Steuerpflichtigen zum Ausdruck kommen."

Quelle: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/freier-beruf-22-kuenstlerische-taetigkeit_idesk_PI20354_HI1634482.html

Und sorry, aber ich sehe bei Fake-Chats mit Menschen auf Partnersuche ganz sicher keine kreative Tätigkeit mit einer künstlerischen Gestaltungshöhe - oder schreibst Du da Gedichte auf der Höhe eines Hoffmann von Fallersleben ;) ? Ich bin daher ganz beim Auftraggeber.


PS: "Und ich durch die kleinunternehmer Reglung so wie so keine sonderliche Grösse erreichen werde vom Gewinn her."
Du vermengst immer noch Dinge, die nicht zusammengehören.
Ok das war eindeutig. Dann wird ein Gewerbe wohl von Nöten sein. Danke die Info wollte ich.
Wo bei das Finanzamt dem ich den IKM Bereich erklärt habe meinte das wäre ok mit der Freiberuflichkeit.

Und ja am Ende erfindet man in dem Beruf Geschichten/Legenden von Fake Profilen die dazu da sind die Kunden zu unterhalten.
Rein fiktiv und mit viel Kreativität. Aber es kommt einem eigenen Roman, oder Buch natürlich nicht gleich.
Drückt aber unumgänglich natürlich schon die individuelle Anschaungsweise des Schreibers aus, da man in der Umsetzung bis auf kleine Regeln sehr frei ist.
Also ich würde behaupten es ist eine kreative schriftstellerische Tätigkeit.

Wie wird die Gestaltungshöhe definiert? Es gibt zwar Grundregeln was ich nicht schreiben darf. Aber bin so weit frei über was ich dem Kunden erzähle.
Verkörpere aber natürlich immer ein Fake Profil das für den Kunden zum Teil wie eine reale Person anmutet. Er liest also keinen Artikel oder so von mir wie von einem Reporter oder so was.
hmm. :oops:
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Bin ich Freiberufler oder nicht?

Beitrag von taxpert »

Solange Du in den genannten Umsatz-und Gewinnhöhen bleibst, wird das FA nicht eine einzige Minute in die Prüfung der Einordnung der Einkünfte verschwenden. Warum auch? Über §35 EStG ist es für das Gesamtsteueraufkommen fast immer egal, ob Du nun GewSt zahlen musst oder nicht!

Interessant wird es für das FA eigentlich erst, wenn dein Umsatz oder Gewinn in die Sphären des §141 AO kommt! Da Du aber Lichtjahre davon entfernt bist, brauchst Du Dir keinen Kopf machen!

Trotzdem ist es für Dich interessant Freiberufler und nicht Gewerbetreibender zu sein, den ein Freiberufler ist nicht Zwangsmitglied in der IHK oder HWK! Und hier fängt die Beitragspflichtig schon deutlich unterhalb des Freibetrages der GewSt an!

Im Übrigen muss man nicht von Fallersleben heißen oder ein Dichterfürst wie Goethe sein um freiberufliche Einkünfte zu haben. Der BFH hat z.B. auch entschieden, das jemand der Bedienungsanleitungen verfasst auch schriftstellerisch tätig sein kann!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
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