Frage zum Thema Verkäufe bei Ebay
Frage zum Thema Verkäufe bei Ebay
Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann. Meine Frage richtet sich speziell an Mitglieder, die schon einmal bei Ebay verkauft haben. Ich bin privater Verkäufer, habe aber im vergangenen Jahr eine CD Sammlung verkauft. Bisher hatte ich mit dem Thema Steuern nichts zu tun, da es nicht viele Artikel im Jahr waren. Nun bin ich mir da aber nicht so ganz sicher. Ich weiss, dass es max. Beträge gibt, weiß aber nicht, ob ich da schon drüber bin. Ich bin mit den Abrechnungen aber leider auch etwas überfordert und blicke da nicht so ganz durch. Ich habe in meinem Verkäufer-Cockpit die Auswahlmöglichkeit zwischen "Ebay Abrechnungsbericht / detailierter Abrechnungsbericht" und "Ebay Rechnung / detailierte Ebay Rechnung". Welche Dateien sind nun für meine Steuererklärung relevant, bzw. welche Werte muss ich zusammenrechnen?
Ich bedanke mich schonmal im voraus, Gruß Thor83
ich bin neu in diesem Forum und hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann. Meine Frage richtet sich speziell an Mitglieder, die schon einmal bei Ebay verkauft haben. Ich bin privater Verkäufer, habe aber im vergangenen Jahr eine CD Sammlung verkauft. Bisher hatte ich mit dem Thema Steuern nichts zu tun, da es nicht viele Artikel im Jahr waren. Nun bin ich mir da aber nicht so ganz sicher. Ich weiss, dass es max. Beträge gibt, weiß aber nicht, ob ich da schon drüber bin. Ich bin mit den Abrechnungen aber leider auch etwas überfordert und blicke da nicht so ganz durch. Ich habe in meinem Verkäufer-Cockpit die Auswahlmöglichkeit zwischen "Ebay Abrechnungsbericht / detailierter Abrechnungsbericht" und "Ebay Rechnung / detailierte Ebay Rechnung". Welche Dateien sind nun für meine Steuererklärung relevant, bzw. welche Werte muss ich zusammenrechnen?
Ich bedanke mich schonmal im voraus, Gruß Thor83
Re: Frage zum Thema Verkäufe bei Ebay
Hallo,
1. §23 Abs.1 Nr.2 Satz 2: "Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs." (und CDs gehören in der Regel zu diesen Gegenständen).
2. hast du die Sammlung nicht vor weniger als einem Jahr angeschafft* .
3. wird mit einer CD-Sammlung wohl kaum ein Gewinn zu erzielen sein.
*falls doch hast du uns mit dem "privat" angelogen
Im Ernst, es gibt keine solche Grenze. Bereits ein Geschäft kann steuerpflichtig sein, und tausende immer noch steuerfrei.
Vermutlich beziehst du dich auf die neuen Grenzen, ab der die Plattformbetreiber den Finanzbehörden melden müssen (2000 Euro bzw. 30 Verkäufe). Das hat aber rein gar nichts mit der Steuerpflicht zu tun.
Stefan
Dann ist doch alles klar, das ist nicht steuerbar (auch nicht auf deinen Wunsch hin). Und zwar gleich aus mehreren Gründen:Ich bin privater Verkäufer, habe aber im vergangenen Jahr eine CD Sammlung verkauft.
1. §23 Abs.1 Nr.2 Satz 2: "Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs." (und CDs gehören in der Regel zu diesen Gegenständen).
2. hast du die Sammlung nicht vor weniger als einem Jahr angeschafft* .
3. wird mit einer CD-Sammlung wohl kaum ein Gewinn zu erzielen sein.
*falls doch hast du uns mit dem "privat" angelogen
Dann weißt du mehr als ich.Ich weiss, dass es max. Beträge gibt,
Im Ernst, es gibt keine solche Grenze. Bereits ein Geschäft kann steuerpflichtig sein, und tausende immer noch steuerfrei.
