Guten Tag,
ich habe da mal eine Frage. Ich hatte aus betrieblichen Gründen eine Weiterbildung absolviert und bin mit meinem PKW dort hin gefahren (pro Strecke 120 km). Nun kann ich über die betriebliche Reisekostenabrechnung das Ganze abrechnen. Es wird eine Dienstreisepauschale (Kleine Wegstrecke) von 30 ct pro km bezahlt) ergo 120 km * 0,30 ct = 39,00 Euro. Ich darf nur eine Strecke angeben!
Nun weiß ich, wenn ich das ganze über meine jährliche Steuererklärung abrechne, dass ich ab dem 21. Kilometer 38 ct pro km abrechnen darf und auch die "Rückfahrstrecke" angeben kann.
Nun liegt es doch auf der Hand, dass ich die letztere Variante mit der jährlichen Steuererklärung auswähle. Oder darf mich das Finanzamt zwingen, dass ich diese Abrechnung über das interne Reiseabrechnungssystem mache? Was ist dann mit der Differenz, die ab dem 21.km entsteht?
Kann mir da jemand Licht ins Dunkle bringen?
Reisekosten abrechnen "Intern" oder Steuererklärung
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Re: Reisekosten abrechnen "Intern" oder Steuererklärung
Nein, der Betrag von 0,38 € gilt nur bei der Entfernungspauschale. Bei anderen Reisekosten sind es unverändert 0,30 €. Es wäre am günstigsten, die 36 € vom AG zu nehmen und den Rest von 36 € als Werbungskosten geltend zu machen. Der Unterschied zwischen "bar auf die Hand" und "von der Steuer absetzen" ist hoffentlich klar.Nun weiß ich, wenn ich das ganze über meine jährliche Steuererklärung abrechne, dass ich ab dem 21. Kilometer 38 ct pro km abrechnen darf und auch die "Rückfahrstrecke" angeben kann.
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Re: Reisekosten abrechnen "Intern" oder Steuererklärung
Vielen Dank für die Rückmeldung. Gilt das auch, wenn die "Weiterbildung" nicht klar als Weiterbildung zählt, sondern nur als "Auswärtsbesuch in einer Zweigstelle" ?Tom998 hat geschrieben: ↑11. Apr 2023, 17:29Nein, der Betrag von 0,38 € gilt nur bei der Entfernungspauschale. Bei anderen Reisekosten sind es unverändert 0,30 €. Es wäre am günstigsten, die 36 € vom AG zu nehmen und den Rest von 36 € als Werbungskosten geltend zu machen. Der Unterschied zwischen "bar auf die Hand" und "von der Steuer absetzen" ist hoffentlich klar.Nun weiß ich, wenn ich das ganze über meine jährliche Steuererklärung abrechne, dass ich ab dem 21. Kilometer 38 ct pro km abrechnen darf und auch die "Rückfahrstrecke" angeben kann.
Re: Reisekosten abrechnen "Intern" oder Steuererklärung
Hallo,
Stefan
Ja, denn auch dann sind es Dienstreisen.Gilt das auch, wenn die "Weiterbildung" nicht klar als Weiterbildung zählt, sondern nur als "Auswärtsbesuch in einer Zweigstelle" ?
Stefan