Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage.
Und zwar hat ein Freund beruflich bedingt eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt bezogen, die nun statt knapp 100km (Distanz zu seinem Hauptwohnsitz, wo er mit seiner Frau ein eigenes EFH bewohnt) nur noch 7km von seinem neuen Arbeitsplatz entfernt ist.
Soweit wir verstanden haben, kann er sämltliche Aufwände, die mit der Zweitwohnung in Verbindung stehen, steuerlich geltend machen, d.h.:
Renovierungskosten (wie bspw. neue Tapeten, Bodenbeläge, eventuelle Handwerkerrechnungen für die Renovierung)
Ausstattungen, wie neue Küche, Küchengeräte, Möbel etc., die für die neue Wohnung sind.
Gibt es hierfür einen Maximalbetrag?
Wir haben mal überschalgen, dass er für die Renovierung und Ausstattung der neuen Wohnung (Schlüssel übernommen Ende September) um die 10.000€ im Jahr 2022 gezahlt hat.
Hierin enthalten sind neue Böden, komplette Renovierung der Wohnung, Soundbar, Küche (teilweise gebraucht gekauft) mit neuen Küchengeräten wie Waschmaschine, Spülmaschine, Espresso-Siebträger, Küchenmaschine, Sonstige Elektrogeräte wioe bspw. Staubsauger, Schlafzimmer-, Badezimmer- und Wohnzimmermöbel, neuer Laptop.
Das Geld hat er tatsächlich ausgegeben, ich frage mich aber, ob es seitens Finanzamt Maximalbeträge gibt?
Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrung damit.
Viele Grüße
Mattes
PS: Dass er monatlich bis zu 1000€ für Miete, Nebenkosten etc. absetzen kann, ist klar.
Aber die Anschaffungskosten müssten doch separat sein, wenn mich nicht alles täuscht.
Kurze Frage zu Renovierungs-/Einrichtungskosten Zweitwohnung (beruflich bedingt)) - gibt es einen Maximalbetrag?
Re: Kurze Frage zu Renovierungs-/Einrichtungskosten Zweitwohnung (beruflich bedingt)) - gibt es einen Maximalbetrag?
Dass er monatlich bis zu 1000€ für Miete, Nebenkosten etc. absetzen kann, ist klar. Na dann kennen Sie doch den Maximalbetrag.
Aber die Anschaffungskosten müssten doch separat sein, wenn mich nicht alles täuscht. Nein, die sind darin enthalten. Kleiner Trost - er kann für die ersten 3 Monaten zumindest den Verpflegungsmehraufwand absetzen (112 Euro pro Woche, bei Abwesenheit von Mo bis Fr).
Aber die Anschaffungskosten müssten doch separat sein, wenn mich nicht alles täuscht. Nein, die sind darin enthalten. Kleiner Trost - er kann für die ersten 3 Monaten zumindest den Verpflegungsmehraufwand absetzen (112 Euro pro Woche, bei Abwesenheit von Mo bis Fr).
Re: Kurze Frage zu Renovierungs-/Einrichtungskosten Zweitwohnung (beruflich bedingt)) - gibt es einen Maximalbetrag?
Hallo Mümmel und vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor:
Die Anschaffungskosten zählen NICHT in die 1000€/Monat hinein.
Diese werden separat betrachtet.
Oder mache ich hier einen großen Denkfehler?
Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor:
Die Anschaffungskosten zählen NICHT in die 1000€/Monat hinein.
Diese werden separat betrachtet.
Oder mache ich hier einen großen Denkfehler?
Re: Kurze Frage zu Renovierungs-/Einrichtungskosten Zweitwohnung (beruflich bedingt)) - gibt es einen Maximalbetrag?
Die Anschaffungskosten zählen NICHT in die 1000€/Monat hinein. Tatsache, ich war nicht auf dem neuesten Stand - es gibt ein BFH-Urteil von 2019, wo das so drin steht: https://datenbank.nwb.de/Dokument/781854/
Re: Kurze Frage zu Renovierungs-/Einrichtungskosten Zweitwohnung (beruflich bedingt)) - gibt es einen Maximalbetrag?
Naja belegen ist schwer, da ich kein Steuerberater bin.
Die Steuerberaterin von dem Freund sagte aber, dass er alle Rechnungen sammeln solle, da er diese neben den 1000€ absetzen kann.
So steht es auch bspw. hier:
https://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/
Mal schauen, ob wir noch eine dritte Aussage bekommen, bin jetz ein wenig verunsichert
EDIT:
Alles klar, danke Mümmel.
Die Steuerberaterin von dem Freund sagte aber, dass er alle Rechnungen sammeln solle, da er diese neben den 1000€ absetzen kann.
So steht es auch bspw. hier:
https://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/
Mal schauen, ob wir noch eine dritte Aussage bekommen, bin jetz ein wenig verunsichert
EDIT:
Alles klar, danke Mümmel.