ich habe eine Frage zur Absetzung eines Notebooks.
X kauft ein Notebook (1.000 Euro) im letzten Jahr seines Studiums, eine Steuererklärung für das Jahr des Kaufes hat er nicht abgegeben.
Im Jahr darauf setzt er das Notebook überwiegend (90 %) im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit ein.
X fragt sich, welche Möglichkeiten nun bestehen, das Notebook von der Steuer abzusetzen? Aus meiner Perspektive kommen zwei Optionen in Betracht:
- Vorgehen über AfA, d. h. für 2022, 2023, und 2024 würden jeweils 333,33 Euro x 90% angesetzt. Klappt so eine "nachträgliche" AfA, wenn für das erste Jahr gar keine Steuererklärung abgegeben wurde?
- Vorgehen über Eigenbeleg. Klappt das aber überhaupt so unproblematisch mit Eigenbelegen? Und wenn ja, welchen Wert setzt man darin an? Braucht man den zutreffenden Markt-Gebrauchtwert, oder kann man die AfA heranziehen (im Fall des Laptops, der 2022 einen "Wertverlust" laut AfA von 333,33 Euro verbucht hätte, könnte der Eigenbeleg also auf 666,66 Euro lauten?)