Hallo,
ich habe eine Frage zur Übungsleiterpauschale in selbstständiger Tätigkeit.
Ich habe eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit als Musiker/Musikpädagoge angemeldet. Eine Teiltätigkeit davon, die Leitung eines Amateurorchesters, fällt unter die Übungsleiterpauschale, andere Teiltätigkeiten (Konzerte als Instrumentalist...) nicht. Ich würde daher gern für die Orchesterleitung die Übungsleiterpauschale geltend machen (weshalb ich die Ausgaben für diese Tätigkeit dann ja nicht berücksichtige), aber für alle anderen Tätigkeiten die Betriebsausgabenpauschale geltend machen.
Ist das so möglich, also dass ich für einen Teil der Aufträge die Übungsleiterpauschale nutze und für den anderen Teil die Betriebsausgabenpauschale?
Danke vorab!