Hallo zusammen,
ich selbst beziehe mein Einkommen als normal angestellter Arbeitnehmer.
In unserem selbst genutzten Eigenheim vermieten wir eine Etage als Ferienwohnung an Monteure. Diese Einnahmen geben wir in der Einkommensteuererklärung als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung an. Die Umsätze liegen unter 22.000€ p.a.
Meine Frau hat sich nun selbstständig gemacht und ein Gewerbe angemeldet, da ihre zu erwartenden Einnahmen >22.000€ sein werden.
Kann die Vermietung der Ferienwohnung weiterhin nach der Kleinunternehmerregelung abgerechnet werden?
Vielen Dank!
Gudio
Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung - Gewerbeanmeldung
Re: Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung - Gewerbeanmeldung
Das kommt darauf an, wer jeweils Unternehmer im Sinne des UStG ist!
In diesem Fall würden die Umsätze für die grenze des §19 UStG NICHT zusammengerechnet.
Problematisch kannes nur werden, wenn das Haus ausschließlich im Eigentum der Frau stehen würde.
taxpert
Dann ist hier ausschließlich die Frau Untenehmer im Sinne des UStG.
Das klingt für mich danach, dass das Haus im gemeinsdamen Eigentum der Ehegatten steht und gemeinsam vermietet wird. Dann ist hier die Ehegatten-GbR der Unternehmer im SInne des UStG.
In diesem Fall würden die Umsätze für die grenze des §19 UStG NICHT zusammengerechnet.
Problematisch kannes nur werden, wenn das Haus ausschließlich im Eigentum der Frau stehen würde.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung - Gewerbeanmeldung
Vielen Dank!
Ja, das Haus ist zu je 50% gemeinsamer Besitz.
Ja, das Haus ist zu je 50% gemeinsamer Besitz.