Beteiligung an einer GmbH & Co. KG in der Steuererklärung
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Beteiligung an einer GmbH & Co. KG in der Steuererklärung
Guten Abend,
ich bin neu hier im Forum und hätte folgende Frage zur Einkommensteuererklärung: Wenn eine Person an einer GmbH & Co. KG beteiligt ist und aus dieser Einkünfe bezieht, in welcher Anlage (und ggf. in welcher Zeile, falls bekannt) müssen diese von ihr eingegeben werden?
Auf der fraglichen Bescheinigung steht anscheinend im Wesentlichen nur:
Ihr Anteil am steuerlichen Ergebnis XXX €
Ihr Anteil an der Gewerbesteuer XXX €
Ihr Anteil am Gewerbesteuermessbetrag XXX €
Vielen Dank für alle Antworten.
ich bin neu hier im Forum und hätte folgende Frage zur Einkommensteuererklärung: Wenn eine Person an einer GmbH & Co. KG beteiligt ist und aus dieser Einkünfe bezieht, in welcher Anlage (und ggf. in welcher Zeile, falls bekannt) müssen diese von ihr eingegeben werden?
Auf der fraglichen Bescheinigung steht anscheinend im Wesentlichen nur:
Ihr Anteil am steuerlichen Ergebnis XXX €
Ihr Anteil an der Gewerbesteuer XXX €
Ihr Anteil am Gewerbesteuermessbetrag XXX €
Vielen Dank für alle Antworten.
Re: Beteiligung an einer GmbH & Co. KG in der Steuererklärung
Anlage G unter Einkünfte aus Beteiligungen. Wird aber, sobald der Feststellungsbescheid für die KG vorliegt, auch automatisch verarbeitet, der Feststellungsbescheid ist Grundlagenbescheid für die Einkommensteuer.
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Re: Beteiligung an einer GmbH & Co. KG in der Steuererklärung
Vielen Dank für die Antwort. Sie haben KG geschrieben, aber meinten doch bestimmt, dass dies auch für die GmbH & Co. KG zutrifft, oder?
Sie meinen, dass der Feststellungsbescheid vom Unternehmen ausgefüllt wird, und daher ein Grundlagenbescheid für die Einkommensteuer ist und automatisch bei der Besteuerung berücksichtigt wird? Müssen die Werte dann überhaupt in einer Steuererklärung angegeben werden, wenn die Werte dem Finanzamt bekannt sind?
Sie meinen, dass der Feststellungsbescheid vom Unternehmen ausgefüllt wird, und daher ein Grundlagenbescheid für die Einkommensteuer ist und automatisch bei der Besteuerung berücksichtigt wird? Müssen die Werte dann überhaupt in einer Steuererklärung angegeben werden, wenn die Werte dem Finanzamt bekannt sind?
Re: Beteiligung an einer GmbH & Co. KG in der Steuererklärung
Eine GmbH & Co KG ist eine KG. Die Besonderheit ist nur, dass der Vollhafter eine GmbH ist. Das Ergebnis der GmbH hat mit Ihrer Einkommensteuererklärung nichts zu tun.
Für die KG muss eine Feststellungserklärung gemacht werden, der FeststellungsBESCHEID kommt vom Finanzamt.
Und ja, man kann die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung auch weglassen, dann kann die Software aber das Ergebnis nicht berechnen. Da die Mitteilung der KG bereits vorliegt - warum sollte man die Werte dann weglassen wollen?
Für die KG muss eine Feststellungserklärung gemacht werden, der FeststellungsBESCHEID kommt vom Finanzamt.
Und ja, man kann die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung auch weglassen, dann kann die Software aber das Ergebnis nicht berechnen. Da die Mitteilung der KG bereits vorliegt - warum sollte man die Werte dann weglassen wollen?
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Re: Beteiligung an einer GmbH & Co. KG in der Steuererklärung
Wo in Anlage G müssen die Angaben über die Gewerbesteuer und Gewerbesteuermessbetrag eingeben werden, falls erforderlich?Steuer2k20 hat geschrieben: ↑25. Mär 2023, 19:53 Ihr Anteil am steuerlichen Ergebnis XXX €
Ihr Anteil an der Gewerbesteuer XXX €
Ihr Anteil am Gewerbesteuermessbetrag XXX €
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Re: Beteiligung an einer GmbH & Co. KG in der Steuererklärung
Müssen das steuerliche Ergebnis in der Zeile 7 "lt. gesonderter Feststellung (Betriebsfinanzamt und Steuernummer)"
und die Gewerbesteuer und der Messbetrag in Zeile 15 und 16 (direkt unter der Überschrift "Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigungen nach § 35 EStG" eingegeben werden?
und die Gewerbesteuer und der Messbetrag in Zeile 15 und 16 (direkt unter der Überschrift "Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigungen nach § 35 EStG" eingegeben werden?