Vermutlich beziehst du dich auf die neuen Grenzen, ab der die Plattformbetreiber den Finanzbehörden melden müssen (2000 Euro bzw. 30 Verkäufe). Das hat aber rein gar nichts mit der Steuerpflicht zu tun.
Stefan
Re: Frage zum Thema Verkäufe bei Ebay
Hallo, danke schonmal.
LG Thor
Ganz genau das meinte ich.Vermutlich beziehst du dich auf die neuen Grenzen, ab der die Plattformbetreiber den Finanzbehörden melden müssen (2000 Euro bzw. 30 Verkäufe).
Genau genommen handelt es sich um einen Nachlass/Erbschaft meines Onkels. Die CD's selber wurden schon in den 80er/90er Jahren erstanden. Ich habe die Sammlung dann im vergangenen Jahr verkauft.2. hast du die Sammlung nicht vor weniger als einem Jahr angeschafft*
Naja im Grunde schon, da ich ja nichts dafür bezahlt habe. Deswegen versuche ich ja die Gesamteinnahmen zu ermitteln.3. wird mit einer CD-Sammlung wohl kaum ein Gewinn zu erzielen sein.
LG Thor
Re: Frage zum Thema Verkäufe bei Ebay
Hallo,
Es wird in Zukunft halt gemeldet, der Fiskus muss also nicht mehr selber recherchieren, aber privat bleibt immer noch privat. Und ein Gewerbe ist nach deiner Schilderung nicht zu erkennen.
Außerdem sind es imho sowieso keine Spekulationsgeschäfte (siehe den § des EStG den ich genannt hatte).
Abschließend noch: Es ist natürlich nie verkehrt, solche Verkäufe zu dokumentieren für den Fall, dass das Finanzamt nachfragt. Aber selber erklären muss man da nichts.
Stefan
Nur hat sich dadurch an der Rechtslage rein gar nichts verändert.Ganz genau das meinte ich.
Es wird in Zukunft halt gemeldet, der Fiskus muss also nicht mehr selber recherchieren, aber privat bleibt immer noch privat. Und ein Gewerbe ist nach deiner Schilderung nicht zu erkennen.
Dann gehört es in die Erbschaftssteuererklärung, mehr aber nicht (außer der Onkel hatte einen CD-Shop, eine Diskothek o.ä. - dazu passt das folgende Zitat aber nicht).Genau genommen handelt es sich um einen Nachlass/Erbschaft meines Onkels.
Die Spekulationsfrist beträgt 1 Jahr, alles davor ist nicht steuerbar.Die CD's selber wurden schon in den 80er/90er Jahren erstanden.
Nein, das ist falsch, die Kaufkosten deines Onkels (und auch die Kaufzeitpunkte, s.o.) sind mit der Erbschaft auf dich übergegangen.Naja im Grunde schon, da ich ja nichts dafür bezahlt habe.
Außerdem sind es imho sowieso keine Spekulationsgeschäfte (siehe den § des EStG den ich genannt hatte).
Abschließend noch: Es ist natürlich nie verkehrt, solche Verkäufe zu dokumentieren für den Fall, dass das Finanzamt nachfragt. Aber selber erklären muss man da nichts.
Stefan
Re: Frage zum Thema Verkäufe bei Ebay
Hallo,
danke schonmal, da hilft mir schon weiter.
Gruß Thor83
danke schonmal, da hilft mir schon weiter.
Gruß Thor83
Re: Frage zum Thema Verkäufe bei Ebay
Hallo und guten Morgen,
habe mich an dieses Forum erinnert und hier ein Stichwort gefunden das möglicherweise auch zu meiner Thematik passt.
Rahmen ~ Hintergrund :
bin Rentner aus damals vorgezogener Ruhestands ~ Altersteilzeit ~ mit kleiner Betriebsrente ~ verheiratet
und auch mit geringer Rente meiner Frau in der Gemeinsamen Veranlagung immer It. Elster Berechnung ~ FA = 0
Seit 2002 privater Account Ebay Verkäufer / Käufer und ca 200 Bewertungen zeigen nur vom Grundsatz her den typisch überschaubaren privaten Kauf/ Verkauf an. Auch bei Kleinanzeigen alternativ einige Verkäufe.
