Hallo
Habe eine Frage zu: Wie ist das genau mit der steuerlichen Ansetzbarkeit eines Privatwagen der dienstlich genutzt wird?
Nehmen wir folgendes an:
Gegeben:
Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss (ich kenne nur den englischen Ausdruck: car allowance) von 700 Euro brutto im Monat
Das Auto wird ingesamt 20.000km im Jahr bewegt, wobei davon 30% also 6.000km geschäftlich genutzt werden.
Der Wagen wurde in seinem vierten Jahr für 40.000 Euro netto gekauft wobei es sich hierbei um eine Finanzierung mit 5% Zinsen handelt (über 3 Jahre mit einem Restbuchwert)
Sämtliche Kosten für das Auto, KFZ Steuer, Versicherung, Reparaturen, Tanken, Waschen, Kreditzinsen, … summieren sich auf 5.000 Euro im Jahr
Annahmen:
Die geschäftlich anzusetzenden Kosten belaufen sich auf 30% von 5.000 Euro = 1.500 Euro
Die Abschreibung, die in diese Kosten mit einfliesst belaufen sich auf (da im vierten Jahr) 50% des Kaufpreises: 20.000 Euro
Die Abschreibung von 20.000 kann mit 30% in die Kosten einfliessen: also mit 6.000 Euro
D.d. die Kosten inkl. Abschreibung belaufen sich auf 1.500 + 6.000 = 7.500 Euro
Fragen:
Stimmen die Annahmen?
Wird die Abschreibung mit dem brutto oder den netto Wert des Autos berechnet?
Muss ich von den 7.500 Euro die Car Allowance abziehen? Wenn ja brutto oder netto?
Die Summe die im Endeffekt steuerlich angesetzt werden kann kommen in die Werbungskosten der ESt Erklärung, oder?
———————————————————
Besten Dank erst einmal
Beste Grüße Manuel
Wie dienstliche Nutzung eines Privatwagens steuerlich ansetzen
Re: Wie dienstliche Nutzung eines Privatwagens steuerlich ansetzen
30% Nachweisbarkeit vorausgesetzt, ja.Die geschäftlich anzusetzenden Kosten belaufen sich auf 30% von 5.000 Euro = 1.500 Euro
Warum?Die Abschreibung, die in diese Kosten mit einfliesst belaufen sich auf (da im vierten Jahr) 50% des Kaufpreises: 20.000 Euro
Brutto, wenn kein Vorsteuerabzug möglich war.Wird die Abschreibung mit dem brutto oder den netto Wert des Autos berechnet?
Wenn im Bruttoarbeitslohn enthalten, nein.Muss ich von den 7.500 Euro die Car Allowance abziehen? Wenn ja brutto oder netto?
Ja.Die Summe die im Endeffekt steuerlich angesetzt werden kann kommen in die Werbungskosten der ESt Erklärung, oder?
Abschreibung eines Gebraucht-Kfz: Anschaffungskosten / Restnutzungsdauer.