Reisekosten abrechnen "Intern" oder Steuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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SunshineTax
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Reisekosten abrechnen "Intern" oder Steuererklärung

Beitrag von SunshineTax »

Guten Tag,

ich habe da mal eine Frage. Ich hatte aus betrieblichen Gründen eine Weiterbildung absolviert und bin mit meinem PKW dort hin gefahren (pro Strecke 120 km). Nun kann ich über die betriebliche Reisekostenabrechnung das Ganze abrechnen. Es wird eine Dienstreisepauschale (Kleine Wegstrecke) von 30 ct pro km bezahlt) ergo 120 km * 0,30 ct = 39,00 Euro. Ich darf nur eine Strecke angeben!

Nun weiß ich, wenn ich das ganze über meine jährliche Steuererklärung abrechne, dass ich ab dem 21. Kilometer 38 ct pro km abrechnen darf und auch die "Rückfahrstrecke" angeben kann.

Nun liegt es doch auf der Hand, dass ich die letztere Variante mit der jährlichen Steuererklärung auswähle. Oder darf mich das Finanzamt zwingen, dass ich diese Abrechnung über das interne Reiseabrechnungssystem mache? Was ist dann mit der Differenz, die ab dem 21.km entsteht?

Kann mir da jemand Licht ins Dunkle bringen?
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Reisekosten abrechnen "Intern" oder Steuererklärung

Beitrag von Tom998 »

Nun weiß ich, wenn ich das ganze über meine jährliche Steuererklärung abrechne, dass ich ab dem 21. Kilometer 38 ct pro km abrechnen darf und auch die "Rückfahrstrecke" angeben kann.
Nein, der Betrag von 0,38 € gilt nur bei der Entfernungspauschale. Bei anderen Reisekosten sind es unverändert 0,30 €. Es wäre am günstigsten, die 36 € vom AG zu nehmen und den Rest von 36 € als Werbungskosten geltend zu machen. Der Unterschied zwischen "bar auf die Hand" und "von der Steuer absetzen" ist hoffentlich klar.
SunshineTax
Beiträge: 2
Registriert: 11. Apr 2023, 14:10

Re: Reisekosten abrechnen "Intern" oder Steuererklärung

Beitrag von SunshineTax »

Tom998 hat geschrieben: 11. Apr 2023, 17:29
Nun weiß ich, wenn ich das ganze über meine jährliche Steuererklärung abrechne, dass ich ab dem 21. Kilometer 38 ct pro km abrechnen darf und auch die "Rückfahrstrecke" angeben kann.
Nein, der Betrag von 0,38 € gilt nur bei der Entfernungspauschale. Bei anderen Reisekosten sind es unverändert 0,30 €. Es wäre am günstigsten, die 36 € vom AG zu nehmen und den Rest von 36 € als Werbungskosten geltend zu machen. Der Unterschied zwischen "bar auf die Hand" und "von der Steuer absetzen" ist hoffentlich klar.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Gilt das auch, wenn die "Weiterbildung" nicht klar als Weiterbildung zählt, sondern nur als "Auswärtsbesuch in einer Zweigstelle" ?
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Reisekosten abrechnen "Intern" oder Steuererklärung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Gilt das auch, wenn die "Weiterbildung" nicht klar als Weiterbildung zählt, sondern nur als "Auswärtsbesuch in einer Zweigstelle" ?
Ja, denn auch dann sind es Dienstreisen.

Stefan
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