Hallo Leute,
Ich bin Geschäftsführerin einer 1-Frau UG (haftungsbeschränkt) mit Satzungssitz in Berlin. Verwaltungssitz ist im Wohneigentum (nicht-Berlin, anderes Bundesland).
1. Hat die Firma irgendwelche Vermögensanteile/Rechte o.ä. am privaten Wohneigentum?
2. Es wurde ein Mietvertrag zwischen Eheleuten (Vermieter) und Firma (Mieter) geschlossen. Ist dieser notwendig? Und wenn ja, müssen beide Ehepartner im Mietvertrag stehen oder kommt es sonst zu einer Betriebsaufspaltung wenn nur die Geschäftsleitung auch gleichzeitig alleiniger Vermieter ist?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen!
Betriebsaufspaltung bei Verwaltungssitz im Wohneigentum
Re: Betriebsaufspaltung bei Verwaltungssitz im Wohneigentum
1. Sie hat die Rechte, die ihr nach Gesetz oder Vertrag als Mieterin an der Mietsache zustehen.
2. Ein schriftlicher und tatsächlich durchgeführter Vertrag ist immer gut. Wenn die Eheleute Vermieter und Eigentümer der Mietsache sind, liegt keine Betriebsaufspaltung vor, da (sofern nicht anders vereinbart) das Einstimmigkeitsprinzip gilt.
2. Ein schriftlicher und tatsächlich durchgeführter Vertrag ist immer gut. Wenn die Eheleute Vermieter und Eigentümer der Mietsache sind, liegt keine Betriebsaufspaltung vor, da (sofern nicht anders vereinbart) das Einstimmigkeitsprinzip gilt.
Re: Betriebsaufspaltung bei Verwaltungssitz im Wohneigentum
Danke Tom998.
Zu 1. Welche Rechte würden ihr laut Gesetz zustehen? Laut Mietvertrag hat die Firma lediglich ein Mitnutzungsrecht.
Zu 2. Gilt das "Dilemma" der Betriebsaufspaltung denn auch beim Verwaltungssitz oder nur beim Satzungssitz? Ich würde gerne alleinige Vermieterin (Mit-Eigentümerin der Mietsache) an den Mieter (meine Firma) sein. Muss ein Mietvertrag überhaupt geschlossen werden, welche Nachteile könnten entstehen?
Vielen Dank für die Antwort!
Zu 1. Welche Rechte würden ihr laut Gesetz zustehen? Laut Mietvertrag hat die Firma lediglich ein Mitnutzungsrecht.
Zu 2. Gilt das "Dilemma" der Betriebsaufspaltung denn auch beim Verwaltungssitz oder nur beim Satzungssitz? Ich würde gerne alleinige Vermieterin (Mit-Eigentümerin der Mietsache) an den Mieter (meine Firma) sein. Muss ein Mietvertrag überhaupt geschlossen werden, welche Nachteile könnten entstehen?
Vielen Dank für die Antwort!
Re: Betriebsaufspaltung bei Verwaltungssitz im Wohneigentum
An was?Laut Mietvertrag hat die Firma lediglich ein Mitnutzungsrecht.
Die nach BGB.Welche Rechte würden ihr laut Gesetz zustehen?
Ich verstehe ihr Problem leider nicht. Als Unternehmer sollte eine saubere Vertragsgestaltung eigentlich selbstverständlich sein. Schließen Sie mit Kunden keine Verträge? Zwischen einer KapGes und Gesellschafter bzw. nahestehenden Personen gilt dies um so mehr.Muss ein Mietvertrag überhaupt geschlossen werden, welche Nachteile könnten entstehen?
Das Dilemma besteht bei der Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen.Gilt das "Dilemma" der Betriebsaufspaltung denn auch beim Verwaltungssitz oder nur beim Satzungssitz?
Warum einfach, wenn es kompliziert geht?Ich würde gerne alleinige Vermieterin (Mit-Eigentümerin der Mietsache) an den Mieter (meine Firma) sein.