Betriebsaufspaltung bei Verwaltungssitz im Wohneigentum

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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IBock
Beiträge: 2
Registriert: 10. Mai 2023, 21:27

Betriebsaufspaltung bei Verwaltungssitz im Wohneigentum

Beitrag von IBock »

Hallo Leute,

Ich bin Geschäftsführerin einer 1-Frau UG (haftungsbeschränkt) mit Satzungssitz in Berlin. Verwaltungssitz ist im Wohneigentum (nicht-Berlin, anderes Bundesland).
1. Hat die Firma irgendwelche Vermögensanteile/Rechte o.ä. am privaten Wohneigentum?
2. Es wurde ein Mietvertrag zwischen Eheleuten (Vermieter) und Firma (Mieter) geschlossen. Ist dieser notwendig? Und wenn ja, müssen beide Ehepartner im Mietvertrag stehen oder kommt es sonst zu einer Betriebsaufspaltung wenn nur die Geschäftsleitung auch gleichzeitig alleiniger Vermieter ist?

Ich würde mich über Antworten sehr freuen!
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Betriebsaufspaltung bei Verwaltungssitz im Wohneigentum

Beitrag von Tom998 »

1. Sie hat die Rechte, die ihr nach Gesetz oder Vertrag als Mieterin an der Mietsache zustehen.
2. Ein schriftlicher und tatsächlich durchgeführter Vertrag ist immer gut. Wenn die Eheleute Vermieter und Eigentümer der Mietsache sind, liegt keine Betriebsaufspaltung vor, da (sofern nicht anders vereinbart) das Einstimmigkeitsprinzip gilt.
IBock
Beiträge: 2
Registriert: 10. Mai 2023, 21:27

Re: Betriebsaufspaltung bei Verwaltungssitz im Wohneigentum

Beitrag von IBock »

Danke Tom998.
Zu 1. Welche Rechte würden ihr laut Gesetz zustehen? Laut Mietvertrag hat die Firma lediglich ein Mitnutzungsrecht.
Zu 2. Gilt das "Dilemma" der Betriebsaufspaltung denn auch beim Verwaltungssitz oder nur beim Satzungssitz? Ich würde gerne alleinige Vermieterin (Mit-Eigentümerin der Mietsache) an den Mieter (meine Firma) sein. Muss ein Mietvertrag überhaupt geschlossen werden, welche Nachteile könnten entstehen?

Vielen Dank für die Antwort!
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Betriebsaufspaltung bei Verwaltungssitz im Wohneigentum

Beitrag von Tom998 »

Laut Mietvertrag hat die Firma lediglich ein Mitnutzungsrecht.
An was?
Welche Rechte würden ihr laut Gesetz zustehen?
Die nach BGB.
Muss ein Mietvertrag überhaupt geschlossen werden, welche Nachteile könnten entstehen?
Ich verstehe ihr Problem leider nicht. Als Unternehmer sollte eine saubere Vertragsgestaltung eigentlich selbstverständlich sein. Schließen Sie mit Kunden keine Verträge? Zwischen einer KapGes und Gesellschafter bzw. nahestehenden Personen gilt dies um so mehr.
Gilt das "Dilemma" der Betriebsaufspaltung denn auch beim Verwaltungssitz oder nur beim Satzungssitz?
Das Dilemma besteht bei der Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen.
Ich würde gerne alleinige Vermieterin (Mit-Eigentümerin der Mietsache) an den Mieter (meine Firma) sein.
Warum einfach, wenn es kompliziert geht?
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