Beschäftigung von ausländischen Freiberuflern

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
Hotzenplotz81
Beiträge: 2
Registriert: 4. Apr 2020, 12:21

Beschäftigung von ausländischen Freiberuflern

Beitrag von Hotzenplotz81 »

Guten Tag liebe Experten,

wir sind ein kleines Startup (GbR) und möchten zwei Programmierer außerhalb der EU (in der Ukraine und Georgien) langfristig engagieren. Sie würden ihre Arbeit komplett in ihren Heimatländern erbringen und uns monatlich in Rechnung stellen.

Ist dies nach deutscher Gesetzgebung legal und können wir die Rechnungen ganz normal steuermindernd geltend machen oder gibt es dabei irgendwelche Besonderheiten zu beachten? Müssen die Rechnungen bestimmte Angaben oder Formulierungen enthalten, damit sie in Deutschland steuerlich anerkannt werden?

Es ist geplant, dass beide Entwickler langfristig und regelmäßig für uns arbeiten. Bei inländischen Entwicklern besteht hier ja schnell der Verdacht der Scheinselbstständigkeit. Wie ist das bei Personen, die außerhalb der EU ihre Leistungen für uns erbringen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Posaunino
Beiträge: 3
Registriert: 4. Apr 2023, 10:55

Re: Beschäftigung von ausländischen Freiberuflern

Beitrag von Posaunino »

Zu der Frage der Scheinselbstständigkeit kann ich nichts sagen (die Gefahr würde ich zumindest auch sehen).
Bzgl. der Zahlung von Honoraren an Ausländer, solltest du dich einmal über die Ausläundersteuer (Vorsteuerabzug) informieren. Ich habe da mal Erfahrung mit gemacht, das war ein riesen Rattenschwanz, weil wir für ein Konzert einen ausländischen Musiker beschäftigt haben. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Einkommensteuer nicht am Wohnort der Leistungserbringer sondern in diesem Fall in Deutschland vom Auftraggeber vorab abgeführt wird - um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Man muss also schon bei der Vertragsschließung beachtet werden, dass man nur den Nettobetrag auszahlt und auf den Vorsteuerabzug verweist, braucht dafür eine extra Steuernummer beim Bundeszentralamt für Steuern für das Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG, wo man diese meldet.
Roberto75
Beiträge: 1
Registriert: 9. Apr 2023, 13:11

Re: Beschäftigung von ausländischen Freiberuflern

Beitrag von Roberto75 »

Aus meiner persönlichen Sicht würde ich Ihnen raten, um Personen außerhalb der EU als Programmierer langfristig zu engagieren, müssen Sie verschiedene rechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigen. Zunächst einmal sollten Sie sicherstellen, dass die Programmierer in ihren Heimatländern als Selbständige tätig sind und über eine entsprechende Gewerbeanmeldung verfügen. Andernfalls könnte es zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung der Rechnungen in Deutschland kommen.

Es ist auch wichtig, dass die Rechnungen alle erforderlichen Angaben enthalten, wie z.B. die genaue Beschreibung der erbrachten Leistungen, das Datum und die Rechnungsnummer. Wenn die Rechnungen nicht den Anforderungen entsprechen, können sie von den deutschen Steuerbehörden abgelehnt werden.

Insgesamt empfehle ich Ihnen, sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllen.
Antworten