Nun komme ich völlig überraschend in Kürze in den Besitz eines Restbestandes einer Haushalts Auflösung.
Sie besteht immer noch nach grober Schätzung .. aus ca. 500 Teilen evtl, bis 600 aus dem Bestand im Hausverkauf für einen " Messi Bewohner" bzw. dem Film Archiv und Ausrüstung seines Vaters.
Der mir bekannte Käufer des Hauses und des nachfolgend beschriebenen Artikelkonvoluts bietet es mir als Dank und Geschenk an, weil ich ihm früher und zuletzt bei diesem Haus jeweils angerufen und einen Tipp gegeben habe, das die Häuser Zum Verkauf stehen. Ausserdem lagert es bei ihm nur im großen Keller herum / da liegt wohl aus früherem Hauskauf noch mehr und er hat absolut weil auch noch berufstätig keine Zeit und Umfeld dass sich jemand darum kümmert
Die Palette reicht zeitlich von den 60-er Jahren bis ca 2017 und umfaßt
~ Kleinst Elektro Geräte bis mittelgroß :
Transistor Radio's / Cassetten Kombis / Recorder teilweise schon mit Seltenheitswert in Designs und Technik
~ DVD Player / DVD / VHS Recorder
~ Tonband Geräte
~ Schallplattensammlung und Mengen anderer Ton und Film - Träger
~ Projektoren / Mischpulte / Nahezu Komplettes Film ~ /Ausrüstungs Archiv
~ Camcorder / alte Kameras bis digitale Kleinbild bzw, Spiegelreflex -
Zustand : von defekt bis funktional (nicht in allen Funktionen bislang testbar ) und gebraucht bis newwertig/neu bzw. mit teilweise ungeöffneter Original Verpackung
Viele gleiche / ähnliche Geräte sind das Ergebnis früherer Messi Käufe ~( man braucht nur 1 kauft aber mehrmals das Gleiche ~ Z.B. 10 verschiedene DVD-Player innerhalb Kurzen Zeitraums )
Natürlich spielt Zustand und Zeitwert eine Rolle. Aber wenn ich es (auch mit aktuellen) Verkäufen auf Ebay vergleiche
werden hier in Anzahl und niedrig angesetzten DS Wert die 30_iger Grenze und Summe 2.000_ Euro überschritten
(wobei ich natürlich das Zeitfenster wie schnell und wieviel ich einstellen und verkaufen kann nicht Kenne )
Es ist aber privat letztendlich und auch Irgendwann begrenzt
Unabhängig davon (leider Kommt ein Flohmarkt Stand für mich nicht in Frage) ob ich noch eine andere Alternative eines Gesamt Verkaufs nutzen kann :
Kann ich trotzdem als privater Verkäufer weitermachen? Und selbst wenn ich dann von Ebay nach ID Nr gefragt werde ?
Wie würde dann evtl, das FA prüfen ob ich steuerlich anders Z.B. als Kleingewerbeler Z.B. betrachtet werde?
Umsatzmäßig würde ja trotzdem _keine Besteuerung erfolgen, weil es ja weit wiederum unter den FA Grenzwerten liegt
Danke für Antworten und die Geduld des Lesens
habe mich an dieses Forum erinnert und hier ein Stichwort gefunden das möglicherweise auch zu meiner Thematik passt.
Rahmen ~ Hintergrund :
bin Rentner aus damals vorgezogener Ruhestands ~ Altersteilzeit ~ mit kleiner Betriebsrente ~ verheiratet
und auch mit geringer Rente meiner Frau in der Gemeinsamen Veranlagung immer It. Elster Berechnung ~ FA = 0
Seit 2002 privater Account Ebay Verkäufer / Käufer und ca 200 Bewertungen zeigen nur vom Grundsatz her den typisch überschaubaren privaten Kauf/ Verkauf an. Auch bei Kleinanzeigen alternativ einige Verkäufe.
