Wenn jemand bei einer Reinigungsfirma arbeitet und täglich mit dem eigenen Fahrzeug zwei Tätigkeitsstellen anfährt, mit zwischenzeitlicher Heimfahrt, sind das dann zweimal Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte oder Einsatzwechseltätigkeit.
Gruß socke
Mehrere Tatigkeitsstätten
Re: Mehrere Tatigkeitsstätten
soweit ich weiß, war es wohl vor Jahren mal möglich mehrmals am Tag Fahrten Whg./Artbeitsstätte zu haben und diese auch anerkannt zu bekommen. Im Hier und Jetzt ist es aber nicht mehr möglich. Pech gehabt.
Re: Mehrere Tatigkeitsstätten
Mehrere tägliche Fahrten zur gleichen Arbeitsstelle werden nicht mehr gefördert. Aber entsprechend einem Urteil des FG Düsseldorf (Urteil vom 31.01.1996 - 14 K 5867/92 E) und einem Urteil des BFH (Urteil vom 07.06.2002 - VI R 53/01) werden Fahrten zu unterschiedlichen Arbeitsstätten an einem Tag gleichwohl separat behandelt. Dies soll sowohl für Beschäftigte eines Arbeitgebers als auch für Beschäftigte bei meheren Arbeitgebern gelten, wenn diese Tätigkeitsstätten regelmäßig aufgesucht werden (W. Niermann, Dipl.-Finanzwirt (FH) in Haufe-SteuerOffice).