Notebook im Steuerjahr nach Anschaffung absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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DrMandelbaum
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Notebook im Steuerjahr nach Anschaffung absetzen

Beitrag von DrMandelbaum »

Hallo,

ich habe eine Frage zur Absetzung eines Notebooks.

X kauft ein Notebook (1.000 Euro) im letzten Jahr seines Studiums, eine Steuererklärung für das Jahr des Kaufes hat er nicht abgegeben.

Im Jahr darauf setzt er das Notebook überwiegend (90 %) im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit ein.

X fragt sich, welche Möglichkeiten nun bestehen, das Notebook von der Steuer abzusetzen? Aus meiner Perspektive kommen zwei Optionen in Betracht:
  • Vorgehen über AfA, d. h. für 2022, 2023, und 2024 würden jeweils 333,33 Euro x 90% angesetzt. Klappt so eine "nachträgliche" AfA, wenn für das erste Jahr gar keine Steuererklärung abgegeben wurde?
  • Vorgehen über Eigenbeleg. Klappt das aber überhaupt so unproblematisch mit Eigenbelegen? Und wenn ja, welchen Wert setzt man darin an? Braucht man den zutreffenden Markt-Gebrauchtwert, oder kann man die AfA heranziehen (im Fall des Laptops, der 2022 einen "Wertverlust" laut AfA von 333,33 Euro verbucht hätte, könnte der Eigenbeleg also auf 666,66 Euro lauten?)
Würde mich freuen, wenn jemand helfen können! :)
Tom998
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Re: Notebook im Steuerjahr nach Anschaffung absetzen

Beitrag von Tom998 »

Klappt so eine "nachträgliche" AfA, wenn für das erste Jahr gar keine Steuererklärung abgegeben wurde?
Ja.
Vorgehen über Eigenbeleg. Klappt das aber überhaupt so unproblematisch mit Eigenbelegen?
Was soll belegt werden? Hat X die Originalrechnung?
DrMandelbaum
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Re: Notebook im Steuerjahr nach Anschaffung absetzen

Beitrag von DrMandelbaum »

Danke Dir!

Ja, X hat die Originalrechnung. Ich gehe aber davon aus, dass er den Betrag, den er im Jahr davor für das Notebook ausgegeben hat, in der Steuererklärung für das kommende Jahr nicht mehr voll angeben können wird? Meine Idee war deshalb, dass X sich einen Eigenbeleg ausstellt, dass das Notebook mit Zeitwert von ... Euro nun für die berufliche Tätigkeit genutzt wird. In dem Zusammenhang würde sich dann die Frage stellen, wie dieser Zeitwert zu bemessen ist. Tatsächlich nach Marktwert oder gemäß Abschreibungen der AfA-Tabelle?
Tom998
Beiträge: 549
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Re: Notebook im Steuerjahr nach Anschaffung absetzen

Beitrag von Tom998 »

Nur die tatsächlichen Anschaffungskosten sind relevant.
DrMandelbaum
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Re: Notebook im Steuerjahr nach Anschaffung absetzen

Beitrag von DrMandelbaum »

Okay; aber: X wird doch nicht ein Jahr später die vollen Anschaffungskosten eines Notebooks ansetzen können, dass er bereits ein volles Jahr privat (ab-)genutzt hat. Hier muss doch eine Reduzierung stattfinden?

Gleichzeitig hat er für die berufliche Nutzung ja keine tatsächlichen Anschaffungskosten (er zahlt ja nicht an sein "privates Ich" kein Geld für das Notebook).

Mein Stand war bislang, dass man in solchen Fällen (in denen ein bislang privater Gegenstand beruflich genutzt wird) einen Eigenbeleg ausstellt. Ist das korrekt?
Tom998
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Re: Notebook im Steuerjahr nach Anschaffung absetzen

Beitrag von Tom998 »

Die Anschaffungskosten, der Anschaffungszeitpunkt und die Nutzungsdauer stehen fest. Daraus errechnet man die jährliche AfA. Dann noch den beruflichen Nutzungsanteil, fertig.
Okay; aber: X wird doch nicht ein Jahr später die vollen Anschaffungskosten eines Notebooks ansetzen können, dass er bereits ein volles Jahr privat (ab-)genutzt hat. Hier muss doch eine Reduzierung stattfinden?
Die AfA des Erstjahres hat X doch nie geltend gemacht. Ich habe doch schon in der ersten Antwort gesagt, dass nur nach "alter" Betrachtungsweise eine AfA ab beruflicher Nutzung möglich ist. Die "neue" Betrachtungsweise Sofortabschreibung ist nicht zwingend.
Gleichzeitig hat er für die berufliche Nutzung ja keine tatsächlichen Anschaffungskosten (er zahlt ja nicht an sein "privates Ich" kein Geld für das Notebook).
Habe ich auch nie behauptet. Die tatsächlichen AK stehen doch fest: 1.000 EUR.
Mein Stand war bislang, dass man in solchen Fällen (in denen ein bislang privater Gegenstand beruflich genutzt wird) einen Eigenbeleg ausstellt. Ist das korrekt?
Nein.
DrMandelbaum
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Re: Notebook im Steuerjahr nach Anschaffung absetzen

Beitrag von DrMandelbaum »

Genau, soweit sind wir uns schon einmal einig.

Meine Rückfrage zielte darauf ab, ob für X unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage auch eine Sofortabschreibung in Betracht kommt und wenn ja, wie hoch diese anzusetzen ist.

Denn hätte X das Notebook vorher nicht privat genutzt, sondern einfach als 1 Jahr altes, gebrauchtes Notebook für 700 Euro gekauft, könnte er es ja sofort abschreiben.

Geht eine Sofortabschreibung auch bei privater "Umnutzung"? Und wenn ja, wie rechnet man diese dann? Neupreis - bisheriger Afa? Das war meine (Anschluss-)Frage.
Tom998
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Re: Notebook im Steuerjahr nach Anschaffung absetzen

Beitrag von Tom998 »

Nach den Tz. 6 und 7 des BMF-Schreibens vom 22.02.2022 kann der Restwert in 2021 voll abschrieben werden (evtl. mit dem anteiligen beruflichen Nutzungsanteil). Restwert sind die tatsächlichen AK abzüglich der AfA bis 31.12.2020.

Beispiel: AK am 01.07.2020 1.000 EUR, ND 4 Jahre. AfA 2020: 1.000 * 25% * 6/12= 125. Restwert 01.01.2021 875 EUR. Werbungskosten dann 875 x 90%.


https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-02-22-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
DrMandelbaum
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Re: Notebook im Steuerjahr nach Anschaffung absetzen

Beitrag von DrMandelbaum »

Ahja, Danke Dir!
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