Nun komme ich völlig überraschend in Kürze in den Besitz eines Restbestandes einer Haushalts Auflösung.
Sie besteht immer noch nach grober Schätzung .. aus ca. 500 Teilen evtl, bis 600 aus dem Bestand im Hausverkauf für einen " Messi Bewohner" bzw. dem Film Archiv und Ausrüstung seines Vaters.
Der mir bekannte Käufer des Hauses und des nachfolgend beschriebenen Artikelkonvoluts bietet es mir als Dank und Geschenk an, weil ich ihm früher und zuletzt bei diesem Haus jeweils angerufen und einen Tipp gegeben habe, das die Häuser Zum Verkauf stehen. Ausserdem lagert es bei ihm nur im großen Keller herum / da liegt wohl aus früherem Hauskauf noch mehr und er hat absolut weil auch noch berufstätig keine Zeit und Umfeld dass sich jemand darum kümmert
Die Palette reicht zeitlich von den 60-er Jahren bis ca 2017 und umfaßt
~ Kleinst Elektro Geräte bis mittelgroß :
Transistor Radio's / Cassetten Kombis / Recorder teilweise schon mit Seltenheitswert in Designs und Technik
~ DVD Player / DVD / VHS Recorder
~ Tonband Geräte
~ Schallplattensammlung und Mengen anderer Ton und Film - Träger
~ Projektoren / Mischpulte / Nahezu Komplettes Film ~ /Ausrüstungs Archiv
~ Camcorder / alte Kameras bis digitale Kleinbild bzw, Spiegelreflex -
Zustand : von defekt bis funktional (nicht in allen Funktionen bislang testbar ) und gebraucht bis newwertig/neu bzw. mit teilweise ungeöffneter Original Verpackung
Viele gleiche / ähnliche Geräte sind das Ergebnis früherer Messi Käufe ~( man braucht nur 1 kauft aber mehrmals das Gleiche ~ Z.B. 10 verschiedene DVD-Player innerhalb Kurzen Zeitraums )
Natürlich spielt Zustand und Zeitwert eine Rolle. Aber wenn ich es (auch mit aktuellen) Verkäufen auf Ebay vergleiche
werden hier in Anzahl und niedrig angesetzten DS Wert die 30_iger Grenze und Summe 2.000_ Euro überschritten
(wobei ich natürlich das Zeitfenster wie schnell und wieviel ich einstellen und verkaufen kann nicht Kenne )
Es ist aber privat letztendlich und auch Irgendwann begrenzt
Unabhängig davon (leider Kommt ein Flohmarkt Stand für mich nicht in Frage) ob ich noch eine andere Alternative eines Gesamt Verkaufs nutzen kann :
Kann ich trotzdem als privater Verkäufer weitermachen? Und selbst wenn ich dann von Ebay nach ID Nr gefragt werde ?
Wie würde dann evtl, das FA prüfen ob ich steuerlich anders Z.B. als Kleingewerbeler Z.B. betrachtet werde?
Umsatzmäßig würde ja trotzdem _keine Besteuerung erfolgen, weil es ja weit wiederum unter den FA Grenzwerten liegt
Danke für Antworten und die Geduld des Lesens
Re: Frage zum Thema Verkäufe bei Ebay
Dann bist Du bereits hier in der Steuerpflicht drin, denn hier handelt es sich um eine Tippgeberprovision nicht in Geld- sondern in Sachleistung! Diese fällt bereits unter §22 Nr.3 EStG.Steubli hat geschrieben: ↑27. Nov 2023, 11:02 Der mir bekannte Käufer des Hauses und des nachfolgend beschriebenen Artikelkonvoluts bietet es mir als Dank und Geschenk an, weil ich ihm früher und zuletzt bei diesem Haus jeweils angerufen und einen Tipp gegeben habe, das die Häuser Zum Verkauf stehen.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver